Abschlussbericht. Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR)

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1 Abschlussbericht Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) verabschiedet durch die Abschlussvollversammlung des WSAGR am 28. Oktober 2010, in Kirkel 12. Gipfel der Großregion Saarländische Präsidentschaft 2009/2010

2 Abschlussbericht des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion (WSAGR) 12. Gipfel der Großregion unter saarländischer Präsidentschaft 2009/2010 Kontakt: Catia Carreira / Nathalie Medernach Gemeinsames Sekretariat des WSAGR 25, rue Notre Dame L-2240 Luxemburg Tel: /40 Fax: cesgr@cesgr.etat.lu

3 Foto : Pasquale D Angiolillo Abschlussvollversammlung des WSAGR am in Kirkel in Anwesenheit von Herrn Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes und Präsident des 12. Gipfels der Großregion

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5 Vorwort Hans Peter Kurtz Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion Am Ende der saarländischen Präsidentschaft im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) blicken wir auf 18 turbulente Monate zurück. Alle Teile der Großregion wurden von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise hart getroffen. Manche Teilregionen erlebten den stärksten Wirtschaftseinbruch seit dem zweiten Weltkrieg. So lag es nahe, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise das bestimmende Thema für die Arbeiten im WSAGR sein sollte. Zu unser aller Freude, hat sich jedoch die Konjunktur im Laufe des Jahres 2010 wieder stark erholt, so dass die negativen Auswirkungen der Krise nicht so dramatisch ausfielen wie anfangs befürchtet. Aus Sicht des WSAGR hat sich aber in erster Linie die rasche und entschlossene Auflage von Konjunkturprogrammen zur Stützung der Binnennachfrage stabilisierend in der Krise ausgewirkt. Die zweite wichtige Komponente zur Krisenbewältigung waren die getroffenen Regelungen zur Kurzarbeit, die in sehr starkem Maße in Anspruch genommen wurden. Dadurch konnte der Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Verlust von qualifizierten Arbeitskräften in vielen Bereichen vermieden werden. Aus Sicht des WSAGR hat sich in den Krisenjahren gezeigt, dass bei entschlossenem Handeln auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Gestaltungsspielräume für die Politik bestehen. Genau so wichtig war aber auch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krise eng zusammengearbeitet haben, um die Beschäftigung in den Betrieben zu sichern. Ich hoffe, dass die Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren, dass nur durch gemeinsames Handeln Probleme von globalem Ausmaß angepackt werden können, sich auch positiv auf die weitere Zusammenarbeit zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern und der Politik auswirken wird.

6 Mit den im vorliegenden Abschlussbericht formulierten Empfehlungen an den 12. Gipfel der Großregion möchte der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR), als zentrale Institution des sozialen Dialogs in der Großregion, einen Beitrag zu gemeinschaftlichen Lösungen zum Wohle der Menschen in der Großregion leisten. Der Abschlussbericht an den 12. Gipfel der Großregion wurde am 28. Oktober 2010 durch die Vollversammlung des WSAGR im Bildungszentrum der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel verabschiedet. Im Rahmen der 18 Monate, die dem WSAGR zur Verfügung standen, haben fünf Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen an die politisch Verantwortlichen in allen Teilen der Großregion ausgearbeitet. Hierbei hat der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion auf die hervorragende Arbeit unter luxemburgischer Präsidentschaft aufgebaut und den Fokus auf Themen gelegt, bei denen aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in der Großregion dringender Handlungsbedarf besteht. Neben der Arbeit in den Arbeitsgruppen hat der WSAGR am 28. Juni 2010 in der Arbeitskammer in Saarbrücken eine Fachkonferenz für Experten aus dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgeführt. Damit gelang es in einem für die Großregion wichtigen, aber aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen teils sehr unübersichtlichen Segment der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, wertvolle Impulse für die angestrebten Verbesserungen im ÖPNV zu geben. Ebenso freue ich mich, dass es dem WSAGR gelungen ist, den Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion, erstellt durch das Netzwerk der Fachinstitute der Großregion der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, fortzuschreiben. Die Erstellung des Berichts wurde durch eine Arbeitsgruppe des WSAGR begleitet und in einer Stellungnahme bewertet. Alle Mitglieder des WSAGR aber auch viele Vertreter der Exekutive, aus den Parlamenten und den Verwaltungen, sind sich darin einig, dass dieser Bericht sich zu einem nützlichen und wertvollen Werkzeug in der täglichen Arbeit entwickelt hat. Aus diesem Grund hat sich der WSAGR entschieden insbesondere über die Ergebnisse aus dem Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Rahmen einer größeren Veranstaltung auch die breite Öffentlichkeit zu informieren. Mit der Konferenz Leben und Arbeiten in der Großregion am 23. November 2010 in Saarbrücken betritt der WSAGR Neuland. Wir danken an dieser Stelle allen, die zu einem erfolgreichen Gelingen der Konferenz beitragen. Die Ihnen vorliegenden Empfehlungen an den 12. Gipfel der Großregion zeugen vom bemerkenswerten Engagement und Sachverstand der ehrenamtlichen Mitglieder und Experten des WSAGR und einem stets offenen Dialog zwischen den Sozialpartnern in unserem Gremium. Hierfür möchte ich den Mitgliedern und Experten des WSAGR sowie dem luxemburgischen Verkehrsverbund meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Unterstützt wurde der Ausschuss durch das Sekretariat des WSAGR unter Leitung von Catia Carreira und Nathalie Medernach. Ich danke ihnen für die hervorragende inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für Gremien und Vorsitz sowie für die Organisation und Durchführung der beiden Konferenzen des WSAGR.

7 Herzlich danken möchte ich auch Stephan Toscani, Minister für Inneres und Europaangelegenheiten des Saarlandes und seinem Amtsvorgänger Minister Karl Rauber für die sehr gute und stets unkomplizierte Zusammenarbeit. In einem Grenzraum, der vier Länder und 11 institutionelle Partner umfasst, zeigt sich, dass der so oft beschworene Weg der europäischen Zusammenarbeit und Integration nur erfolgreich beschritten werden kann, wenn es gelingt auch im Kleinen Fortschritte zu erzielen. Ich glaube, dass wir mit einem gewissen Stolz auf die bisher geleistete Arbeit in der Großregion blicken können. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat vor keiner nationalen Grenze halt gemacht und uns nochmal deutlich vor Augen geführt, dass die Herausforderungen der Zukunft nur durch gemeinsames Handeln zu bewältigen sind. Um diesen Zukunftsprozess im Interesse der Menschen und Unternehmen in der Großregion zu befördern, gilt es machbare Ziele zu erkennen und diese Schritt für Schritt zu verwirklichen. Der WSAGR hofft, dass seine Empfehlungen diesem Prozess dienlich sind und zu den notwendigen Entscheidungen führen werden. Hans Peter Kurtz Präsident des WSAGR

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9 Inhaltsverzeichnis Arbeitsgruppe 1.1 Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion 1 Arbeitsgruppe 1.2 Beschäftigung und Arbeitsmarkt 25 Arbeitsgruppe 2 ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur 33 Arbeitsgruppe 3 Berufliche Bildung in der Großregion 65 Arbeitsgruppe 4 Der Gesundheitssektor in der Großregion 71 Begleitgruppe Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Großregion 79 Anlage I Arbeitsaufträge der Arbeitsgruppen 93 Anlage II Liste der Mitglieder und Experten des WSAGR 101

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11 Arbeitsgruppe 1.1 Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion Vorsitz: Frau Dr. Alexandra Guarda-Rauchs, Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel Großherzogtum Luxemburg Die KMU und die Wirtschafts- und Finanzkrise Auf Antrag der Vollversammlung und der saarländischen Präsidentschaft hat sich die Arbeitsgruppe mit den potenziellen Auswirkungen der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise auf die KMU in der Großregion und insbesondere auf die Unternehmen im Handwerkssektor beschäftigt. Bezugs der Thematik der Handwerksunternehmen konnte sich die Arbeitsgruppe auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Interregionalen Rat der Handwerkskammern der Großregion (IRH) in der Person von Herrn Gross stützen, der neben seiner Tätigkeit als Mitglied der Arbeitsgruppe als Ansprechpartner für alle Umfragen fungierte, die im Rahmen dieser Organisation durchgeführt wurden, um die Entwicklung der Situation der KMU im Handwerkssektor der Großregion während der Krise genau zu beobachten. Die Arbeitsgruppe hat die Idee unterstützt, in jeder Ausgabe des Berichtes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion einen Kasten mit einem Überblick über die strukturelle Entwicklung sowie die konjunkturelle Situation des Handwerks in der Großregion aufzunehmen und diese Analyse auch auf andere Wirtschaftszweige, vor allem solche wo KMUs tätig sind, auszuweiten. Das Handwerk in der Großregion ist und war vor allem während der Krise ein Stabilitätsfaktor für die Wirtschaft wie es auch folgende Tabellen unterstreichen: 1

12 Handwerk in der Großregion (2009) Zone Betriebe Beschäftigte (1) Durchschnittliche Beschäftigte pro Handwerksbetrieb Luxemburg ,21 % ,58 % 12,6 Saarland ,05 % ,97 % 6 Rheinland-Pfalz ,03 % ,70 % 6,9 Lothringen ,30 % ,85 % 4,1 Wallonie (2) 40,41 % ,91 % 2,6 (2) Großregion % % 4,7 (1) Beschätigte, ohne die Betriebschefs, die mithelfenden Partner und Familienmitglieder (2) Wallonie 2009 : Schätzungen Quelle : Interregionaler Rat der Handwerkskammern Saar-Lor-Lux und Mitgliedskammern Strukturelle Entwicklung des Handwerks der Großregion GROSSREGION Δ Δ (%) 2009 (%) Handwerksbetriebe ,6 % 0,1 % Beschäftigte ,6 % -1,6 % Auszubildende ,5 % -2,6 % Das Handwerk in der Großregion blieb von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht verschont. Sowohl beim Umsatz als auch bei der Beschäftigung waren geringfügig negative Entwicklungen zu beobachten. Der Höhepunkt der Krise machte sich Anfang 2009 in allen Regionen bemerkbar, aber in Luxemburg und in den deutschen Regionen war die Situation besonders besorgniserregend. Anfang 2010 hatte sich die Situation jedoch bereits verbessert. Allerdings hat das Handwerk zu keinem Zeitpunkt einen realen Einbruch beim Umsatz oder bei der Beschäftigung erlebt. So bildete das Handwerk, das sich relativ besser 2

13 halten konnte als andere Wirtschaftsbereiche, während der Krise einen Stabilitätsfaktor für die Wirtschaft der Großregion insgesamt. Allerdings sehen sich die Handwerksunternehmen, wie in den anderen Sektoren, einem erhöhten Preis- und Kostendruck ausgesetzt. Von der Krise am stärksten betroffen waren die Handwerksunternehmen (wie im Übrigen auch die KMU im Industriesektor), die überwiegend Subunternehmeraufträge für große Industrieunternehmen ausführen. Auch wenn vor diesem Hintergrund in den KMU vor allem zu Beginn der Krise die Angst herrschte, von den Vorteilen der Konjunkturprogramme ausgeschlossen zu werden, haben alle die Kurzarbeitsregelungen begrüßt, dank derer ein Verlust an qualifizierten Arbeitskräften und ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden konnten. Neben dem Handwerk hat die Arbeitsgruppe ebenfalls die Situation der KMU in anderen Wirtschaftsbereichen und insbesondere die Auswirkungen untersucht, die die Krise gegebenenfalls auf diese gehabt hat. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Statistischen Ämter haben mehrere Studien vorgelegt, die von der Arbeitsgruppe analysiert wurden. Es hat sich herausgestellt, dass die Situation während der Krise die Unterschiede in der Struktur der Wertschöpfung in den verschiedenen Teilregionen der Großregion wie auch im Handwerk widerspiegelte: in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Märkten waren einige stärker und schneller betroffen. Empfehlung 1: Der WSAGR vertritt den Standpunkt, dass es wichtig ist, die Rolle des Rückgrates hervorzuheben, die die KMU und insbesondere die KMU im Handwerkssektor und das Baugewerbe während der Krise gespielt haben. Es war wichtig, dass sie Zugang zu den Kurzarbeitsprogrammen hatten, um angesichts des Einbruchs der internationalen Nachfrage in den Industrie- und Konjunkturbereichen im verarbeitenden Gewerbe, diese Aufgabe der stabilisierenden Kraft voll wahrnehmen zu können. Empfehlung 2: Der WSAGR vertritt den Standpunkt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem WSAGR und dem Interregionalen Rat der Handwerkskammern der Großregion (IRH) fortgesetzt werden sollte und begrüßt die rezente Mitgliedschaft der FNUCM als wallonischer Partner innerhalb des IRH. Angesichts der Bedeutung des Handwerkssektors in der Großregion sollte dieser in jedem Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion als Schwerpunkt ( strukturelle und konjunkturelle Entwicklung des Handwerks in der Großregion ) behandelt werden. In zukünftigen Berichten sollten zudem die Industrie, der Handel und das Baugewerbe separat analysiert werden, wie hier das Handwerk. 3

14 Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion Die Arbeitsgruppe hat ein Papier der UEAPME, eines Verbandes, der die KMU und das Handwerk auf europäischer Ebene vertritt, analysiert, ein Papier das die Empfehlungen zusammenfasst, die die UEAPME der Europäischen Kommission im Hinblick auf eine stärkere Berücksichtigung der KMU in der europäischen Legislaturperiode unterbreitet hat. Dieses Papier, das auf Umfragen und Gesprächen mit KMU in der gesamten Europäischen Union basiert, spiegelt ebenfalls die Sorgen einer Vielzahl von KMU in der Großregion wider. Die KMU haben unter der Wirtschaftskrise gelitten. Die Bedingungen für den Zugang zu Krediten wurden verschärft. Zahlreiche Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, die von den Regierungen durchgeführt wurden, waren für KMU nur schwer zugänglich. Den KMU ist außerdem bewusst, dass die Krise (kurzfristig) und die demografischen Entwicklungen (langfristig) reale Gefahren für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und den dauerhaften Bestand der Sozialmodelle in der Großregion darstellen. Die KMU sind besorgt über die negativen Entwicklungen ihrer Wettbewerbsfähigkeit infolge der europäischen und nationalen Vorschriften, denn viele von ihnen müssen gegen Konkurrenten aus Drittländern antreten, die nicht dieselben Sozial- und Umweltstandards haben. Aber auch innerhalb der EU leiden die KMU unter unlauterem Wettbewerb infolge der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften und der Schwarzarbeit. Dieser Bereich sollte weiterhin wachsam beobachtet werden, ausserdem sollte mit Sorgfalt vermieden werden dass durch öffentliche oder staatlich subventionierte Unternehmen Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Die KMU brauchen günstige Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung, damit sie ihre Entwicklungs- und Innovationschancen nutzen können. Dies sollte eine politische Priorität sein. Um dies zu erreichen, schlagen die KMU vor: den Unternehmergeist insbesondere im Rahmen der Ausbildung der Jugendlichen zu fördern; eine schulische Ausbildung anzubieten, die gewährleistet, dass die Unternehmen qualifizierte Jugendliche einstellen können; den Zugang zu den staatlichen F&E-Programmen für KMU zu erleichtern; den Zugang zu Finanzierungen für KMU zu erleichtern und gleichzeitig durch wirksame gesetzliche Regelungen eine größere Stabilität des Finanzsektors zu garantieren; verstärkt Mittel zum Schutz der KMU vor unlauterem Wettbewerb, insbesondere aus Drittländern, einzusetzen (Schutz des Verbrauchers und des geistigen Eigentums); die administrativen Hemmnisse abzubauen; Handwerksbetriebe und KMU fordern eine Verallgemeinerung der think small first -Politik um den bürokratischen Aufwand und die damit 4

15 verbundenen Kosten zu begrenzen, auch im Bereich der Klima- und Umweltpolitik; den KMU die Möglichkeit zu bieten, gemeinsam mit ihren Beschäftigten für ihre Situation geeignete Lösungen im Bereich der Flexibilisierung der Arbeitszeit zu finden (so konnten viele KMU ihre Beschäftigten in der Krise halten, indem sie den Urlaub oder für einen späteren Zeitpunkt geplante Schulungen vorgezogen haben); die KMU bei ihrem Eintritt in die Exportmärkte zu unterstützen. Nach einer Analyse der Vorschläge der UEAPME unterstützt die Arbeitsgruppe diejenigen, die ihrer Meinung nach die größte Relevanz besitzen, die aber da, wo dies notwendig ist, an die Besonderheiten unserer Großregion angepasst werden müssen und schlägt dem WSAGR folgende Empfehlungen vor: Speziell in Bezug auf die Innovation möchte die Arbeitsgruppe die Empfehlungen wiederholen, die sie unter der luxemburgischen Präsidentschaft formuliert hatte und von denen die Mehrzahl unbestreitbar weiterhin aktuell ist. Die Arbeitsgruppe begrüßt das INTERREG-Projekt INNO-KMU des Centre de Recherche public Henri Tudor aus dem Großherzogtum Luxemburg, das auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe unter der vorherigen Präsidentschaft aufbaut. Empfehlung 3: Der WSAGR empfiehlt, die betrieblichen Rahmenbedingungen für die KMU weiter zu verbessern, d.h. die Gesetze in den Bereichen Wirtschaft, Soziales oder Umwelt, soweit notwendig, an den Bedarf der KMU anzupassen, darauf zu achten, dass die KMU nicht unter unlauterem Wettbewerb leiden und administrative Hemmnisse zu vermeiden und abzubauen. Empfehlung 4: Der WSAGR empfiehlt eine Verstärkung grenzüberschreitender Initiativen, um sicherzustellen, dass mehr qualifizierte und sprachlich qualifizierte Jugendliche dem Arbeitsmarkt der Großregion zur Verfügung stehen, aber auch dass mehr Jugendliche Unternehmergeist entwickeln. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt hat die Arbeitsgruppe ein Dokument der IHK Trier analysiert, in dem die Chancen und die Mängel, unter denen der Binnenmarkt in der Großregion weiterhin leidet, sowie Lösungsansätze beschrieben werden, damit der europäische Integrationsprozess in der Großregion intensiviert werden kann. Die Unternehmen und die Arbeitnehmer in der Großregion haben ein besonderes Interesse an einem guten Funktionieren des Binnenmarktes. 5

16 Empfehlung 5: Der WSAGR betont die Notwendigkeit, das Binnenmarktrecht in den Partnerregionen umgehend und pragmatisch anzuwenden und in den Partnerregionen keine nationalen Gesetze zu verabschieden, die den Grundsätzen des Binnenmarktes und der sozio-ökonomischen Integration in der Großregion widersprechen. Des Weiteren betont der WSAGR die Notwendigkeit, die Unternehmen und Arbeitnehmer über ihre Rechte im Binnenmarkt zu informieren und ihnen die vorhandenen Netzwerke und Instrumente für eine Konfliktlösung anzugeben. Administrative Hemmnisse Diese Thematik ist ein immer wiederkehrendes Thema in den Stellungnahmen des WSAGR. Die Arbeitsgruppe hat eine Liste der Hemmnisse geprüft, die von Frau Grewe von der IHK Trier für die gesamte Großregion erstellt wurde und seit der rheinlandpfälzischen Präsidentschaft im Jahr 2006 aktualisiert wird. Die herausragenden Ergebnisse, die in der Großregion bei der Integration erzielt wurden, haben die Voraussetzung für eine Vereinfachung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Aktivitäten geschaffen. Die administrativen Hemmnisse, die zu Beginn des europäischen Binnenmarktes häufig anzutreffen waren, sind selten geworden. Die Probleme resultieren heute weniger aus einem Verstoß der Mitgliedstaaten gegen die Rechtsvorschriften im Binnenmarkt, sondern vielmehr aus einer häufig schlechten und viel zu bürokratischen Umsetzung der Richtlinien über den Binnenmarkt, insbesondere im Dienstleistungssektor, sowie aus der Unvereinbarkeit der verschiedenen Systeme in den Bereichen Versicherungen, Steuern und sozialer Schutz. Aus diesem Grund geht es weniger darum, die administrativen Hemmnisse zu beseitigen, die den Marktzugang direkt blockieren und damit die Freiheiten des Binnenmarktes einschränken, als vielmehr darum, die Effizienz des Marktes in der Großregion durch Vereinfachung und Reduzierung der bürokratischen Schritte zu optimieren. Leider musste die Arbeitsgruppe erneut feststellen, dass zwar einige administrative Hemmnisse verschwunden sind, dass andere aber nicht beseitigt werden konnten und dass seit dem Ende der luxemburgischen Präsidentschaft des WSAGR sogar einige neue hinzugekommen sind. Diese Hemmnisse sind in allen Teilregionen der Großregion zu finden. Bei den administrativen Hemmnissen handelt es sich um kontraproduktive administrative Prozesse, die der Wirtschaftsentwicklung nicht dienlich sind, sowie um überflüssige Maßnahmen der Anforderung von Informationen bei den Unternehmen durch die Verwaltungen, die dazu führen, dass die Unternehmen daran gehindert werden, die Wachstumspotenziale in der Großregion in vollem Umfang auszuschöpfen. Die ausführliche Beschreibung der Hemmnisse, mit denen die Unternehmen in der Großregion konfrontiert sind, ist dieser Stellungnahme als Anlage beigefügt. 6

17 Empfehlung 6: Der WSAGR fordert alle Teilregionen der Großregion auf, die Liste der ermittelten administrativen Hemmnisse, die dieser Stellungnahme als Anlage beigefügt ist, zur Kenntnis zu nehmen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um diese schnellst möglich zu beseitigen und auf diese Weise das Wachstumspotenzial für KMU in der Großregion voll freizusetzen. Eine Lösungsfindung der ermittelten Hemmnisse sollte demnach auch in der Task Force Grenzgänger erfolgen, welche die Beseitigung der Beschränkungen der Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Dienstleistungen in der Großregion in naher Zukunft diskutieren wird. Die Dienstleistungsrichtlinie Die Arbeitsgruppe wurde von der Präsidentschaft mit der Untersuchung beauftragt, wie die Dienstleistungsrichtlinie und die damit verbundenen einheitlichen Ansprechpartner in einzelstaatliches Recht umgesetzt und in den verschiedenen Teilregionen der Großregion übernommen worden sind. Die Arbeitsgruppe dankt allen für diese Richtlinie auf der Ebene der Großregion zuständigen Behörden, die sich die Mühe gemacht haben, Berichte von hoher Qualität darüber vorzulegen, wie die Richtlinie in der Großregion umgesetzt wurde. Zuständig waren Pierre Rauchs (Luxemburg), Mechthild Kern (Rheinland-Pfalz), Bernd Van der Felden (Saarland), Carole de Vergnies (Belgien), Marie-Josée Palasz (Frankreich), Catherine Pinson (Wallonie) und Olivier Hermanns für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Es muss festgestellt werden, dass der Aspekt Großregion wahrscheinlich ex ante, als jeder diese Richtlinie umgesetzt hat, wieder einmal nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus kannten sich einige der in der Großregion für das Dossier zuständigen Personen bis zu dem Zeitpunkt nicht, als sie an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teilgenommen haben. Außerdem haben die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Teilregionen (souveräner Staat, Bundesstaat, Region, Gemeinschaft, usw.) dazu geführt, dass die angesichts dieser enormen gesetzgeberischen Aufgabe gewählten Ansätze offenkundig verschieden waren. Die vier Länder, die in der Großregion vertreten sind, befinden sich nicht einmal in derselben Screening -Gruppe oder Peer-Review -Gruppe, die in Brüssel die Umsetzung dieser Richtlinie durch die verschiedenen Mitgliedstaaten prüft. Zudem haben einige Teilregionen von der Europäischen Kommission bereits mit Gründen versehene Stellungnahmen wegen der nicht fristgemäßen Umsetzung erhalten. Trotz der unterschiedlichen gewählten Ansätze, einiger sprachlicher Probleme und der Möglichkeit mangelnder Transparenz der Gebührenfestsetzung in einigen Teilregionen der Großregion, waren sich alle Akteure jedoch dahingehend einig, dass die Umsetzung der Richtlinie und vor allem die Einführung der einheitlichen Ansprechpartner eine Vereinfachung für alle Unternehmen, insbesondere für die KMU, in der Großregion und darüber hinaus darstellt. 7

18 Die Arbeitsgruppe hat eine Übersichtstabelle mit Angaben zu den entscheidenden Schritten der Umsetzung in jeder Teilregion der Großregion sowie den einheitlichen Ansprechpartnern erstellt. Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass das Ende des Weges noch nicht erreicht ist und dass der WSAGR wachsam bleiben muss, damit keine neuen administrativen Hemmnisse geschaffen werden. Sie begrüßt jedoch die bis heute erzielten Fortschritte. Empfehlung 7: Der WSAGR fordert die Behörden, die in der Großregion für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in allen Teilregionen zuständig sind, auf, einen ständigen Kontakt untereinander aufrechtzuerhalten und zu versuchen, von vornherein mögliche administrative Hemmnisse für die KMU in der Großregion zu verhindern. Der WSAGR fordert, dass den KMU im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie die zwei Amtssprachen der Großregion in allen Teilregionen angeboten werden. Des Weiteren schlägt der WSAGR vor, in der Großregion ein Netzwerk der einheitlichen Ansprechpartner aufzubauen, um mögliche Synergien auf der Ebene der Großregion nutzen zu können. Anlage: 1. Administrative Hemmnisse 2. Tabelle: Dienstleistungsrichtlinie 8

19 AG 1.1 : KMU in der Großregion : Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion Sitzungstermine Handwerkskammer in Luxemburg Handwerkskammer in Luxemburg Handwerkskammer in Luxemburg im Bildungszentrum Kirkel Handwerkskammer in Luxemburg im Bildungszentrum Kirkel Handwerkskammer in Luxemburg. Mitglieder Vorsitzende / Présidente 1 Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+352) Conseiller de Direction 1 ère classe, Guarda- Observatoire de la Compétitivité, alexandra.guardarauchs@eco.etat.lu Alexandra Mitglied 13, rue Erasme L-1468 Luxembourg Rauchs Ministère de l'economie et du Commerce Extérieur Luxemburgische Delegation / Délégation luxembourgeoise Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+352) Président du CESGR, Geisen Norbert vice-président Président de la Fédération des 43, route d'arlon L-8310 Capellen geisen@pt.lu Fax Artisans Clement Nico suppléant Membre du Bureau Exécutif, OGBL BP 149 L-4002 Esch-Alzette nico.clement@ogb-l.lu Fax Eischen Gérard expert Membre du Comité de Direction Chambre de Commerce 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg gerard.eischen@cc.lu Fournelle Sandy expert SECEC 40, Boulevard Napoléon1er L-2210 Luxembourg sandy.fournelle@secec.lu Freichel Patrick expert Secrétaire syndical de l OGBL 42, rue de la Libération L-4210 Esch/Alzette patrick.freichel@ogbl.lu 7 Goerend Marcel expert Secrétaire syndical LCGB BP 1208 L-1012 Luxembourg mgoerend@pt.lu 8 Goergen Viviane titulaire Secrétaire Générale adjointe du LCGB B.P L-1012 Luxembourg vgoergen@lcgb.lu Fax Fax Fax

20 9 Thelen Carlo suppléant 10 Gross Marc expert 11 Koener Laurent expert 12 Kremer Pierre expert Membre du Comité de Direction Chambre de Commerce Sous-Directeur Chambre des Métiers Attaché à la direction Chambre de Commerce Administrateur - Garage Pierre Kremer & Cie s.à.r.l 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg carlo.thelen@cc.lu B.P L-1016 Luxembourg marc.gross@cdm.lu 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg laurent.koener@cc.lu Z.I. 24, Allée J.W. Léonard L-7526 Mersch direction@saabkremer.lu Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens / Délégation de la Communauté germanophone de Belgique Fax Fax Fax Fax Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 13 Hartmann René Mitglied Mittelstandsvereinigung St. Vith Heckingstr. 7 B-4780 St.Vith rene.hartmann@skynet.be Klinges Volker Mitglied IHK/AAV Eupen-Malmedy-St. Vith Herbesthaler Strasse 1A B-4700 Eupen volker.klinges@ihk-eupen.be 15 Langohr Marc Experte Geschäftsführer,Wirtschaftsförderun gs-gesellschaft Ostbelgien, WFG Quartum Business Center Hütte 79 Bk20 Saarländische Delegation / Délégation sarroise Fax B-4700 Eupen marc.langohr@wfg.be Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 16 Eberhardt Albert Ersatzmitglied Bereichsleiter Unternehmensberatung Handwerkskammer des Saarlandes Hohenzollernstr, D Saarbrücken a.eberhardt@hwk-saarland.de Rheinland-pfälzische Delegation / Délégation rhénane palatine Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 17 Edinger Franz Experte DGB-Region Westpfalz Richard-Wagner-Str. 1 D Kaiserslautern kaiserslautern@dgb.de Grewe Christina Ersatzmitglied IHK Trier Herzogenbuscher Str. 12 D Trier grewe2trier.ihk.de Wallonische Delegation / Délégation wallonne Fax Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 19 Antoine Bruno titulaire Secrétaire fédéral CSC Luxembourg rue Pietro-Ferrero, 1 B-6700 Arlon bruno.antoine.acv-csc.be Fax Ledent Philippe titulaire Vice-président de l UMC rue de Banière, 8 B-6762 Saint-Mard-Virton ucmlux@ucm.be Fax

21 Lothringische Delegation / Délégation lorraine Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 21 Duhaut Jacky expert CRL CGT Lorraine 10 rue de Meric, BP F Metz Cedex fevotte@lorraine.cgt.fr 22 Buron Pilâtre Philippe suppléant Pilâtre du Rozier Organisation 23 Back Anne expert Chambre de métiers et de l'artisanat de la Moselle 610 Esplanade Bernard Parmantier BP F Jarny Cedex pbp@pilatre-de-rozier.com 5 Boulevard de la Défense F Metz Cedex 3 direco@cm-moselle.fr Fax Fax

22 ANLAGE 1 WSAGR AG 1.1 Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion Bestandsaufnahme der Markthürden & Empfehlungen des WSAGR zum Abbau von Markthürden sowie zur Optimierung der Markteffizienz für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten in der Großregion 1 Die beachtlichen Integrationserfolge in der Großregion haben zu einer Vereinfachung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Geschäfte geführt. Administrative Hürden, die zu Beginn des europäischen Binnenmarktes tendenziell häufiger auftraten, sind mittlerweile selten geworden. Probleme entstehen heute weniger durch die Verletzung von Binnenmarktrecht durch die Nationalstaaten als vielmehr durch eine in Teilbereichen praxisuntaugliche und zu unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand führende Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien vor allem im Dienstleistungsbereich sowie die Inkompatibilität der unterschiedlichen Versicherungs-, Steuer- und Sozialversicherungssysteme. So geht es weniger um den Abbau administrativer Hürden, die den Marktzugang direkt versperren und somit gegen die Binnenmarktfreiheiten verstoßen, sondern vor allem um die Optimierung der Markteffizienz in der Großregion im Sinne einer Erleichterung und Abspeckung der bürokratischen Abläufe. 1. Bestandsaufnahme der Markthürden in den Teilregion und Forderungen des WSAGR zum Abbau dieser Markthürden Belgien Markthürde: Beantragung einer Mehrwertsteuernummer ist sehr zeitintensiv Liegt bei der Erbringung von sonstigen Leistungen (z. B. bei Werkleistungen: Reparaturen, Wartung, Inbetriebnahme, Lohnveredelung; Veranstaltungsleistungen; Bauarbeiten) sowie 1 Aktualisierung des WSAGR-Berichts der AG 5 Abbau administrativer Hemmnisse in der GR vom Mai

23 bei Werklieferungen der Ort der Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne in Belgien und kann nicht für die Anwendung der Reverse-Charge Regel (Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger) optiert werden, so ist für diese Dienstleistung bzw. Werklieferung in Belgien Umsatzsteuer abzuführen. Hierzu muss das ausländische Unternehmen in Belgien eine Mehrwertsteuernummer beantragen. Grundsätzlich begrüßenswert ist, dass Belgien im B2B-Geschäft die Reverse-Charge Regel für viele Leistungsarten und auch für Werklieferungen anerkennt. Das nicht in Belgien ansässige Unternehmen erspart sich so die steuerliche Registrierung und die Abführung der Mehrwertsteuer. Ist der Leistungsempfänger jedoch z. B. eine Privatperson, eine Institution oder ein nicht umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, so muss sich das die Leistung durchführende und nicht in Belgien ansässige Unternehmen steuerlich registrieren lassen und die Mehrwertsteuer vor Ort abzuführen. Die Beantragung der belgischen Mehrwertsteuernummer erfolgt zentral in Brüssel. Die Bearbeitungsfristen für die Zuteilung der Mehrwertsteuernummer erstrecken sich in einigen Fällen über mehrere Monate. Dies ist deutlich zu lang und lähmt die Geschäftstätigkeiten der nicht in Belgien ansässigen Unternehmen aus den anderen Teilregionen; zumal grundsätzlich bei der Beantragung der Mehrwertsteuernummer bereits ein Auftrag vorliegen muss und dieser dann erst nach Vorlage der Mehrwertsteuernummer ordnungsgemäß abgerechnet werden kann. Forderung: Der WSAGR unterstreicht die Notwendigkeit, geeignete Schritte evt. dezentrale Zuteilung- einzuleiten, um die Beantragungsdauer für die Zuteilung einer Mehrwertsteuernummer deutlich zu reduzieren. Grundsätzlich dürfte die Zuteilung nicht länger als zwei Wochen dauern Markthürde: Probleme bei der Beantragung einer Mehrwertsteuernummer ohne Vorlage von Aufträgen im Vorfeld der Registrierung als Unternehmen Unternehmen, die an Ausschreibungen im Baubereich teilnehmen, müssen und Unternehmen, die Renovierungsarbeiten bei Privatkunden durchführen 2, sollten sich in Belgien als Unternehmen registrieren lassen. Vorraussetzung für die Registrierung als Unternehmer ist eine belgische Mehrwertsteuernummer. Die Mehrwertsteuernummer wird 2 Für die Teilnahme an einer Ausschreibung im Baubereich ist die Registrierung als Unternehmen notwendig. Folgende Aktivitäten fallen hierunter: Ausführung von Rohbauten, allgemeine Bautätigkeiten, Abbrucharbeiten, Ausfugarbeiten, Dachdecken und Isolation gegen Feuchtigkeit, thermische und akustische Isolation, Fußbodenbelag und Wandverkleidung, Verputzarbeiten, Haustein- und Marmorarbeiten, Restaurierungsarbeiten, Schreinerarbeiten, Glaserarbeiten, Zentralheizung, sanitäre Installationen und Klempnerarbeiten, Anstrich und Tapezieren, Metallkonstruktionen, Elektrotechnische Installationen u. a. Bei Renovierungsarbeiten bei Privatkunden ist die Registrierung als Unternehmen Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und die Inanspruchnahme von Fördermitteln durch den Privatkunden. 13

24 jedoch erst bei Vorlage eines Auftrages erteilt. Ohne Registrierung als Unternehmen, ist es jedoch wiederum äußerst schwierig und bei Ausschreibungen im Baubereich unmöglich, überhaupt an Aufträge zu kommen. In der Praxis wird zuweilen eine provisorische Registrierung mit der Mehrwertsteuernummer des Heimatlandes des Antragstellers vorgenommen. Diese vorläufige Registrierung muss allerdings im Jahresrhythmus erneuert werden und die Erstbeantragung ist in einigen Fällen ebenfalls zu zeitintensiv. Forderung: Der WSAGR fordert eine schnelle und unbürokratische Erteilung einer Mehrwertsteuernummer insbesondere für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder als Subunternehmer tätig werden möchten Markthürde: Kompliziertes Zulassungsverfahren für öffentliche Ausschreibungen im Baubereich Die Teilnahme an Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen im Baubereich im Wert von über EUR setzt ein kompliziertes Zulassungsverfahren für Haupt- und Subunternehmer voraus. Der Antrag auf Zulassung ist inkl. einer Vielzahl von Unterlagen 3 beim Wirtschaftsministerium in Brüssel einzureichen und ist nach Ablauf von fünf Jahren zu erneuern. Voraussetzung für die Antragsbewilligung ist die Registrierung als Unternehmen. Die Zulassung ist in Kategorien und Unterkategorien eingeteilt. Je Kategorie und Unterkategorie bestehen 8 Klassen, in denen die Maximalbeträge festgelegt werden: Klasse 1: bis EUR Klasse 8: > EUR. Die Zulassung für eine Kategorie beinhaltet nicht die Zulassung für die jeweiligen Unterkategorien. Forderung: Der WSAGR fordert die Abspeckung des Zulassungsverfahren für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Baubereich und die Abschaffung der Verpflichtung, die Zulassung nach fünf Jahren zu erneuern. 3 Notwendige Unterlagen: - Polizeiliches Führungszeugnis aller Verwalter - Vollständiger Auszug aus dem Handelsregister - Bescheinigung über Konkursfreiheit - Registrierung als Unternehmer im Baufach - Bescheinigung, dass keine Sozialbeiträge geschuldet sind - Für natürliche Personen Bescheinigung der Staatsangehörigkeit - Gründungsurkunde (inkl. Abänderungen) der Gesellschaft - Zusammensetzung des Verwaltunsgrates - Bescheinigung der Steuer- und MwSt.-Behörde, dass keine Steuerschulden bestehen - Bescheinigung, dass die Sozialleistungen für die Arbeitnehmer korrekt abgeführt werden - Kopie der letzten veröffentlichten Bilanz - Kopie des letzten Protokolls der Gesellschafterversammlung in der die letzte Bilanz angenommen wurde - Liste der akademischen Diplome und schulischen Zeugnisse der Betriebsleiter oder Verantwortlichen für die Leitung der Abreiten - Zufriedenheitsbescheinigungen früherer Auftraggeber 14

25 1.2 Deutschland Markthürde: Teilnahmepflicht an der deutschen Urlaubskasse für luxemburgische Unternehmen bringt doppelte finanzielle Belastung mit sich Die Urlaubsregelung für Arbeitnehmer im Baugewerbe ist in Deutschland in einem Gesetz (Arbeitnehmerentsendegesetz) und in einem Rahmentarifvertrag nieder-gelegt. Durchgeführt wird die Urlaubsregelung durch ein Urlaubskassenverfahren, verwaltet durch die SOKA- BAU. Der deutsche Rahmentarifvertrag sieht vor, dass die verschiedenen während eines Jahres eingegangenen Arbeitsverhältnisse zu einem Arbeitsverhältnis zusammengefasst werden. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine bei den verschiedenen Arbeitgebern während des Bezugsjahres erworbenen Urlaubsansprüche zusammenzurechnen und in vollem Umfang bei seinem aktuellen Arbeitgeber geltend zu machen, unabhängig davon, wie lange er bei ihm beschäftigt ist. Seit dem 1. Januar 1997 ist diese Urlaubsregelung auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands und den von ihnen zur Erbringung baulicher Leistungen auf eine Baustelle nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern anwendbar. Befreit von den Beitragszahlungen an die SOKA-BAU sind unter anderem Belgien und Frankreich. Für luxemburgische Unternehmen führt die Regelung zu einer doppelten finanziellen Belastung, da gleichermaßen die luxemburgischen und deutschen Auflagen erfüllt werden müssen. Und dies obwohl bereits eine vergleichbare gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Verpflichtung besteht und demnach die luxemburgischen Arbeitnehmer einen vergleichbaren finanziellen Vorteil gewährt bekommen. Forderung: Der WSAGR fordert daher die Anerkennung des Luxemburger Urlaubsverfahrens bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Deutschland und die Befreiung der luxemburgischen Betriebe von den Auflagen des deutschen Entsendegesetztes. 1.3 Frankreich Markthürde: Erschwerter bzw. kein Zugang zur Pflichtversicherung assurance décennale bei Bauleistungen Unternehmen haften grundsätzlich für ihre in Frankreich erbrachten Dienstleistungen. Besondere Regeln gelten für Bauunternehmen. So sieht der Code Civil für Bauunternehmer drei Haftungsvarianten vor: Ein Jahr haftet das Unternehmen für die fehlerfreie Ablieferung des Werkes. Hierzu gehören die im Rahmen der Abnahme im Abnahmeprotokoll festgelegten Nachbesserungspflichten. 15

26 Nicht unter die ein-jährige Haftung fallen normale Abnutzungserscheinungen. Die Haftung für die Ausstattung 4 beträgt zwei Jahre ab Abnahme des Werkes. Hierbei handelt es sich um eine Funktionstauglichkeitsgarantie. Die weitaus längste gesetzliche Gewährleistung -von 10 Jahren- erstreckt sich auf Schäden am Bauwerk und tragende sowie fest eingebaute Teile. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, die die Solidität des Werks beeinträchtigen oder seine zweckmäßige Nutzung unmöglich machen. Der 10-jährige Gewährleistungsanspruch ist grundsätzlich verschuldensunabhängig. Als Rechtsbehelfe stehen dem Ge-schädigtem Mängelbeseitigung, Schadensersatz bzw. eine Kumulierung beider Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen diese Gewährleistungsansprüche ist in Frankreich eine Pflichtversicherung vorgeschrieben (assurance RC décennale). Die Pflichtversicherung gilt ausschließlich für die Errichtung von Gebäuden, nicht aber für Infrastruktur und Tiefbauprojekte. Unternehmen, die keine Niederlassung in Frankreich haben, stoßen jedoch immer wieder auf Probleme, beim Versuch diese Pflichtversicherungen über einen französischen Versicherungsanbieter abzuschließen. Mittlerweile stellt zwar auch in Deutschland die VHV wieder ent-sprechende Policen zur Verfügung. Jedoch kann es auch hier je nach Art des Auftrages zur Ablehnung der Übernahme eines Versicherungsschutzes im Rahmen der 10-jährigen Pflichtversicherung kommen. Die Ablehnung des Versicherungsschutzes führt zum Verlust des Auftrags. Forderung: Der WSAGR empfiehlt, den Code des Assurances entsprechend anzupassen, so dass auch Unternehmen aus dem EU Ausland entweder über einen französischen oder einen im Herkunftsland ansässigen Versicherungsanbieter leichter Zugang zu den gesetzlich geforderten Versicherungen erhalten. 1.4 Luxemburg Markthürde: Mehrwertsteuer: keine Anwendung der Reverse-Charge Regel bei Werklieferungen sowie bei Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück und Veranstaltungsleistungen Das luxemburgische Mehrwertsteuerrecht sieht bei der Durchführung von Grundstücksleistungen (Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken dienen oder der Vorbereitung und Ausführung von Bauleistungen/ Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder mit dem Erwerb von Grundstücken/ Vermietungsleistungen), bei Veranstaltungsleistungen (kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen inkl. Bewirtungsleistungen) sowie bei 4 bewegliche bzw. mit dem Bauwerk nicht fest verbundene Komponenten 16

27 Werklieferungen im Gegensatz zu den Gesetzgebungen der anderen Teilregionen im B2B- Bereich nicht die Anwendung der Reverse-Charge Regel vor. Die Reverse-Charge Regel ermöglicht die Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger insofern dieser ein Unternehmer ist und über eine Ust.-ID-Nr. verfügt. Unternehmen aus den anderen Teilregionen, die in Luxemburg im B2B-Bereich Werklieferungen anbieten sowie Grundstücksleistungen oder Veranstaltungsleistungen durchführen, sind somit verpflichtet, sich auch bei einer einmaligen Tätigkeit in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und die Umsatzsteuer in Luxemburg abzuführen. Forderung: Der WSAGR empfiehlt die Anpassung des luxemburgischen Mehrwertsteuerrechts, so dass im B2B-Bereich die Reverse-Charge Regel ausgeweitet wird auf Werklieferungen sowie Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück und Veranstaltungsleistungen Markthürde: Jährliche Meldepflicht beim Mittelstandsministerium für Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Bau Die Meldepflicht für die grenzüberschreitende Dienstleistung in den Bereichen Handwerk, Industrie und Bau hat in Anlehnung an RL 2005/36/EG seit Oktober 2008 einige deutliche Erleichterungen erfahren. Der WSAGR begrüßt ausdrücklich diese Entwicklung. Unternehmen, die Arbeiten in den Bereichen Handwerk, Industrie und Bau erbringen, sind in Anlehnung an RL 2005/36/EG nunmehr verpflichtet, im Vorfeld der Durchführung von Arbeiten und Dienstleistungen dem Mittelstandsministerium in Luxemburg gegenüber in Form einer einfachen Meldung mitzuteilen, dass sie für die durchzuführende Tätigkeit in ihrem Herkunftsland ordnungsgemäß zugelassen sind. Als Grundlage für die Meldung kann eine EG-Bescheinigung oder eine andere angemessene Bescheinigung dienen. Die Meldung gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten und muss nach Ablauf von zwölf Monaten entsprechend erneuert werden. Die Antragsbearbeitung dauert maximal vier Wochen. Mit der Meldung erfolgt automatisch eine Einschreibung im Register der jeweilig zuständigen Wirtschafts-kammer in Luxemburg; mit der Einschreibung gehen für den ausländischen Leistungserbringer keine Beitragszahlungen einher. Der vom Mittelstandsministerium ausgestellte Meldenachweis muss bei der Durchführung der Arbeiten bzw. Dienstleistungen in Luxemburg immer mitgeführt werden. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Niederlassung im Herkunftsland ist die Daseinsberechtigung dieser Meldung grundsätzlich nachvollziehbar. Die Pflicht zur jährlichen Erneuerung dieser Meldung ist jedoch sachlich nicht nachvollziehbar und stellt für die Unternehmen eine unnötige administrative Belastung dar. Forderung: Der WSAGR fordert, die Meldepflicht auf eine einmalige Meldung zu reduzieren. Auf diese Weise wird gleichermaßen der Nachweis für die ordnungsgemäße Niederlassung 17

28 des ausländischen Leistungserbringers im Herkunftsland erbracht und der administrative Aufwand der grenzüberschreitend aktiven Unternehmen reduziert. 2. WSAGR Empfehlungen zur Verbesserung der Markteffizienz in der Großregion Die Großregion kann zurückblicken auf beachtliche Integrationserfolge. Eine Vielzahl administrativer Hemmnisse konnte in den letzten Jahren eliminiert werden. Der Verflechtungsgrad der Teilregionen ist heute deutlich stärker ausgeprägt als zu Beginn des europäischen Binnenmarktes im Jahr Hiervon profitieren gleichermaßen Arbeitnehmer und Unternehmen. Zur weiteren Flankierung der wirtschaftlichen Integration und zur Aufwertung der Standortqualität geht es heute nur noch in wenigen Fällen um den Abbau wirklicher administrativer Hemmnisse; vielmehr wird sich der Hauptfokus der Anstrengungen künftig vermehrt auf die Optimierung der Markteffizienz konzentrieren. Dies gilt insbesondere für die grenzüberschreitende Durchführung von Dienstleistungen, Fragen der indirekten Besteuerung, den Zugang zu Versicherungen sowie eine noch effizientere Informationsverbreitung und grenzüberschreitende Kooperation der Behörden in der Großregion. Hier sind die Großregion im Verbund als auch die Teilregionen bzw. die Nationalstaaten im Einzelnen gefragt. Die Unternehmen und Arbeitnehmer in der Großregion sind in besonderem Maße auf einen funktionierenden Binnenmarkt angewiesen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion unterstreicht die Notwendigkeit, das Binnenmarktrecht in den Teilregionen sofort und praxistauglich umzusetzen, keine nationalen Gesetze in den Teilregionen zu verabschieden, die den Grundsätzen des Binnenmarktes und der wirtschaftlichen und sozialen Integration in der Großregion zu wider laufen, Unternehmen und Arbeitnehmer über ihre Rechte im Binnenmarkt zu informieren sowie auf entsprechende Netzwerke und Instrumente zur Problemlösung hinzuweisen. Eine besondere Verantwortung für die Optimierung der Markteffizienz in der Großregion kommt den Teilregionen zu, denn in einem wachsenden Europa müssen die Nationalstaaten zunehmend dafür Sorge trage, dass der Binnenmarkt Tag für Tag funktioniert. Hierbei geht es nicht mehr vornehmlich um den Abbau der klassischen administrativen Hemmnisse, sondern vielmehr um die Verbesserung der Markteffizienz durch die Schaffung praxistauglicher und unbürokratischer Verfahren für Unternehmen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend in 18

29 der Großregion tätig sind. Im Zuge der allgemeinen Optimierung der Markteffizienz und zur Flankierung der wirtschaftlichen Integration in der Großregion schlägt der WSAGR folgende Leitlinien vor: 2.1 Zügige und praxistaugliche Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien in der Großregion Die Großregion weist bereits heute einen hohen wirtschaftlichen Verflechtungsgrad zwischen den Teilregionen auf. Eine Vielzahl von Maßnahmen, die seit Gründung des Binnenmarktes in 1993 zur Verbesserung des allgemeinen Rechtsrahmens getroffen wurden, hat sich auf die Marktintegration in der Großregion positiv ausgewirkt. Damit die Unternehmen und Arbeitnehmer in der Großregion noch stärker von den positiven Ausstrahlungseffekten der Marktintegration und das Binnenmarktpotenzial in der Großregion richtig ausschöpfen können, hält der WSAGR es auch künftig für unumgänglich, dass das EU-Recht zügig und richtig umgesetzt wird und vor allem auch gewährleistet ist, dass es praxistauglich ist. Das im Rahmen der Lissabon Strategie festgelegte Zwischenziel eines Umsetzungs-defizits von maximal 1,5 Prozent sollte durch die Länder der Großregion nicht überschritten werden. Bei der Umsetzung und Ausgestaltung des Binnenmarktrechts sollten in besonderem Maße die Bedürfnisse der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und Arbeitnehmer in der Großregion berücksichtigt werden. 2.2 Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Aktivitätsausrichtung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei der Umsetzung von nationalen Gesetzen in den Teilregionen der Großregion Die Unternehmen und Arbeitnehmer in der Großregion sind auf Grund ihrer verstärkten grenzüberschreitenden Aktivitätsausrichtung in besonderem Maße auf einen hohen Marktintegrationsgrad und entsprechende effiziente rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen. Eine Inkompatibilität insbesondere in den Bereichen Steuer-, Gewerbe-, Arbeits-, Entsende- und (Sozial-)Versicherungsrecht führt zu bürokratischen Hürden und zusätzlichen finanziellen Belastungen. Dies beeinträchtigt die wirtschaftliche Integration in der Großregion. Der WSAGR fordert deshalb die zuständigen nationalen und regionalen Behörden auf, darauf zu achten, dass bei der Ausarbeitung von Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen bzw. von Verwaltungsrundschreiben die Auswirkungen auf die Grenzregionen und ihre sozioökonomischen Akteure berücksichtigt werden. 19

30 2.3 Verstärkte Sensibilisierung der Unternehmen und Arbeitnehmer für die aktive Nutzung der EU-Netzwerke und Werkzeuge zum Abbau administrativer Hemmnisse und zur Optimierung der Markteffizienz in der Großregion Die EU stellt Unternehmen und Arbeitnehmern mit SOLVIT, EURES- tranfrontalier, Bürgerbeauftragen und Mediatoren sowie der Datenbank Interactive Policy Making Anlaufstellen und Instrumente zum Abbau administrativer Hemmnisse zur Verfügung. Der WSAGR stellt fest, dass diese Instrumente von den Unternehmen und Arbeitnehmern auf Grund eines Informationsdefizites noch zu selten genutzt werden und dass insbesondere bei der individuellen Lösungsfindung durch SOLVIT auf Seiten der Unternehmen und Arbeitnehmer leider eine deutliche Zurückhaltung festzustellen ist. Die Behörden, Wirtschaftskammern, Euro Info Centres und anderen Institutionen in der Großregion sollten aktiver auf dieses Informations- und Lösungsangebot hinweisen und Unternehmen und Arbeitnehmer in der Großregion zur verstärkten Nutzung ermuntern. Eine entsprechende Sensibilisierung über Hinweise auf Veranstaltungen der Wirtschaftskammern, verstärkte Pressearbeit Best practice Beispiele für gelungene Problemlösungen- sowie die Bereitstellung von Flyern/ Prospekten ist empfehlenswert. Auch betonen die IHKs und Hwks erneut ihre Bereitschaft, für die Unternehmer aus der Region bei Problemen mit der öffentlichen Verwaltung als Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen und bei der Problemlösung auf die geeigneten Netzwerke innerhalb der Großregion als auch die von der EU vorgesehenen Instrumente verstärkt zurückzugreifen. 2.4 Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur stärkeren Vernetzung und Zusammen-arbeit der Behörden und Verwaltungen in der Großregion zur Optimierung des Erfahrungsaustausches und des Informationsflusses Zwar ist die Marktintegration in der Großregion bereits weit vorangeschritten, jedoch ist es nicht zu einer Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in den Teilregionen gekommen. Die Konfrontation der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbe-dingungen führt immer wieder zu Missverständnissen und teilweise auch kostspieligen Fehlern, denen durch eine noch stärkere Vernetzung der Verwaltungen und Behörden und einen gezielt gesteuerten Informationsfluss begegnet werden könnte. So könnten auch bürokratische Abläufe bei grenzüberschreitenden Aktivitäten insbesondere im Bereich der Dienstleistungen, Arbeitnehmerentsendung und Arbeitpendler abgespeckt und im Sinne von Best Practice optimiert werden. Der WSAGR schlägt daher vor, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die als feste Plattform die Kommunikation, Information- und Kooperation unter den Behörden und Verwaltungen der GR fördert. Auf der Basis eines jährlichen Treffens sollten für die grenzüberschreitenden Tätigkeitsfelder von Unternehmen und Arbeitnehmern relevante Neuerungen in den diversen 20

31 Feldern des Wirtschaftsrechts und auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts präsentiert, hiermit verbundene Verfahren und Auflagen erläutert sowie allgemeine Problemfälle diskutiert und entsprechende Lösungsansätze erarbeitet werden. Die jährlichen Treffen sollten stattfinden unter der Schirmherrschaft des WSAGR und auf Einladung des jeweiligen Präsidenten des WSAGR. Aktualisierte Fassung der Bestandaufnahme von Markthürden und Empfehlungen in Anlehnung an den WSAGR Abschlussbericht der AG 5 Abbau administrativer Hemmnisse vom Mai 2006, Stand Juli 2010 Autorin: Christina Grewe, IHK Trier, Leiterin Geschäftsfeld International & Grenzüberschreitende Zusammenarbeit. 21

32 ANLAGE 2 Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in den Teilregionen der Großregion Belgien Frankreich Großherzogtum Luxemburg Rheinland-Pfalz Saarland Zuständigkeit Föderalstaat, Regionen und Gemeinden Föderalstaat (Formalitäten und Genehmigungsfragen ; Informationsrecht) Regionen wirtschaftliche Zuständigkeit (z.b.: Wirtschaft, Energie, Beschäftigung, Raumordnung, Umwelt, Landwirtschaft) Nationalstaat Nationalstaat Staatsministerium und Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel Bund, Landesregierungen, Kommunen und weitere Einrichtungen (z.b. Kammern) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Bund, Landesregierungen, Kommunen, weitere Einrichtungen (z.b. Kammern) Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes Gemeinschaften (kulturelle Zuständigkeit, Personenbezogene Angelegenheiten, Bildung und Ausbildung) Administrative Kooperation Kooperationsvereinbarung noch nicht unterschrieben Nationaler Koordinator und stellvertretende Koordinatoren von Ministerien, betroffene Zuständigkeiten und Kammern nationaler Koordinator Ministerium des öffentlichen Dienstes und der Verwaltungsreform Ziel : Anknüpfung aller zuständigen Autoritäten keine zentrale Koordinationsstelle auf Bundesebene. Ein gemeinsames vereinbartes Grundgerüst für alle Länder, aber 16 verschiedene Lösungen für die Umsetzung auf Landesebene keine zentrale Koordinationsstelle auf Bundesebene. Ein gemeinsames vereinbartes Grundgerüst für alle Länder, aber 16 verschiedene Lösungen für die Umsetzung auf Landesebene 22

33 Rechtsbereich: Pre-screening und screening Rechtänderungen wenn notwendig Screening und Identifizierung der nötigen Anpassungen Screening des nationalen Rechts und Identifizierung der nötigen Anpassungen Screening und Identifizierung der nötigen Anpassungen Screening und Identifizierung der nötigen Anpassungen Kein Rahmengesetz : Rahmengesetz: Rahmengesetz: Rahmengesetz: Umsetzungsmethode Administrativer Bereich: administrative Kooperation Informationsrecht Einheitlicher Ansprechpartner - transversale Bestimmungen: Einheitliche Ansprechpartner, administrative Kooperation und Empfängerrecht - sektorielle Bestimmungen: z.b: Tourismus Sektor und Städtebau - Allgemeine Bestimmungen; - mesures de simplification (Vereinfachung: Genehmigungsfiktion, Harmonisierung, EAP) ; - freie Erbringung von Dienstleistungen (Klausel Binnenmarkt, Abweichung) ; - Dienstleistungsempfängerrecht (Nicht-diskriminierung, vorvertragliche Informationen...) ; - Administrative Kooperation (Prinzip der gegenseitigen Amtshilfe und Informationstausch) ; - Beendigungsklage (Änderungsantrag) - Länderebene: Landesgesetz über die Einführung des EAP - Bundesebene: Änderung der Handwerksordnung und der Gewerbeordnung - Verwaltungsverfahrensgesetz auf Bund und Länderebene - Länderebene: Landesgesetz über die Einführung des EAP - Bundesebene: Änderung der Handwerksordnung und der Gewerbeordnung - Verwaltungsverfahrensgesetz auf Bund und Länderebene EAP : EAP : EAP : EAP : EAP : Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners Guichets d Entreprise Agrées elektronischer AP: Zentrum für Formalitäten für Unternehmen (Industrie- und Handelskammer, Arbeits- und Handwerkskammer) elektronischer AP: - Handelskammer (Unternehmerabteilung) - Handwerkskammer chamber of crafts (Zentrum für Formalitäten) elektronischer AP: Landesstrukturdirektionen: - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Struktur- und Genehmigungsdirektion nord elektronischer AP: die interessierten Kammern (gegebenenfalls juristische Personen des privaten Rechts) elektronischer AP: ansprechpartner.htm 23

34 24

35 Arbeitsgruppe 1.2 Beschäftigung und Arbeitsmarkt in der Großregion Vorsitz: Herr Adalbert Ewen Mitglied des Vorstandes der Arbeitskammer des Saarlandes 1. Tätigkeitsbericht der AG 1.2 Die globale Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch auf dem Arbeitsmarkt der Großregion erhebliche Auswirkungen gezeigt wenn auch die konkreten Folgen weit weniger dramatisch sind als vielfach befürchtet. Mit rd Pendlern stellt die Großregion den größten grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt in der Europäischen Union. Neben den aktuellen Anforderungen unterliegt der Arbeitsmarkt der Großregion einer erheblichen Dynamik durch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, dem demographischen Wandel und den technologischen Umgestaltungen. Daraus leiten sich unmittelbare Herausforderungen für die Unternehmen und Beschäftigten in der Großregion ab. Dies gilt insbesondere für Grenzgänger und die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Vollversammlung des WSAGR die Arbeitsgruppe 1.2 Beschäftigung und Arbeitsmarkt in der Großregion beauftragt, sechs Schwerpunktthemen zu bearbeiten (vergl. Anlage). 25

36 Die Arbeitsgruppe 1.2 hat in fünf Sitzungen diese Aufgaben bearbeitet und erstattet folgenden Bericht: 1. Folgen und Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Großregion. Inhaltliche Vorbereitung einer entsprechenden Konferenz des WSAGR in Zusammenarbeit mit der UAG 1.1 Am 23. November 2010 wird in Saarbrücken im VHS-Zentrum am Schloss eine große Konferenz Leben und Arbeiten in der Großregion stattfinden. Nach Begrüßung durch den WSAGR Präsidenten Hans Peter Kurtz wird Stephan Toscani, Minister für Inneres und Europangelegenheiten, als Vertreter der Gipfelpräsidentschaft sprechen. Inhaltlich wird sich die Konferenz mit drei zentralen Themen beschäftigen: Die Großregion in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise (Einführung: Patrice Lombard, Vizepräsident des WSAGR) Eine gemeinsame Strategie für den ÖPNV in der Großregion (Einführung: Norbert Geisen, Vizepräsident des WSAGR) Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt in der Großregion (Einführung: Lothar Kuntz, Netzwerk der Fachinstitute) Zu diesen Themen haben die Arbeitsminister respektive die für Fragen des Arbeitsmarktes zuständigen Repräsentanten aller Teilregionen ihr Kommen zugesagt. Damit wird auch der Empfehlung des Gipfels, den Austausch mittels Fachministertreffen zu vertiefen, durch den WSAGR Rechnung getragen. 2. Bewertung des Berichtes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage des WSAGR und Koordination einer entsprechenden Begleitgruppe, die allen Mitgliedern des WSAGR offen steht. Die AG 1.2 hat federführend die Erstellung des WSAGR-Berichts zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 durch das Netzwerk der Fachinstitute begleitet. Zu den fünf Sitzungen waren alle Mitglieder des WSAGR eingeladen. Den Entwurf für die WSAGR-Stellungnahme und Bewertung zum Bericht hat die AG 1.2 am 8. Oktober 2010 vorgelegt. Am 28. Oktober 2010 wurden die Stellungnahme und Empfehlungen durch das WSAGR-Plenum verabschiedet. Auf der WSAGR-Konferenz am 23. November 2010 wird der Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt. 3. Begleitung des Pilotprojektes Bürgerportal unter der Federführung von Rheinland-Pfalz. Der Beginn des vom WSAGR initiierten Pilotprojektes Bürgerportal hat sich etwas verzögert. Die Arbeitsgruppe 1.2 wurde von Rheinland-Pfalz laufend über den aktuellen Stand informiert und hat die Unterstützung durch den WSAGR bekräftigt. Unter politischer Verantwortung des DGB Rheinland-Pfalz soll das Projekt jetzt umgesetzt werden. Am 15. September 2010 fand auf Einladung des DGB eine erste Sitzung der Begleitgruppe in Trier statt, an der auch Wolfgang Lerch als Vertreter des WSAGR teilgenommen hat. Obwohl die Grundidee eines direkten Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Großregion unverändert gilt, wird 26

37 aufgrund vielfältiger Veränderungen in den letzten dreieinhalb Jahren zunächst eine Überarbeitung des Konzepts erforderlich sein. Am 11. Oktober 2010 sollen die nächsten Schritte beschlossen werden. Die Umsetzung der kommenden Pilotphase und die beabsichtigte Hauptphase soll durch eine Arbeitsgruppe des WSAGR begleitet werden, um die praktische und politische Nutzbarkeit eines solchen Bürgerportals sicher zu stellen. 4. Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen den EURES Netzwerken, der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, der Task Force Grenzgänger, dem Bürgerportal und dem WSAGR Am 16. März 2010 fand auf Einladung der AG 1.2 ein Workshop mit den wichtigsten grenzüberschreitenden Arbeitsmarktakteuren der Großregion statt. Ergebnis ist u.a. eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zwischen EURES-Transfrontalier Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz (EURES-T SLLR) EURES-Transfrontalier Pôle Européen de Développement (EURES-T PED) Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle Statistischen Ämter der Großregion Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion Weiteren Partnern steht die Kooperation ausdrücklich offen. Dies gilt insbesondere für die in Gründung befindliche Taskforce Grenzgänger und das Bürgerportal. Dem Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion wird in diesem Zusammenhang eine koordinierend unterstützende Funktion übertragen. Die Kooperationsvereinbarung soll in der WSAGR-Vollversammlung am 28. Oktober 2010 abschließend unterzeichnet werden. 5. Aufbau und Koordination einer Begleitgruppe zu der im Aufbau befindlichen Taskforce Grenzgänger, die allen Mitgliedern des WSAGR offen steht Ein Interreg-Antrag für die Taskforce Grenzgänger wurde von den Regionen unter Federführung des Saarlandes gestellt. Das Saarland und die Arbeitskammer haben eine Vorbereitungsstudie in Auftrag gegeben, die wesentliche Vorschläge für die konkrete Umsetzung macht. Die Vorbereitungen befinden sich in der Schlussphase. Der WSAGR unterstützt die Gründung der Taskforce Grenzgänger und wird die praktische Arbeit auch zukünftig begleiten. 6. Stand der Umsetzung EU Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere die Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner in den Teilregionen Mit der AG 1.1 wurde vereinbart, dass diese Aufgabenstellung dort vertieft behandelt wird. 27

38 Die AG 1.2 des WSAGR Beschäftigung und Arbeitsmarkt in der Großregion empfiehlt folgende Resolution des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion verabschiedet von der Abschlussvollversammlung des WSAGR am 28. Oktober 2010, in Kirkel Zusammenarbeit der arbeitsmarktrelevanten Institutionen in der Großregion verstärken In der Großregion hat die Zusammenarbeit der Einrichtungen zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt durch die am 29. Oktober 2010 abgeschlossene Kooperationsvereinbarung eine neue Qualität erreicht. Jede der beteiligten Institutionen hat ihre spezifische Aufgabenstellung und arbeitet jeweils für sich sehr erfolgreich. Gemeinsam wollen sie durch eine stärkere Vernetzung die Entwicklung des gemeinsamen Arbeitsmarkts in der Großregion fördern und damit die europäische Vorreiterrolle der Großregion auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Arbeitnehmermobilität stärken. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSAGR) ist seit 1997 im sozio-ökonomischen Bereich das beratende Organ des Gipfels der Großregion. Grundlage seiner Arbeit sind regelmäßige Treffen der Sozialpartner, die über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Großregion beraten und einen offenen Dialog führen. Dem Wirtschaftsund Sozialausschuss der Großregion wird in der Kooperationsvereinbarung eine koordinierend unterstützende Funktion übertragen. Die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA), die auf Initiative des WSAGR 1998 vom Gipfel gegründet wurde. Die IBA ist ein Netzwerk von sechs Fachinstituten aus der Großregion und fertigt wissenschaftliche Analysen zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt an. Die beiden EURES-Netzwerke der Regionen, der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften wurden 1994 von der Europäischen Kommission eingerichtet. Ziel ist die Förderung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität, insbesondere durch Information, Beratung und Stellenvermittlung. In der Großregion haben sich angesichts der unterschiedlichen regionalen Schwerpunkte zwei EURES-Netzwerke (Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz und P.E.D. Lothringen, Luxemburg, Belgien) bewährt. Die fünf Statistischen Ämter der Großregion INSEE Lorraine, STATEC Luxembourg, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Institut wallon de l'évaluation, de la prospective et de la statistique (IWEPS) und Statistisches Amt Saarland arbeiten seit langem an der statistischen Erfassung und Analyse der Wirtschafts- und Sozialdaten der Großregion. Angesichts der weiter wachsenden grenzüberschreitenden Dimensionen des Arbeitsmarktes werden zur Zeit zwei neue Einrichtungen vorbereitet: Taskforce Grenzgänger (= zur Verminderung von rechtlichen Problemen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes) und Bürgerportal (= Internet-Wiki-Portal als direkte Zugriffsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger der Großregion). Beide sollen an der Kooperation aktiv beteiligt werden 28

39 Der WSAGR empfiehlt dem Gipfel, die Kooperation der arbeitsmarktrelevanten Institutionen in der Großregion weiter zu unterstützen. Die Einrichtungen haben sich bewährt und sollen auch zukünftig selbständig arbeiten. Eine intensivere Zusammenarbeit durch die im Oktober 2010 abgeschlossene Kooperationsvereinbarung verspricht einen erheblichen Mehrwert für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt. Dem Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion kommt dabei eine koordinierend unterstützende Funktion zu. Anlage: Arbeitsauftrag der AG 1: Wirtschaft und Arbeit in der Großregion UAG 1.2: Beschäftigung und Arbeitsmarkt Der Gipfel hat den Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Großregion zur Kenntnis genommen und bittet den WSAGR, diesen Bericht auch in den kommenden Jahren fortzuschreiben und dabei insbesondere die gemeinsamen Stärken der Partnerregionen der Großregion herauszuarbeiten. Die Gipfelteilnehmer teilen außerdem die Ansicht, dass der nächste Bericht einen besonderen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise legen soll. Angesichts der wirtschaftlichen Krise bekräftigt der Gipfel seinen Wunsch nach einem baldigen Fachministertreffen der politisch Verantwortlichen für Beschäftigung und Arbeit. Der WSAGR hat sich bereit erklärt, eine koordinierende Rolle in der verstärkten Zusammenarbeit der arbeitsmarktrelevanten Institutionen in der Großregion zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die EURES-Transfrontalier, die Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) aber auch die neu einzurichtende Taskforce Grenzgänger und das Bürgerportal. Schwerpunktthemen: Folgen und Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Großregion. Inhaltliche Vorbereitung einer entsprechenden Konferenz des WSAGR in Zusammenarbeit mit der UAG 1.1 Bewertung des Berichtes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage des WSAGR und Koordination einer entsprechenden Begleitgruppe, die allen Mitgliedern des WSAGR offen steht. Begleitung des Pilotprojektes Bürgerportal unter der Federführung von Rheinland-Pfalz. Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen den EURES Netzwerken, der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, der Taskforce Grenzgänger, dem Bürgerportal und dem WSAGR. Aufbau und Koordination einer Begleitgruppe zu der im Aufbau befindlichen Taskforce Grenzgänger, die allen Mitgliedern des WSAGR offen steht. Stand der Umsetzung EU Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere die Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner in den Teilregionen. 29

40 AG 1.2 : Beschäftigung und Arbeitsmarkt in der Großregion Sitzungstermine im Bildungszentrum Kirkel im Bildungszentrum Kirkel im Bildungszentrum Kirkel im Bildungszentrum Kirkel im Bildungszentrum Kirkel. Mitglieder Vorsitzender / présidenz Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 1 Ewen Adalbert Mitglied Mitglied des Vorstandes der Arbeitskammer des Saarlandes Eisenbahnstrasse 25 Luxemburgische Delegation / Délégation luxembourgeoise D Saarbrücken cgb-saar@t-online.de adalbert.ewen@online.de Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax(+352) 2 Geisen Norbert titulaire Président du CESGR, Président de la Fédération des Artisans 43, route d'arlon L-8310 Capellen geisen@pt.lu Bechthold Lucien expert Conseiller à la Direction Chambre de Commerce Gérant de la MCAC L-2981 Luxembourg lucien.bechtold@cc.lu Bley Pierre expert Union des Entreprises Luxembourgeoises B.P L-1030 Luxembourg pierre.bley@uel.lu 5 Clement Nico titulaire Membre du Bureau Exécutif, OGBL 19, rue d'epernay L-1020 Luxembourg nico.clement@ogb-l.lu 6 Fournelle Sandy expert SECEC 40, bld Napoléon 1er L-2210 Luxembourg sandy.fournelle@secec.lu Fax Fax Goerend Marcel expert Secrétaire syndical du LCGB B.P 1208 L-1012 Luxembourg mgoerend@lcgb.lu Goergen Viviane titulaire Secrétaire Générale adjointe du LCGB B.P L-1012 Luxembourg vgoergen@lcgb.lu Fax Thelen Carlo suppléant Membre du Comité de Direction Chambre de Commerce 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg carlo.thelen@cc.lu Fax Guarda- Rauchs Alexandra titulaire Conseiller de Direction 1 ère classe, Observatoire de la Compétitivité, Ministère de l'economie et du Commerce Extérieur 13, rue Erasme L-1468 Luxembourg alexandra.guardarauchs@eco.etat.lu Fax

41 11 Eischen Gérard expert Membre du Comité de Direction Chambre de Commerce 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg 12 Gross Marc expert Sous-Directeur Chambre des Métiers B.P L-1016 Luxembourg 13 Knebeler Christophe expert Chargé de mission - SECEC 40, Boulevard Napoléon 1er L-2210 Luxembourg Wallonische Delegation / Délégation wallonne christophe.knebeler@secec.l u Fax Fax Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 14 Bartelous Jean-Michel titulaire Conseiller Expert UCMLux Rue de l Hydrion, 127 B-6700 Arlon jm.bartelous.ucm.be Demortier Henry titulaire Directeur de Département -IDELUX Drève de l'arc-en-ciel 98 B-6700 Arlon melanie.pauly@idelux.be henry.demortier@idelux.be Fax Antoine Bruno titulaire Secrétaire de la Fédération Luxembourgeoise des Syndicats Chrétiens Rue Pietro-Ferrero 1 B-6700 Arlon bruno.antoine@acv-csc.be Fax Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens / Délégation de la Communauté germanophone de Belgique Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax 17 Kötten Siegfried Mitglied Leiter der Betriebsberatung - Arbeitsamt der Deutschspr. Gemeinschaft Aachener Strasse 72 B-4780 Sankt Vith siegfried.kotten@adg.be Rahier Renaud Mitglied Überberuflicher Sekretär FGTB Aachener Strasse 48 B-4700 Eupen renaud.rahier@fgtb.be Saarländische Delegation / Délégation sarroise Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 19 Groll Oliver Mitglied Stv. Geschäftsführer IHK des Saarlandes Franz-Josef-Röder- Strasse 9 D Saarbrücken oliver.groll@saarland.ihk.de Fax Lerch Wolfgang Ersatzmitglied Abteilungsleiter Wirtschaftsund Umweltpolitik Arbeitskammer des Saarlandes Fritz Dobisch Strasse 5 D Saarbrücken wolfgang.lerch@arbeitskammer.de Mayer Tina Ersatzmitglied 22 Schlechter Martin Mitglied Dipl.-Wirt. Jur. Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände Dipl.- Volkswirt, Leiter Abt. Volkswirtschaft/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände Harthweg 15 D Saarbrücken mayer@mesaar.de Harthweg 15 D Saarbrücken schlechter@mesaar.de Fax Fax

42 23 Seltsam Dr. Martin Experte Teamleiter Mittelstand, Kommunen, Statistik Handwerkskammer des Saarlandes Hohenzollernstr D Saarbrücken c.seltsam2hwk-saarland.de Rheinland-pfälzische Delegation / Délégation rhénane palatine Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 24 Schmitz Christian Mitglied Geschäftsführer DGB-Region Trier Herzogenbuscher Straße 52 D Trier christian.schmitz@dgb.de 25 Detjen Michael Ersatzmitglied Vorsitzender der DGB-Region Westpfalz Fax Richard-Wagner-Straße 1 D Kaiserlautern michael.detjen@dgb.de Edinger Franz Experte DGB Region Westpfalz Richard-Wagner-Straße 1 D Kaiserlautern kaiserslautern2dgb.de 27 Escher Ralf Ersatzmitglied 28 Mares Thomas Ersatzmitglied 29 Leibe Wolfram Mitglied 30 Hackstein Stefan Mitglied Referat EU Europäische und internationale Angelegenheiten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Pressesprecher Agentur für Arbeit, Trier Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit, Trier Bauhofstraße 9 D Mainz ralf.escher@masgff.rlp.de Dasbachstraße 9 Dasbachstraße 9 D Trier D Trier thomas.mares@arbeitsagentur. de Referatsleiter Bundesrat, EU- und Internationale Angelegenheiten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Bauhofstraße 9 D Mainz stefan.hackstein@masgff.rlp.de Lothringische Delegation / Délégation lorraine Fax / 5019 Fax Fax Fax Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+33) Coordinatrice Régionale F Maxeville 31 Fagot Agnès-Marie expert Formation Professionnelle 8, rue Alfred Kastler amfagot@dial.oleane.com Cedex MEDEF Lorraine 32 Lassagne J.François titulaire CGT 8, rue des Trinitaires F METZ Cedex lassagne@cgt.fr Pacary Gérard expert Responsable Formation Professionnelle et Emploi MEDEF 48, place Mazelle BP F METZ Cedex 1 formation@medefmoselle.fr

43 Arbeitsgruppe 2 ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur in der Großregion Vorsitz: Herr Dr. Matthias Schwalbach Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung HWK Trier Mobilität für die Großregion: Ein attraktiver ÖPNV und eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für die Großregion AG 2: ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur in der Großregion I. Einleitung und Arbeitsauftrag Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion beschäftigt sich schon seit Jahren mit dem Verkehr in der Großregion, insbesondere dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der ÖPNV hat wesentlichen Einfluss auf die berufliche und private Mobilität von Bürgern und Unternehmern in der Großregion. Ein leistungsfähiger ÖPNV über die Grenzen hinweg fördert zudem das Zusammenwachsen der einzelnen Teilregionen, die Kontakte und kulturellen Beziehungen zwischen den Nachbarn werden weiter verbessert. Hinzu kommt, dass die Grenzgänger und die anderen Verkehrsteilnehmer in der Großregion keine eigene Lobby haben, nicht organisiert sind. Abgesehen von den Fahrgastverbänden und Gremien wie dem Interregionalen Parlamentarierrat setzt sich kaum jemand für die Lösung der Verkehrsprobleme zwischen den Teilregionen ein. Der WSAGR sieht es als 33

44 seine Aufgabe, dieses Vakuum zumindest teilweise mit Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Verkehrs zu füllen. In seiner Gemeinsamen Erklärung vom 17. Juli 2009 bestärkt der 11. Gipfel den WSAGR, die gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Verkehr des Gipfels unter luxemburgischer Präsidentschaft erarbeiteten Empfehlungen im Bereich des ÖPNV und der Verkehrsinfrastruktur der Großregion unter saarländischer Präsidentschaft zu vertiefen. Der kommende Gipfel soll unter dem Motto Mobilitätsinitiative für die Großregion stehen. Die Mobilitätsinitiative ruft alle Akteure auf, die Grenzen der Großregion zu überwinden und durchlässiger zu machen. Hierzu sollen grenzbedingte Mobilitätshemmnisse im Verkehr systematisch abgebaut werden. Die saarländische Präsidentschaft greift dieses Anliegen der Gipfelteilnehmer der Großregion auf und unterstützt die Fortsetzung der Arbeiten des WSAGR im Bereich ÖPNV. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe den Auftrag erhalten: Die Durchführung einer Fachtagung der Experten des ÖPNV. Die Machbarkeitsstudie für eine gemeinsame ÖPNV-Struktur der Großregion in Projektträgerschaft des Verkehrsverbundes Luxemburg sicherzustellen und zu begleiten und erste Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen auszusprechen. Unter Einbeziehung der kommunalen Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr ihre unter luxemburgischer Präsidentschaft formulierten Empfehlungen weiterzuentwickeln. Die Vorschläge zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu aktualisieren. II. Methodik Die Arbeitsgruppe widmete sich unter der saarländischen Präsidentschaft zunächst der Aufgabe, eine Fachtagung der ÖPNV-Experten der Großregion durchzuführen. Am 28. Juni 2010 wurde diese Fachtagung in der Arbeitskammer des Saarlandes mit durchweg positiver Resonanz durchgeführt. Kapitel III enthält einen Bericht der Veranstaltung. Das Ziel der Arbeitsgruppe bestand weiterhin darin, möglichst konkrete Empfehlungen zur Verkehrsentwicklung in der Großregion auszusprechen. Schwerpunkte waren die Bereiche ÖPNV und Infrastruktur. In vier Sitzungen wurden die dezentral erarbeiteten Vorschläge der Arbeitsgruppenteilnehmer zusammengeführt und abgestimmt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben wiederum innerhalb ihrer jeweiligen Region die Empfehlungen der Arbeitsgruppe koordiniert. Damit wurde sichergestellt, dass für die einzelnen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Verkehrs jeweils ein breiter Konsens vorliegt. Die Empfehlungen bauen auch auf den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe unter den vorhergehenden Präsidentschaften auf. Insofern wird im Folgenden auch auf den Umsetzungsstand der früheren Empfehlungen eingegangen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppen wurden in verschiedenen Gremien und Ausschüssen präsentiert. Herauszuheben sind Präsentationen bei Fachtagungen des Interregionalen 34

45 Parlamentarierrats am 12. März 2010 sowie am 17. September Zudem wurden die Empfehlungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit einem breiten Publikumskreis zugänglich gemacht. Die Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Verkehr des Gipfels wurde insbesondere dadurch sichergestellt, dass die Arbeitsgruppe Verkehr durch zwei hochrangige Vertreter in der WSAGR-Arbeitsgruppe ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur aktiv mitgearbeitet hat: Jean-Marie Stoll, Chef de la Division Transport, Mobilité et Sécurité Raymond Linxweiler, Geschäftsführer der Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh Um die gemeinsame Strategie für den ÖPNV in der Großregion weiterzuentwickeln und schließlich auch umzusetzen, soll im Rahmen des Interregprogramms eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Unter Federführung des luxemburgischen Verkehrsverbunds wurden umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt und der Projektantrag ausgearbeitet. Weitere Einzelheiten sowie der Umsetzungsstand sind in Kapitel IV dargestellt. III. Fachtagung der ÖPNV-Experten Am 28. Juni 2010 veranstaltete der WSAGR in der Arbeitskammer des Saarlandes eine Fachtagung mit ÖPNV-Experten aus allen Teilregionen. Etwa 80 Spezialisten und Entscheidungsträger nahmen teil. Aus Kapazitätsgründen mussten weitere Teilnehmer abgewiesen werden. Es sollten keine unverbindlichen Sonntagsreden gehalten werden. Vielmehr bestanden die Ziele der Veranstaltung darin, konkrete Kooperationen anzuschieben und zu vertiefen, gelungene Beispiele aufzuzeigen sowie die Netzwerkbildung der ÖPNV-Beteiligten aufzubauen und zu verstärken. Dies wurde als erforderlich erachtet, da es im ÖPNV-Bereich heute noch keine grenzüberschreitenden, institutionalisierten Kommunikationsstrukturen gibt, auf deren Basis Verbesserungen entwickelt werden könnten. Foto : Reiner Oettinger 35

46 Inhaltliche Schwerpunkte der Tagung waren die Schaffung eines einheitlichen Informationssystems für die Kunden, die bessere Koordination und Harmonisierung des bestehenden Angebots sowie die Entwicklung eines gemeinsamen Marketings für den ÖPNV. Themen und Referenten der Veranstaltung waren: Begrüßung / Einführung Norbert Geisen, Vizepräsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion Dieter Grünewald, Staatssekretär, Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes Empfehlungen der Arbeitsgruppe Verkehr des WSAGR Jürgen Meyer, Mitglied der Arbeitsgruppe Verkehr des WSAGR Workshop 1: Kooperation im grenzüberschreitenden ÖPNV Erfolge und Herausforderungen Alex Kies, Verkehrsverbund Luxemburg Diskussionsrunde / Moderation: Veronika Zänglein, Verkehrsverbund Region Trier Workshop 2: Fahrgastinformation ohne Grenzen Impulsreferat: Jürgen Ross, Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Diskussionsrunde / Moderation: Raimund Linxweiler, Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh Workshop 3: Gemeinsame Marketingstrategie Impulsreferat: Thomas Clemens, Stellwerk BV Diskussionsrunde / Moderation: Gilles Dostert, Verkehrsverbund des Großherzogtums Luxemburg Schlusswort : Dr. Matthias Schwalbach, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr des WSAGR Herr René Birgen, Landesverband FNCTTFEL, Luxemburg, hat dankenswerterweise einen ausführlichen Abschlussbericht der Fachtagung angefertigt. Darin kommen die zentralen Positionen der Referenten sowie die Ergebnisse der Diskussionen zum Ausdruck. Der Report von Herrn Birgen ist diesem Abschlussbericht als Anlage beigefügt. Das Sekretariat des WSAGR mit Frau Catia Carreira und Frau Nathalie Medernach hat eine umfassende Dokumentation der Veranstaltung erstellt, die neben den Vorträgen z. B. auch eine Auflistung aller Teilnehmer mit ihren jeweiligen Funktionen enthält. Dies erleichtert in Zukunft erheblich die Netzwerkbildung. Über die Tagung und ihre Ergebnisse wurde in Rundfunk und Presse eingehend berichtet mit durchweg positivem Tenor. Die Teilnehmer der ÖPNV Fachtagung kamen zu dem Ergebnis, dass diese Veranstaltung kein singuläres Ereignis bleiben, sondern in regelmäßigen Abständen beispielsweise alle zwei Jahre wiederholt werden sollte. Zudem wurde es übereinstimmend als notwendig angesehen, für die einzelnen Fachthemen grenzüberschreitende Arbeitsgruppen einzurichten. Damit könnten feste Abstimmungs- und Kommunikationsstrukturen geschaffen werden, auf deren Basis die Einleitung konkreter Verbesserungen möglich wäre. Der WSAGR hat sich bereit erklärt, für solche Arbeitsgruppen Starthilfe zu leisten, also die ersten 36

47 Treffen zu initiieren. Mittelfristig ist vorgesehen, dass diese Arbeitsgruppen sich dann selbst organisieren. Foto : Reiner Oettinger IV. Empfehlungen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Die größte Herausforderung des ÖPNV ist die Bewältigung der Pendlerströme. Mit fast grenzüberschreitenden Berufspendlern bildet die Großregion den größten grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt innerhalb der Europäischen Union. Knapp drei Viertel der Grenzgänger arbeiten in Luxemburg. Mit Einpendlern täglich stellt das Großherzogtum einen absoluten Schwerpunkt dar. Mehr als 93 Prozent dieser Grenzpendler nutzen den Pkw. Die Folge sind tägliche Staus im Berufsverkehr nach und von Luxemburg, die immer länger werden und sich auf immer größere Zeitspannen des Tages ausdehnen. Ohne entschlossenes Gegensteuern droht der Verkehrskollaps. Es besteht ein breiter Konsens, dass hier dringender Handlungsbedarf vorliegt. Die Lösung ist weniger Autoverkehr, dafür mehr Bus und Bahn. So will das Großherzogtum Luxemburg den Modal-Split-Anteil des öffentlichen Verkehrs auf 25 % erhöhen. Solche Ziele lassen sich jedoch nur dann verwirklichen, wenn der ÖPNV deutlich an Attraktivität gewinnt. Die Verbesserung des ÖPNV ist ein Dauerthema. Qualitätssteigerungen lassen sich naturgemäß nur Schritt für Schritt vollziehen. Positiv ist zu vermelden, dass es konkrete Verbesserungen gibt, die auch auf Initiativen des WSAGR zurückgeführt werden können. Dazu zählen beispielsweise folgende Fortschritte: Seit Juni 2007 gibt es wieder eine direkte Schienenverbindung zwischen Trier und Metz, zunächst jedoch nur am Wochenende. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Sanierung des Nitteler Tunnels auf der Obermoselstrecke Trier Perl verkehren seit Mitte August 2010 wieder durchgehende Regional-Express-Züge zwischen Trier und Metz. 37

48 In vielen Einzelfällen sind die Fahrpläne verbessert worden, zum Beispiel durch eine Ausweitung der Verbindungen bzw. eine Taktverdichtung sowie eine optimierte Abstimmung zwischen den ÖPNV-Betreibern, gerade an der Schnittstelle Schiene/Straße. Grenzüberschreitende Sondertarife wurden ausgeweitet. Die Einbeziehung von Luxemburg in den Rheinland-Pfalz-Takt ist ab 2015 vorgesehen. Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Luxemburg und seinen Nachbarregionen wurden einige Veränderungen umgesetzt. Bestehende Buslinien wurden dichter vertaktet, neue Buslinien wurden eingeführt. Aus Lothringen kommend, wurden weitere Pendlerbusse eingesetzt; das betrifft insbesondere die Linie 300 (Thionville / Hayange Luxemburg Stadt) und die Linie 321 (Villerupt Esch/Alzette Luxemburg Stadt), welche eine Angebotserweiterung zum bestehenden Schienenangebot darstellen. Des Weiteren sind zusätzliche Linien aus dem Moselbecken angedacht. Die Buslinien werden von den Fahrgästen gut angenommen, gerade weil zwischen den Start- und Zielorten kaum Haltestelle angefahren werden und damit kurze Fahrzeiten gesichert werden. Durch die Teilnahme der Verkehrsverbund-Gesellschaft Saar (VGS) und des Verkéiersverbond an der Arbeitsgruppe EU-Spirit sind die Arbeiten an einer grenzüberschreitenden elektronischen Fahrplanauskunft im deutsch-luxemburgischen Grenzraum abgeschlossen und können den ÖPNV-Nutzern auf den jeweiligen Internetauftritten der Verbundeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Dieses Angebot ist im Saarland unter bereits zugänglich. Aufgrund der starken Nachfrage wurde die bestehende Schnellbusverbindung zwischen Saarbrücken und Luxemburg (Saarbrücken-Luxemburg-Express) mit Anbindung an den Kirchberg weiter ausgebaut. Mittlerweile gibt es täglich 13 direkte Verbindungen in jede Richtung. Mehrere Linien des SaarLuxBusses verbinden das Saarland und Luxemburg. Seit dem 1. September 2010 gilt der Sondertarif SaarLuxBus : Für die Pendler wurde ein attraktiver Tarif von aktuell 45 bis 120 (je nach Zone) für das Monatsabo geschaffen. Trotz dieser uneingeschränkt positiv zu bewertenden Fortschritte sind weitere Qualitätsverbesserungen unerlässlich, wenn der ÖPNV tatsächlich wesentlich größere Teile des Pendlerverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr bewältigen soll. Hierzu hat der WSAGR bereits unter wallonischer und luxemburgischer Präsidentschaft vier zentrale Empfehlungen ausgesprochen. Dies sind: Die Einführung eines grenzüberschreitenden elektronischen Fahrplan- und Preisinformationssystems, das alle Verkehrsträger umfasst. Über das Internet soll dem Fahrgast mit Hilfe von Übersichtskarten sowohl die preisgünstigste als auch die schnellste Verbindung angezeigt werden. Ein wichtiger Schritt ist das oben bereits erwähnte Informationssystem des Saarländischen Verkehrsverbundes das im April 2008 eingeführt wurde. Es leistet für bestimmte Gebiete der Großregion, aber auch über die Grenzen der Großregion hinaus eine grenzüberschreitende Fahrplanauskunft. Die Gestaltung attraktiver und aufeinander abgestimmter Fahrpläne. Im Berufsverkehr ist auf vielen Strecken eine Taktverdichtung erforderlich. Aber auch 38

49 abends und am Wochenende muss eine akzeptable Grundversorgung gewährleistet sein. Die Schaffung eines harmonisierten Tarifsystems für die Großregion. Der Preisdschungel mit Fahrscheinen, die gegenseitig nicht anerkannt werden, muss durch ein vereinheitlichtes Tarifsystem abgelöst werden. Dies könnte - zumindest als Zwischenschritt - auch durch Übergangstarife zwischen einzelnen Verkehrsverbünden - erreicht werden. Attraktive Angebote sollen sowohl bei Einzelfahrscheinen als auch bei Wochen-, Monats- und Jahreskarten sollen Grenzgänger zu Bus und Bahn locken. Als erster Schritt bietet sich an, in einer Kernregion der Großregion diese Harmonisierung zu erreichen. Dem WSAGR ist bewusst, dass angesichts unterschiedlicher staatlicher Zuschüsse in den einzelnen Teilregionen für den ÖPNV ein Einheitstarif im Nahverkehr unrealistisch ist, zumindest kurz- bis mittelfristig. Ein ganzheitliches Angebot für die Fahrgäste mit einer hohen Anzahl an Verknüpfungspunkten zwischen Bus und Bahn kann am besten in einer gemeinsamen Struktur für den ÖPNV in der Großregion umgesetzt werden. Erfahrungen andernorts wie etwa in der Euregio Maas-Rhein zeigen, dass solch eine Struktur wie etwa ein Verkehrsverbund ideale Voraussetzungen für die Abstimmung der angeschlossenen Verkehrsunternehmen bietet. Dabei ist die räumliche Dimension der gemeinsamen ÖPNV-Struktur im Rahmen der im Folgenden erläuterten Machbarkeitsstudie zu klären. Um den Prozess zur Verbesserung des grenzüberschreitenden ÖPNV zu beschleunigen, hat die Arbeitsgruppe ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur einen Projektvorschlag formuliert, um die konkrete Umsetzung eines attraktiveren ÖPNV für die Großregion auf den Weg zu bringen: Machbarkeitsstudie für eine gemeinsame ÖPNV-Struktur der Großregion Der WSAGR verfolgt wie oben dargestellt das Ziel, eine gemeinsame ÖPNV-Struktur für die Großregion zu initiieren. Im Hinblick auf eine solche institutionelle Kooperation ist noch eine Vielzahl an Fragen offen. Solche Detailfragen beziehen sich z. B. auf die räumliche Abgrenzung des Kooperationsraumes, den Aufbau der Tarifstruktur, die Klärung rechtlicher Fragen, die Schaffung von Abstimmungs- und Entscheidungsstrukturen, die Finanzierung sowie die Aufteilung der Erlöse und Kosten. Zur Untersuchung dieser Aspekte ist eine Machbarkeitsstudie unerlässlich. Die Machbarkeitsstudie soll in zwei Stufen durchgeführt werden. Die erste Stufe besteht aus einer Vorstudie. Diese ist unter Federführung von Herrn Dostert und Herrn Kies vom Verkehrsbund Luxemburg sowie von Herrn Linxweiler, Geschäftsführer Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh, durchgeführt worden. Im Rahmen dieser Vorstudie wurde eine umfassende Bestandsaufnahme des ÖPNV der Großregion erstellt. 39

50 Inhalte der Vorstudie sind: Untersuchung der Verkehrssituation in der Großregion Bestandsanalyse / Schwachstellenanalyse des ÖPNV Räumlicher Zuschnitt, Form und Aufgabenbereich der gemeinsamen Struktur Rechtliche Fragen Technische Normen Auf Basis der Vorstudie soll die eigentliche Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Träger des Hauptprojektes ist der Verkehrsverbund Luxemburg. Der Projektantrag mit allen inhaltlichen Ausprägungen basiert auf der Vorstudie. Der Projektantrag wurde unter Federführung von Herrn Kies erstellt, wird zurzeit mit den Partnern und Fördergebern diskutiert und soll anschließend zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des Interreg- Programms eingereicht werden. Das Projekt umfasst drei Handlungsfelder: Die Einführung einer grenzüberschreitenden Marke und Marketingstrategie. Dies führt zu einem gemeinsamen Erscheinungsbild aller Angebote im grenzüberschreitenden ÖPNV. Dieser erste Schritt dient dazu, die bestehenden lokalen und regionalen Angebote zu bündeln und kohärent darzustellen Die Einführung eines Arbeitskreises (Netzwerkbildung). Diese Maßnahme fördert die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des ÖPNV in der Großregion und erleichtert die Koordination der einzelnen Angebote und die Umsetzung neuer Projekte, vor allem im grenzüberschreitenden ÖPNV. Die Einführung eines elektronischen Fahrplan- und Preisinformationssystems, das alle Verkehrsträger umfasst. Über das Internet soll dem Fahrgast mit Hilfe von Übersichtskarten sowohl die preisgünstigste als auch die schnellste Verbindung angezeigt werden. Auf einem solchen Internetportal soll der Kunde zudem alle notwendigen Informationen zum Thema grenzüberschreitender ÖPNV in der Großregion finden. Auch wenn nicht alle Teilregionen über eine elektronische Fahrplaninformation verfügen, können Fahrplandaten aller Regionen dargestellt werden. Die bisherigen Resultate der Kooperation im Rahmen des Projekts EU-Spirit sollen einbezogen werden. Ziel ist der Aufbau einer digitalen Mobilitätszentrale der Großregion. Konsens besteht, dass die Machbarkeitsstudie eine starke Umsetzungsorientierung haben soll, d. h. mit dem Projekt sollen konkrete Verbesserungen für den ÖPNV der Großregion auf den Weg gebracht werden. Entsprechend sollen in dem Projekt die folgenden Schritte erarbeitet werden: Erstellung eines präzisen Umsetzungsfahrplans (inhaltlich, zeitlich) mit allen erforderlichen Einzelschritten Anstoßen und Begleiten der einzelnen Umsetzungsschritte Werbemaßnahmen 40

51 Die Erfahrungen in anderen Grenzregionen wie etwa der Euregio Maas-Rhein zeigen, dass belastbare Lösungen umgesetzt werden können, die einerseits dem Fahrgast eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bringen, anderseits für die Träger des ÖPNV wirtschaftlich darstellbar sind. Die Arbeitsgruppe hat sich bereits unter wallonischer und luxemburgischer Präsidentschaft eingehend mit den Erkenntnissen aus der Euregio Maas- Rhein auseinander gesetzt. Auch im Rahmen der Fachtagung der ÖPNV-Experten am 28. Juni 2010 wurden die Erfahrungen aus der Euregio eingebracht. Das ÖPNV-Konzept des WSAGR wurde überdies mit der staatlichen Raumplanung in den einzelnen Teilregionen abgeglichen. Bei dieser Analyse hat sich durchgängig herausgestellt, dass die Verbesserungsvorschläge des WSAGR zur Förderung des ÖPNV mit der jeweiligen Raumplanung kompatibel sind. In allen Teilregionen wird dem ÖPNV eine wichtige Funktion für die Mobilität der Bürger und Unternehmer zugewiesen, die in der Praxis meistens nicht in dem geforderten Maße erreicht wird. Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur Der Ausbau der Infrastruktur hat als Basis des Öffentlichen Personennahverkehrs eine grundlegende Bedeutung. Neben der Schaffung bzw. Verbesserung wichtiger Verbindungen der Teilregionen kommt es vor allem auf die Anbindung an die überregionalen Hauptverkehrsachsen an. Der WSAGR befasst sich bereits seit 2005 mit der Infrastruktur des ÖPNV. Seitdem wurden wesentliche Umsetzungsfortschritte erzielt. Folgende Maßnahmen haben nach Ansicht des WSAGR Priorität: ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.1: Wiedereröffnung der belgisch-luxemburgischen Strecke Virton-Athus (im Dezember 2006 erfolgt) Auf der Verbindung Luxemburg Athus gibt es in der Woche teilweise einen Halbstundentakt. Die Bahnverbindung endete bisher in Athus. In die Richtungen Virton und Arlon ging es mit dem Bus weiter. Die damit verbunden Verluste an Zeit und Komfort führten zu einer geringen Akzeptanz bei den Pendlern. Deshalb setzte sich der WSAGR für die Wiedereröffnung der belgisch-luxemburgischen Strecke Virton-Athus für den Personenverkehr mit Abzweigungen nach Rodange-Luxemburg und Arlon ein, um das große Aufkommen an Pendlern zwischen Luxemburg und Belgien bewältigen zu können. 41

52 Der WSAGR begrüßt, dass die Wiedereröffnung der Strecke Virton-Athus mit Abzweigung Rodange-Luxemburg und Arlon im Dezember 2006 erfolgt ist. Mit interessanten Tarifangeboten steht den belgischen Kunden nun eine attraktive Alternative zum Auto zur Verfügung. Ebenfalls begrüßenswert ist die erhöhte Anzahl der Züge zwischen Luxemburg - Metz und Nancy sowie die Verbesserung der Verbindung von Luxemburg nach Longwy. Wiedereröffnung Haltepunkt Mont Saint-Martin Nach der Wiedereröffnung der Bahnstrecke Virton Rodange Arlon und der Verbesserung des Angebotes für Pendler zwischen Longwy und Luxemburg empfiehlt der WSAGR, den ehemaligen Haltepunkt von Mont Saint-Martin wieder in Betrieb zu nehmen. Wegen seiner Lage im Pôle Européen de Développement (PED), einer interregionalen Industrie- und Gewerbezone, welche 4 belgische, 18 französische und 3 luxemburgische Gemeinden begreift, wäre eine erneute Inbetriebnahme anzustreben. Ein zusätzlicher Vorteil wäre die Möglichkeit des Schaffens einer Park & Ride- Anlage. Da sich um den Haltepunkt noch viele ungenutzte Flächen befinden und auch der ehemalige Rangierbahnhof von Mont Saint-Martin nicht mehr im vollen Umfang genutzt wird, wäre eine solche Anlage sicherlich interessant für die französischen Grenzgänger aus den umliegenden Gemeinden. In diesem Zusammenhang wäre es zu überlegen, ob der neue Haltepunkt etwa 500 Meter weiter in Richtung luxemburgische Grenze verlegt werden könnte, da dies günstiger zum PED und zu den Park & Ride-Anlagen läge. Man müsste in diesem Fall aber abwägen, inwiefern die lokale Bevölkerung von Mont Saint Martin noch Nutzen von der Haltestelle hätte. 42

53 Mont Saint-Martin direction PED: Blick auf den ungenutzten Rangierbahnhof und die freien Flächen Weitere Infrastrukturmaßnahmen sollen nach Auffassung des WSAGR im Hinblick auf den starken Pendlerverkehr nach Luxemburg geprüft werden: Bau oder Erweiterungen von Park & Ride-Anlagen im Süden Luxemburgs, um die Hauptstadt zu entlasten. Die Standorte dieser Anlagen sollen in einer gewissen Entfernung zur Stadt Luxemburg errichtet werden, da die Autofahrer so schnell wie möglich auf den ÖPNV umsteigen sollen. Dies ist besonders notwendig, um den Verkehrsfluss auf der Stadtautobahn Luxemburgs zu gewährleisten. In diesem Sinne begrüßt der WSAGR die Vergrößerung der Kapazität der Park & Ride-Anlage in Frisange und den Bau der Park & Ride-Anlage am neuen Bahnhof Belval Université, welcher 9. November 2010 in Betrieb genommen wurde. Der WSAGR begrüßt die in Europa einmalige Initiative des luxemburgischen Transportministeriums und des Conseil régional de la Lorraine, welche zur Planungsstrategie Schéma stratégique de la Mobilité Transfrontalière Lorraine Luxembourg (SMOT) führte. Hier wurden konkrete Infrastrukturmaßnahmen und sogenannte weiche Maßnahmen festgelegt, um der grenzüberschreitenden Nachfrage gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wurde nicht nur das Projekt einer ÖPNV Struktur auf Ebene der Großregion hervorgehoben, sondern auch die Kapazitätsvergrößerung auf der Schienenachse Luxembourg Bettembourg-Thionville- Metz-Nancy festgelegt. Dies kann mit Hilfe einer neuen Bahnlinie geschaffen werden. Der erste Ansatz zu dieser Realisierung ist der Bau einer zweigleisigen Trasse zwischen Luxemburg Hauptbahhof und Bettembourg. 43

54 Wiedereröffnung der im Jahr 1984 geschlossenen Haltepunkte zwischen Luxemburg und Arlon, wo sich zwischenzeitlich eine deutlich verstärkte Verkehrsnachfrage ergeben hat. Ertüchtigung der Strecke Luxemburg Gouvy Liège (Lüttich), um die Fahrplandichte erhöhen, die Fahrzeit verkürzen sowie die heute of anfallenden Verspätungen abbauen zu können. ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.2: Ausbau der Moselstrecke Nancy-Metz-Apach-Perl-Trier- Koblenz Zwischen Koblenz und Trier sind mehrere Langsamfahrstellen zu beseitigen. Engpassbedingt ist die Strecke Metz-Nancy dreigleisig auszubauen. Der WSAGR begrüßt, dass eine seiner zentralen Forderungen aufgegriffen wurde: Am 9. Juni 2007 wurde zunächst am Wochenende - auf dem bestehenden Schienennetz die direkte Verbindung im Personenverkehr zwischen Metz und Trier wiederhergestellt. Nach Auskunft durch den Zweckverband SPNV Nord in Koblenz wird die Verbindung rege nachgefragt. Im Jahr 1992 wurde der Personverkehr zwischen den Bahnhöfen Perl im Saarland und Apach in Lothringen, die nur m voneinander entfernt liegen, eingestellt. Alle nötigen Infrastrukturen zur Wiederinbetriebnahme waren vorhanden, da die Strecke im Güterverkehr nach wie vor durchgehend befahren wurde. Die direkte Verbindung von Metz nach Trier ist auch als Anbindung an den TGV Est von Bedeutung, der ebenfalls am 9. Juni 2007 seine Fahrt von Paris nach Metz mit einer Fahrzeit von 1 Stunde 24 Minuten aufgenommen hat. Der WSAGR tritt dafür ein, künftig auch an Werktagen Direktzüge zwischen Metz und Trier fahren lassen. 44

55 Der WSAGR bedauert, dass trotz der Proteste auf allen Ebenen die Eisenbahnstrecke Metz - Trier im Bereich des Nitteler Tunnels auf ein Gleis zurückgebaut wurde. Die Bauarbeiten wurden im August 2010 abgeschlossen. ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.3: Ausbau der Saar-Bahn zur Saar-Moselle-Bahn Der Ausbau der Saarbahn soll zunächst durch die Anbindung Forbachs erfolgen. Später soll die weitere Ausdehnung zu einer großräumigen Saar-Moselle-Bahn im Saarland und Lothringen erfolgen. ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.4: Reaktivierung Zweibrücken - Homburg Zur verbesserten Erreichbarkeit im südwestlichen Teilraum der Großregion soll die Bahnstrecke Zweibrücken Homburg/Saar reaktiviert werden. Die 2006 durchgeführte Machbarkeitsstudie und die volkswirtschaftliche Bewertung kommen zu einem positiven Ergebnis. Durch die Reaktivierung würde der Knoten Homburg/Saar in seiner Bedeutung als wichtiger regionaler Verknüpfungspunkt auch bezüglich des Fernverkehrs gestärkt. Der WSAGR unterstützt die Bemühungen des Landes Rheinland-Pfalz, die Strecke bis zum Jahr 45

56 2015 zu reaktivieren und bittet daher das Saarland, seine bisherige ablehnende Haltung gegenüber diesem Projekt zu überdenken. Projekt ÖPNV 1.4: Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Strecke Zweibrücken Homburg ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.5: Machbarkeitsstudie Dillingen-Bouzonville Der WSAGR fordert eine Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Bahnstrecke Dillingen- Bouzonville, die vor allem dem Pendler- und Einkaufsverkehr Rechnung trägt. ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.6: Anbindung des Kirchbergs und ÖPNV der Region Trier an das luxemburgische Schienennetz Der WSAGR bedauert, dass die Anbindung des Kirchbergs an das Schienennetz aus Finanzierungsgründen zurückgestellt wurde. Diese Anbindung ist nicht nur aus luxemburgischer Sicht wichtig, sondern auch für die Großregion von großer Bedeutung. Der WSAGR ist davon überzeugt, dass der hohe Aufwand für diese Verbindung sich lohnen wird. Vor allem die Möglichkeit, direkte Züge vom Kirchberg nach Trier zu fahren, würde die Straßen und Autobahnen wesentlich entlasten. 46

57 Die Kirchberganbindung würde es zudem ermöglichen, die Pendler und andere Reisende aus Belgien und Frankreich via Hauptbahnhof direkt zum Kirchberg zu fahren. Dies würde den Hauptbahnhof entlasten und somit die Qualität des ÖPNV wesentlich steigern. ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.7: Wiedereröffnung der Bahnstrecke Fontoy Audun-le- Tiche (Esch-sur-Alzette) Die Bahnlinie nach Fontoy ist die Verlängerung des Abschnittes zwischen dem luxemburgischen Esch-sur-Alzette und dem französischen Audun-le-Tiche. Der rund 4 Kilometer lange Abschnitt zwischen Luxemburg und Frankreich wurde 1992 wieder in Betrieb genommen, nachdem der Güterverkehr dort aufgegeben wurde. Die restlichen 22 Kilometer zwischen Fontoy und Audun-le-Tiche sind heute ohne Verkehr. Im Jahr 2007 erklärte das administrative Gericht von Straßburg die von Réseau Ferré de France eingeleitete und ausgesprochene Stilllegung der Bahnstrecke als null und nichtig, worauf hin RFF das Urteil annahm und keinen Einspruch erhob. Vorteile einer Wiederaufnahme des Schienenverkehrs wären: Ein dritter Grenzübergang nach Luxemburg mit Entlastung der Linie Thionville Bettembourg Ein schnellerer Zugang aus dem Raum Hayange in Richtung der neuen Industriebrachen im Süden bei Esch-Belval, wo nicht nur ein Ableger der Uni Luxemburg, sondern auch über neue Arbeitsplätze entstehen sollen. Eine Entlastung der Ortschaften Audun-le-Tiche und Esch-Alzette im Straßenverkehr durch Anlegen von P&R Anlagen entlang der Strecke (z.b. in Aumetz) Arrêt Audun 2: Der heutige Haltepunkt aus Richtung Esch-sur-Alztte. Im Hintergrund das imposante Bahnviadukt auf dem weiteren Streckenverlauf nach Fontoy ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.8: Anstreben einer direkten Bahnverbindung Luxemburg Saarbrücken Die Machbarkeitsstudie über den Bau einer neuen direkten Bahnstrecke zwischen Luxemburg und Saarbrücken liegt mittlerweile vor. Als Ergebnis wird eine Direktverbindung aus Kostengründen verworfen. 47

58 Der WSAGR schlägt vor, die Schaffung mehrerer direkter Züge zwischen Luxemburg und dem Saarland über Konz in die Wege zu leiten. Die zu bedienenden Haltestellen sind so auszuwählen, dass sie ein größtmögliches Kundenpotenzial erreichen sie jedoch nicht all zu zahlreich sind, um eine Fahrdauer von etwa 80 Minuten zu gewährleisten. ÖPNV Infrastrukturprojekt 1.9: Ausbau der Strecke Luxemburg - Liège Die Zahl der Pendler, welche aus dem Einzugsgebiet zwischen Gouvy und Liège zur Arbeit nach Luxemburg kommen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Pendler müssen in der Regel das Privatauto benutzen, da kein ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht. Der WSAGR fordert deshalb: Ein Bedienungskonzept, welches den heutigen Anforderungen entspricht und u. a. einen Stundentakt zwischen Liège und Luxemburg beinhaltet. Kürzere Fahrzeiten und die Erhöhung der Streckenkapazität durch die etappenweise Wiederherstellung der Zweigleisigkeit auf der gesamten Strecke. Den Einsatz von komfortablem Reisezugmaterial. Die Schaffung einer überregionalen Buslinie aus dem Raum Sankt Vith zum Bahnhof Troisvierges, um auch den Pendlern aus dieser Region ein verbessertes Angebot in Richtung Luxemburg anzubieten. Der WSAGR tritt ebenso dafür ein, dass das Statut dieser Strecke als internationale Eisenbahnstrecke erhalten bleibt. In diesem Sinne sollte diese Strecke sowohl in Sachen Bedienung als auch in punkto Infrastrukturen als Verbindungsstrecke zwischen dem TGV- Est und dem TGV- Nord ausgebaut werden. V. Verkehrsinfrastruktur Bereits die Arbeitsgruppen haben Empfehlungen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen. Diese Vorschläge sind von der Arbeitsgruppe ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur fortgeschrieben worden. Bei der Auswahl der vorgeschlagenen Infrastrukturmaßnahmen hat der WSAGR Prioritäten gesetzt. Nur die aus Sicht des WSAGR wichtigsten Projekte wurden aufgenommen, um eine mehr oder weniger beliebige Aufzählung aller denkbaren Wünsche der Sozialpartner zu vermeiden. Wesentliches Auswahlkriterium für die vorgeschlagenen Projekte war zum einen, dass der Verkehrsfluss zwischen den einzelnen Teilregionen der Großregion entscheidend verbessert wird. Dagegen wurden vor allem national bedeutsame Projekte sowie auf der anderen Seite Maßnahmen mit begrenzter örtlicher Bedeutung im WSAGR zurückgestellt. Die Konzentration auf Projekte mit Wichtigkeit für den Verkehrsfluss innerhalb der Großregion 48

59 bedeutet jedoch nicht, dass den anderen Maßnahmen damit eine geringere Bedeutung beigemessen wird. Zum anderen wurde mit den wichtigsten Schlüsselprojekten bei der Auswahl der Projekte auf Zusammenhänge und Synergien geachtet. Ziel ist es, den Durchfluss des Verkehrs innerhalb der Großregion sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in Ost-West-Richtung nachhaltig zu verbessern. Für jeden Verkehrsträger - Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - ist jeweils ein eigener Forderungskatalog erarbeitet worden, visualisiert durch Karten. Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt: 1. Straße Bei der Straßen-Verkehrsinfrastruktur der Großregion gibt es zurzeit einige gravierende Engpässe, die sich ohne verkehrspolitisches Handeln in Zukunft verschlimmern werden und an einigen Stellen zum Kollaps führen können. Nicht zuletzt durch die EU-Osterweiterung ist mit einer weiteren starken Zunahme des Verkehrs zu rechnen. Der WSAGR fordert daher die zügige Realisierung von acht Maßnahmen, mit denen die entscheidenden Flaschenhälse wirksam beseitigt werden. Projekt S1: Straßenquererbindung St.Vith - Bastogne Projekt S2: Nordumfahrung Trier mit Anbindung nach Norden (Lückenschluss A1) und nach Osten (B50 neu) Projekt S3: Sechsspuriger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Autobahnkreuz Landstuhl und dem Autobahndreieck Kaiserslautern- Ost Projekt S8: Westumfahrung Trier Projekt S7: Micheville/Belval- Ouest Mobilität in der Großregion Themenbereich Straße Projekt S6: Ausbau der A31 zwischen Thionville und Nancy Projekt S5: Autobahnquerspange B269 Saarlouis- St.Avold Projekt S4: Vierspuriger Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und Landau 49

60 Projekt Nr. S 1: Straßenquerverbindung St. Vith - Bastogne/ Nordstraße/ Vierstreifiger Ausbau der A 60 Eine Querverbindung zwischen der A 27 und der A 26 in der Wallonie und Luxemburg unter Einbeziehung von existierenden Straßen soll bestehende Engpässe beseitigen. Die Nord- Süd-Verbindung zwischen St. Vith und dem Norden Luxemburgs (Nordstraße) sollte ausgebaut werden, um den Pendlerstrom nach Luxemburg aufnehmen zu können. Angesichts des Ausbaus dieser Verbindung auf luxemburgischer Seite besteht ansonsten die Gefahr der Entstehung eines Nadelöhrs in Belgien. Zudem empfiehlt der WSAGR den durchgängigen vierstreifigen Ausbau der A 60 (E 42) zwischen Prüm und der belgischen Grenze, um einen entscheidenden Engpass zwischen der Wallonie / Deutschsprachigen Gemeinschaft und Rheinland-Pfalz zu beseitigen. Außerdem sollte eine Querverbindung dieser Autobahn zur E 25 (Lüttich Luxemburg) auf der Höhe von Vielsalm verwirklicht werden. Projekt Nr. S 2: Nordumfahrung Trier (Direkt-Anbindung der A 64 an die A 1) mit Anbindung über das Moseltaldreieck nach Norden (Lückenschluss A 1) und nach Osten (B 50 neu) Der Bau einer vierstreifigen Nordumfahrung Trier als Direktanbinung der A 64 an die A 1 ist von erheblicher Bedeutung, besonders für den Ost-West-Verkehr innerhalb der Großregion. Zur Sicherung und weiteren Intensivierung der wirtschaftlichen Verknüpfungen der Region Trier mit Luxemburg und Frankreich sowie zur Bewältigung des stark gestiegenen Pendlerverkehrs ist die Nordumfahrung Trier zwingend erforderlich. Die heutige Verkehrsführung hat erhebliche Umwege zur Folge und ist regelmäßig überlastet. Aufgrund der Dringlichkeit einer kurzfristigen Entlastung sind daher bereits im Vorfeld der geplanten Autobahn zeitnahe Maßnahmen zur spürbaren Entlastung erforderlich, wie beispielsweise der sofortige Ausbau der vorhandenen Strecke (B 52) auf vier Fahrstreifen oder bei dreistreifigem Ausbau die Einführung eines Verkehrsleitsystems zur wechselseitigen Nutzung der mittleren Spur je nach Lastrichtung. Zur Anbindung der Großregion an den Großraum Köln und das Ruhrgebiet sowie zur Herstellung einer unterbrechungsfreien Autobahnverbindung von Skandinavien bis zur Iberischen Halbinsel muss zudem zeitnah der Lückenschluss der A 1 in der Eifel erfolgen. Der WSAGR begrüßt daher den Weiterbau der A 1, aktuell die Freigabe des neuen Teilstückes Rengen - Gerolstein für den Verkehr zum 1. Oktober Um den Lückenschluss auch nach 2011 kontinuierlich vorantreiben zu können, muss spätestens bis dahin auch Baurecht für die verbleibenden drei Abschnitte erlangt werden und eine zeitnahe Realisierung gewährleistet werden. Ausdrücklich begrüßt werden vom WSAGR auch der fortschreitende vierstreifigen Ausbau der B 50 zwischen Simmern und dem Flughafen Hahn und der Bau der B 50 neu mit Hochmoselübergang. Der Ausbau der B 50 mit Hochmoselübergang ermöglicht zukünftig nicht nur eine engere wirtschaftliche Verflechtung des Rhein-Main-Gebietes mit dem Saar- Lor-Lux und Benelux-Raum, sondern auch eine Vernetzung der Luftverkehrsstandorte Hahn, Frankfurt, Lüttich, Luxemburg und Bitburg sowie eine verbesserte Anbindung an die ARA- Häfen Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen. Projekt Nr. S 3: Sechsspuriger Ausbau der A 6 Die Verkehrsanbindung des süd-westlichen Gebiets der Großregion nach Osten an den Rhein-Neckar-Raum und das Rhein-Main-Gebiet läuft zu einem großen Teil über die deutsche A 6. Insbesondere das Teilstück zwischen dem Autobahnkreuz Landstuhl und dem Autobahndreieck Kaiserslautern-Centrum, wo jeweils das Verkehrsaufkommen von zwei Autobahnen zusammen trifft, ist chronisch stark belastet. Der WSAGR setzte sich seit Jahren für den sechsspurigen Ausbau im Bereich zwischen den Knotenpunkten ein. Der 50

61 sechsspurige Ausbau ist zwischen Landstuhl und Kl-West erfolgt. Die Bauarbeiten für die zwei notwendigen neuen Brücken zwischen Kl-West und dem AB Dreieck Kl-Centrum laufen. Der WSAGR begrüßt diese Maßnahme die zu einer nachhaltigen Entlastung der A 6 geführt hat. Projekt Nr. S 4: Vierspuriger Ausbau der B 10 Ebenso wie die A 6 ist die Bundesstraße B 10 eine wichtige Ost-West-Verkehrsachse im Süd-Westen der Großregion. Sie verbindet Lothringen, das Saarland und den Raum Pirmasens über die A 65 direkt mit den Wirtschaftszentren Rhein-Neckar und Karlsruhe. Der durchgehende vierspurige Ausbau der B 10 ist nicht nur wegen des damit verbundenen erheblichen Zeitgewinns, sondern auch aufgrund der Verkehrsbelastung erforderlich, die sogar noch deutlich zunehmen wird. Pro Tag werden zukünftig rund Kraftfahrzeuge im Bereich von Landau bei einem Schwerverkehrsanteil von 20 Prozent erwartet. Projekt Nr. S 5: Autobahnquerspange B269 Saarlouis St.-Avold Der WSAGR setzt sich seit Jahren für diese Maßnahme ein, mit der ein chronischer Engpass zwischen dem Saarland und Lothringen beseitigt werden soll. Nach den Ansiedlungserfolgen bedeutender Logistikunternehmen und damit einer Verkehrsmenge von bislang schon 800 Lkw pro Tag wurde eine Neutrassierung unumgänglich. Außerdem soll mit dieser Maßnahme eine Verbindung zwischen wichtigen europäischen Fernstraßen geschaffen werden, insbesondere der Autobahn Paris-Saarbrücken mit Abzweigung nach Straßburg und der Autobahn von Saarbrücken nach Luxemburg und über Köln in das Ruhrgebiet. Der WSAGR begrüßt, dass die Arbeiten größtenteils fertiggestellt sind und die Strecke 2011 komplett in den Verkehr gehen soll. Projekt Nr. S 6: Ausbau der A 31 zwischen Thionville und Nancy Die wichtigste Nord-Süd-Achse der Großregion, die A 31 in Lothringen, ist heute an mehreren Stellen chronisch überlastet. Zwei Einzelmaßnahmen sind erforderlich, um eine der Lebensadern der Großregion bedarfsgerecht auszubauen: Umfahrung von Thionville Autobahnumfahrung Nancy Inzwischen realisiert wurde die Ostumfahrung Metz, die noch von vorhergehenden WSAGR- Arbeitsgruppen eingefordert wurde. Darüber hinaus möchte der WSAGR hervorheben, dass der Ausbau der A31 auf sechs Spuren zwischen Luxemburg Stadt und Bettembourg und dem Grenzposten bis Thionville notwendig ist und nicht kontradiktorisch zum ÖPNV gesehen werden darf. Zum einen ermöglicht diese Maßnahme die Führung von Bussen über die Autobahn, insbesondere falls der alte Grenzposten in Höhe von Dudelange als P&R Anlage ausgebaut wird. Darüber hinaus erfordert der ständig ansteigende Verkehrsfluss nicht nur erhebliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Schiene, sondern auch komplementäre Maßnahmen in der Straßeninfrastruktur. Nur so kann eine bessere Mobilität der Grenzpendler erreicht werden. 51

62 Projekt Nr. S 7: Strecke Micheville/Belval-Ouest Der WSAGR begrüßt, dass mit dem Bau der Strecke Micheville/Belval-Ouest wird Nadelöhr im Süden Luxemburgs im Verkehr mit Lothringen beseitigt wird. Der WSAGR ist davon überzeugt, dass sich die hohen Investitionskosten, u.a. für den 450 m langen Tunnel unter Belval, volkswirtschaftlich rentieren. Projekt Nr. S 8 Westumfahrung Trier, B 51 (Neuer BAB-Anschluss der B 51 an die A 64 mit neuer Moselquerung) Von großer Bedeutung für die Großregion wegen der besseren Erreichbarkeit des Wirtschaftsraumes Luxemburg ist die Westumfahrung Trier mit neuer Moselbrücke und nachfolgendem Autobahnanschluss. Unternehmer und Arbeitnehmer beider Länder müssen heute erhebliche Umwege mit großen Zeitverlusten in Kauf nehmen. Die Westumfahrung würde den Wirtschaftsverkehr nachhaltig fördern und insbesondere in Kombination mit der Nordumfahrung Trier erhebliche Zeitersparnisse bewirken. Zudem wären das westliche Saarland und der Saargau über die Anbindung der B51 an die Westumfahrung besser mit dem Norden der Großregion verbunden. Der WSAGR setzt sich daher für eine baldige Wiederaufnahme des Projektes in den vordinglichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans ein, um eine zeitnahe Wiederaufnahme der Planung und Realsierung des Projektes zu ermöglichen. 2. Eisenbahnverkehr Beim Eisenbahnverkehr soll zum einen die Anbindung an andere Verkehrsträger optimiert werden. Dabei geht es im Personenverkehr um die bessere Verknüpfung mit dem Individualverkehr und dem straßengebunden ÖPNV. Im Güterverkehr soll der kombinierte Verkehr gestärkt werden. Voraussetzungen solcher Angebote sind Güterverkehrszentren mit entsprechenden Umschlageinrichtungen. Der WSAGR empfiehlt, die Realisierung eines Güterverkehrszentrums Kaiserslautern im Sinne einer langfristigen Option weiterzuverfolgen. Zum anderen hat die Anbindung der Großregion an den Hochgeschwindigkeitsverkehr mit den europäischen Zentren hohe Priorität. Als vordringlich sieht der WSAGR die Realisierung zweier Korridore sowie die verbesserte Anbindung an das südeuropäische Hochgeschwindigkeitsnetz an: Projekt E 1: Ost-West-Korridor Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans soll die Moselstrecke Luxemburg-Trier-Koblenz für höhere Geschwindigkeiten ertüchtigt werden. Das Teilstück zwischen Wasserbillig und Igel soll durchgehend zweigleisig ausgebaut werden, um zeitraubende Zugkreuzungen auf dem heutigen eingleisigen Abschnitt zu verhindern. Durch eine Neugestaltung des Weichenbereiches hinter der Konzer Brücke zur Seite Karthaus soll die heute über eine längere Strecke gefahrene Streckengeschwindigkeit von 40 km/h deutlich erhöht werden. Damit würde das Haupthindernis für eine Verkürzung der Fahrzeit zwischen Trier und Luxemburg beseitigt. Der WSAGR bedauert, dass das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Bahn AG die ursprüngliche Ausbauplanung wegen der starken Kostensteigerungen und des damit angeblich unzureichenden Kosten-Nutzen-Verhältnises des Projektes derzeit nicht weiter verfolgen. In Anbetracht des weiterhin wachsenden Pendleraufkommens zwischen der Region Trier und Luxemburg und vor dem Hintergrund des geplanten Rheinland-Pfalz-Taktes 2015 hält der WSAGR insbesondere den zweigleisigen Ausbau zwischen Igel und Wasserbillig weiterhin für dringend erforderlich und setzt sich für eine zeitnahe Realisierung des Projektes ein. 52

63 Die Problematik des Ausbaus des Teilstücks zwischen Wasserbillig und Igel ist im Folgenden ausführlich dargestellt: Der Grenzübergang Wasserbillig Igel ist die einzige Bahnverbindung zwischen Luxemburg und Deutschland und wird heute im Durchschnitt von 60 bis 80 Personen- und Güterzügen pro Tag befahren. Im Reisezugverkehr wird zwischen fünf Uhr morgens und Mitternacht eine Verbindung pro Stunde und pro Richtung angeboten; in den Spitzenstunden wird das Angebot durch zusätzliche Züge verstärkt. Auch der Güterverkehr auf der Schiene hat besonders durch die starke Einfuhr von Schrott für die Elektrostahlöfen der ARCELOR-MITTAL Werke in Esch, Belval und Differdingen stark zugenommen. Bedingt durch den Wunsch der Luxemburger Regierung, in Zukunft 25 % aller Bewegungen über den öffentlichen Transport abzuwickeln, wird es in Zukunft zu einer Verstärkung des Angebotes auf der Schiene kommen, zumal ab 2015 ein Anschluss Luxemburgs in den Rheinland-Pfalz Takt vorgesehen ist. Durch den geplante, aber vorläufig zurückgestellten Anschluss des Kirchbergplateaus an die Bahnlinie Luxemburg Trier wird es ebenfalls nach deren Fertigstellung zu einer Zunahme der Zugfahrten zwischen Wasserbillig und Igel kommen. Auch wird die von der Politik geforderte Verlagerung von mehr Gütern von der Straße auf die Schiene sicher langfristig zu einer Zunahme der Güterzüge zwischen Deutschland und Luxemburg führen. Behindert wird diese Zunahme des Schienenverkehrs durch den rund drei Kilometer langen eingleisigen Abschnitt zwischen der Löwener Mühle und Igel, welcher neben der Moselüberquerung bei Konz ein Nadelöhr auf der Bahnverbindung zwischen Wasserbillig und Trier darstellt. Der zweigleisige Ausbau des Abschnittes zwischen der Löwener Mühle und Igel war bereits zwischen Luxemburg und der Bundesrepublik geplant, wurde aber bislang seitens der Deutschen Bahn als nicht prioritär und schlussendlich dieses Jahr als unnötig und wegen 53

64 der entstehenden Kosten als unwirtschaftlich angesehen und vom Bundesverkehrswegeplan gestrichen. In diesem Zusammenhang kann der WSAGR den Anstieg der Baukosten auf das Vierfache nicht nachvollziehen und verlangt deshalb eine genaue Kostenaufstellung. Geplante Investitionen in den Straßenbau und in den Lärmschutz, welche im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Bahnstrecke verrichtet werden sollen, dürfen nicht dem Bahnprojekt angerechnet werden. Da der Schienenverkehr zwischen Luxemburg und Deutschland in den nächsten Jahren sowohl im Güter- als auch im Personenzugverkehr ansteigen wird, fordert der WSAGR das Verkehrsministerium der Bundesrepublik Deutschland auf, seine ablehnende Haltung gegenüber dem kompletten zweigleisigen Ausbau zwischen Wasserbillig und Igel aufzugeben und die notwendigen Arbeiten wieder auf die Liste der dringenden Bauprojekte im Bereich Schiene zu setzen die Regierung des Großherzogtums Luxemburg und von Rheinland-Pfalz auf, bei bilateralen Gesprächen mit deutschen Regierungsmitgliedern stets auf den dringend benötigten Ausbau auf zwei Gleise des Abschnittes zwischen der Löwener Mühle und Igel hinzuweisen Projekt E 2: Nord-Süd-Korridor Als Rückgrat für den Schienenverkehr der Großregion ist die Realisierung der Nord-Süd- Trasse für Schnellzüge zwischen den EU-Zentren Brüssel, Luxemburg und Straßburg über Metz erforderlich. Die Realisierung des TGV Est darf nicht dazu führen, dass schnelle Fernverkehrsverbindungen in und durch die Großregion gestrichen werden. Im Fall einer eventuellen teilweisen Neutrassierung der Strecke zwischen Namur und Arlon muss verhindert werden, dass große Teile der belgischen Provinz Luxemburg von der Schiene abgehängt werden. Dringend erforderlich ist zudem, die Strecke Epinal / Belfort zu elektrifizieren. 54

65 Projekt E 3: Anbindung der Großregion in Richtung Süden Die jetzigen Verbindungen aus der Großregion in die Schweiz oder nach Lyon und darüber hinaus sind nicht zufriedenstellend und durch zu lange Fahrzeiten, veraltetes Material, unzureichende Zugfrequenz und unangepasste Fahrpläne gekennzeichnet. Sichergestellt werden soll die Anbindung an das zurzeit entwickelte TGV-Netz in Richtung Südeuropa, das über Marseille oder Montpellier die Verbindung zur iberischen Halbinsel und Italien sicherstellen soll. Der TGV Rhein-Rhône befindet sich mittlerweile in der Realisierung. Die erste Verbindung wird in Kürze in Betrieb genommen. Im Rahmen der Nebenarbeiten wird die Linie Belfort/Delle wiedereröffnet, die von Belfort aus direkt in die Schweiz führt. Deshalb unterstützt der WSAGR das Projekt zur Elektrifizierung der Strecke Epinal/Belfort mit Verbesserung der Verkehrsbedingungen und Einrichtung einer Direktverbindung (20 km) zwischen Lure und dem TGV Rhein-Rhône. Darüber hinaus befürwortet der WSAGR die notwendige Einrichtung des Südastes des TGV Rhein-Rhône. 55

66 Dies hätte folgende Auswirkungen: Wettbewerbsfähige Fahrzeiten (TGV, TER-Regionalzüge) aus der Großregion nach Lyon könnten angeboten werden. Die Eisenbahnverbindung (TGV, TER-Regionalzüge) von Epinal zur Hochgeschwindigkeitsstrecke (LGV) Rhin-Rhône würde verbessert. Es würde ein Beitrag zur Erhöhung der Effizienz des sogenannten "Schienennetzes mit Vorrang für den Güterverkehr" geleistet. 3. Binnenschifffahrt Projekt B 1: Ausbau der Schleusenkammern Mit einer jährlichen Verkehrsleistung von 3,5 Mrd. Tonnenkilometern und einem jährlichen Gütervolumen von 15 bis 16 Mio. Tonnen zählt die Mosel zu den bedeutendsten Binnenwasserstraßen Europas. Mit einer Kapazitätsauslastung von 110% stellt die Mosel einen Engpass für weite Wirtschaftsbereiche dar. Staus auf dem Wasser sind die Regel: Im Durchschnitt verliert ein Frachtschiff zwischen Koblenz und dem Saarhafen Dillingen 9 Stunden durch Wartezeiten. In Einzelfällen müssen die Schiffe bis zu 15 Stunden vor Schleusen warten. Durch den Ausfall einer der 35 Jahre alten und reparaturbedürftigen Schleusen würde der Durchgangsverkehr auf der Mosel komplett lahmgelegt. Tatsächlich ist die Mosel schon heute durch Reparaturarbeiten an den Schleusen 8-10 Tage jährlich gesperrt. Dieser Engpasssituation muss durch den Bau zweiter Schleusenkammern entgegen gewirkt werden. Der WSAGR begrüßt, dass inzwischen der Ausbau einiger Moselschleusen abgeschlossen (Zeltingen) oder begonnen (Fankel, Trier) wurde und empfiehlt die zügige Realisierung aller Schleusen. Der bestehende Zeitplan, nach dem der Schleusenausbau bis zum Jahr 2032 abgeschlossen werden soll, muss nach Auffassung des WSAGR beschleunigt werden. Der WSAGR setzt sich für den Abschluss des Gesamtprojektes bis zum Jahr 2025 ein. Projekt B 2: Verbindung zwischen Mosel und Saône / Rhône Durch den Bau eines Kanals zwischen der Mosel und der Saône/Rhône soll der Anschluss an das südeuropäische Wasserstraßennetz erreicht werden, um somit eine Verknüpfung zwischen dem französischen, luxemburgischen und deutschen Binnenschifffahrtsstraßensystem zu ermöglichen. Im Zuge der EU-Osterweiterung kann damit zu einer Entlastung des Straßen- und Schienensystems beigetragen werden, vor allem im Massen- und Schüttgutverkehr. 56

67 Die Projekte B 1 und B 2 stehen verkehrsstrategisch in einem engen Zusammenhang. Nur durch die gemeinsame Realisierung kann ein leistungsfähiges europäisches Wasserstraßennetz Nord-/Ostsee, Mittelmeer und Schwarzes Meer geschaffen werden. Hans Peter Kurtz Präsident des WSAGR Dr. Matthias Schwalbach Vorsitzender der Arbeitsgruppe ÖPNV des WSAGR Leiter Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Trier September

68 AG 2 : ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur Sitzungstermine in der Handwerkskammer Trier in der Handwerkskammer Trier in der Handwerkskammer Trier in der Handwerkskammer Trier. Mitglieder Vorsitzender / président Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 1 Schwalbach Dr. Matthias Experte Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung, HWK Trier Loebstrasse 18 D Trier mschwalbach@hwk-trier.de Luxemburgische Delegation / Délégation luxembourgeoise Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+352) 2 Ball Laurence Expert EuRegio SaarLorLux+ 2, rue du Fort Wallis L-2714 Luxembourg euregio@pt.lu Birgen René Expert FNCTTFEL 63, rue de Bonnevoie L-1260 Luxembourg rmbirgen@pt.lu Brocker Camille Expert Président national Spyrolux 13, rue du Commerce L-1351 Luxembourg spyrolux@pt.lu Fax Dostert Gilles Expert Directeur Verkéiersverbond 25b, bd Royal L-2449 gilles.dostert@cdt.lu Gallé Jean-Paul Expert Directeur COLUX 24, dernier Sol L-2543 Luxembourg jpgalle@colux.lu Geisen Norbert titulaire Vice-président du CESGR Président de la Fédératon des Artisans 43, route d Arlon L-8310 Capellen Geisen2pt.lu 8 Kies Alex Expert Communauté des Transports 25b, bd Royal L Wagner Marc Expert Attaché Chambre de commerce marianne.thill@cdt.lu alex.kies@cdt.lu 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg marc.wagener@cc.lu Fax Fax Wennmacher Nico Expert Président FNCTTFEL 63, rue de Bonnevoie L-1260 Luxembourg secretariat@landesverband.lu Wallonische Delegation / Délégation wallonne Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 11 Conrotte Pierre suppléant CSC-Fédération du Luxembourg rue Pietro-Ferrero, 1 B-6700 Arlon p.conrotte@acv-csc.be Brasseur Jean-Louis Expert 34, rue des Pinsons 58 B-4451 Voroux-Lez-Liers jeanlouis.brasseur@skynet.be

69 Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens / Délégation de la Communauté germanophone de Belgique Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) Experte Land und Stadt-entwicklung 13 Henkes Helmut Experte Hauptstrasse 54 B-4780 St. Vith helmut.henkes@wfg.be , WFG Ostbelgien Saarländische Delegation / Délégation sarroise Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 14 Meyer Jürgen Ersatzmitglied Referent für Umweltpolitik Abteilung Wirtschaft- und Umweltpolitik - Arbeitskammer des Saarlandes Fritz Dobisch Strasse 5 D Saarbrücken juergen.meyer@arbeitskamme r.de Fax Blügel Andreas Ersatzmitglied Teamleiter Verkehr und Telekommunikation, IHK des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Str. 9 D Saarbrücken andreas.bluegel@saarland.ihk. de Fax Rheinland-pfälzische Delegation / Délégation rhénane palatine Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) Industrie- und Handelskammer Herzogenbuscher 16 Ebel Wilfried Experte D Trier ebel@trier.ihk.de Fax Trier Strasse Schmitz Christian Mitglied 18 Schué Michael Experte 19 Zänglein Veronika Experte 20 Zappe Frieder Experte Geschäftsführer DGB-Region Trier Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Geschäftsführerin Verkehrsverbund Region Trier Verkehrsverbund Rhein-Neckar Geschäftsstelle Westpfalz Herzogenbuscher Str D Trier Fax Stiftsstraße 9 D Mainz Michael.schue@mwvlw.rlp.de Bahnhofsplatz 1 D Trier v.zaenglein@vrt-info.de Bahnhofstraße 1 D Kaiserslautern f.zappe@vrn.de Lothringische Delegation / Délégation lorraine Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+33) 21 Fevotte Pascal Expert Responsable du groupe CGT au CES Lorraine 10, rue de Meric BP Cayzelle Roger titulaire Président du CES Lorraine 1, place Gabriel Hocquard F Metz Cedex 1 23 Pacary Gérard Expert 24 Fagot Agnès-Marie Expert Responsable Formation Professionnelle et Emploi MEDEF Coordinatrice Régionale Formation Professionnelle MEDEF Lorraine 48, place Mazelle BP , rue Alfred Kastler F Metz Cedex 2 fevotte@lorraine.cgt.fr F METZ Cedex 1 F Maxeville Cedex roger.cayzelle@lorraine. eu Fax Fax formation@medefmoselle.fr amfagot@dial.oleane.com

70 ANLAGE 1 Abschlussbericht der Fachtagung der ÖPNV Experten der Großregion in der Arbeitskammer des Saarlandes am 28. Juni Rund 80 Teilnehmer konnte Herr Dr. Matthias Schwalbach, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung bei der HWK Trier, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgruppe ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur im Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion in den Räumen der Arbeitskammer des Saarlandes in Saarbrücken zur Fachtagung der ÖPNV-Experten der Großregion begrüßen. Die Initiative einer Fachtagung der Experten aus dem Bereich des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs habe, so Dr. Schwalbach, viel Zustimmung gefunden, denn dies biete die Gelegenheit einer Diskussionsplattform und es ermögliche Erfahrungen auszutauschen. Eventuell könnten neue Projekte auf dieser Tagung angedacht werden, die zu einer Steigerung der Attraktivität im ÖPNV beitragen könnten. Nach der Begrüßung des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur ergriff Herr Norbert Geisen, Vizepräsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion das Wort. Er hieß den Ehrengast Herrn Dieter Grünewald, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes willkommen und stellte kurz den Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion vor. Für diese Institution sei der Verkehr immer ein wichtiges Thema gewesen, so Herr Geisen. Ziel sei es, gemeinsame Strukturen für den öffentlichen Transport in der Großregion zu schaffen, da eine effektive Vernetzung der einzelnen Regionen durch gemeinsame Verkehrsinfrastrukturen wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit der Großregion beitrage. Durch den Anstieg der Wirtschaft in der Region sei auch die Zahl der Grenzpendler und die Notwendigkeit vernetzter Transportmöglichkeiten angestiegen. Die wachsende Nachfrage sollte durch vielfältige Angebote im öffentlichen Transport abgedeckt werden um den Individualverkehr zu entlasten und so die Umwelt zu schonen. Leider, merkte Herr Geisen am Schluss seiner Rede an, müsse man, was Projekte im ÖPNV betrifft, oft einen langen Atem haben um sie durchzusetzen, besonders wenn sie grenzüberschreitend sind. In seiner Begrüßungsansprache unterstrich Herr Dieter Grünewald, die Bedeutung der Pendlerverkehre in der Region, welche zu den stärksten in der EU gehören, mit täglich rund Grenzgängern die sich aus ihrem Heimatland in ein Nachbarland zur Arbeit begeben. Die neue saarländische Regierung habe die Wichtigkeit des Themas grenzüberschreitender öffentlicher Verkehr erkannt und unterstütze deshalb die Forderungen nach einem einheitlichen Tarifsystem und einer einheitlichen Linienbezeichnung, so der Staatssekretär. Das Saarland habe des Weiteren eine Umschichtung der Fördermittel für die Infrastrukturen zu Gunsten der Schiene vorgenommen, welcher nun 60 % der Geldsummen zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel werden in Fahrzeuge, Bahnhöfe und Infrastruktur selbst investiert. In Bezug auf das Angebot gäbe es Positives zu berichten, wie z.b. die gemeinsame Ausschreibung von Bahnstrecken zusammen mit Rheinland-Pfalz, die hohe Benutzerzahl der Saarbahn ab Saargemünd, der Erfolg der TGV / ICE - Bahnhöfe Saarbrücken und Forbach und die zusätzlichen Züge nach Metz und Strassburg. Getrübt werde das Angebot in Richtung Metz jedoch durch die Tatsache, dass es durch tarifliche 60

71 Probleme zum Bruch der Verbindung in Forbach gekommen sei, da hier regionale Überlegungen vor interregionale Aspekte gestellt wurden. Im interregionalen Busverkehr entwickelten sich die neuen Linien in Richtung Luxemburg gut. In Richtung Lothringen sei dies jedoch leider noch nicht der Fall, wegen fehlenden Ansprechpartnern und Kompetenzen auf französischer Seite. Bezüglich der Fahrgastinformation arbeite das Saarland an einer flächendeckenden Echtzeitauskunft, welche dem Benutzer an jedem Ort, entweder per Anzeiger und später sogar per Handy, genaue Angaben macht, wo sich ein Bus oder ein Zug befindet und ob der Anschluss gewährleistet ist. Dieses Angebot, meinte Herr Grünewald, wäre sicherlich auch für interregionale Fahrten für den Benutzer nützlich. Ein weiteres Mittel zur Verringerung des Verkehrs und des damit verbundenen CO 2 -Ausstoßes sei das Car-Sharing. Hier setze das Saarland auf Elektrofahrzeuge, welche mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die saarländische Regierung unterstütze auch das Projekt einer Ringverbindung auf der Schiene im Stundentakt zwischen den vier Städten Luxemburg Trier Saarbrücken und Metz. Hierzu müsse jedoch noch eine Anzahl technischer, finanzieller und politischer Probleme gelöst werden. Herr Grünewald schloss seine Ansprache mit den Worten, dass Mobilität auch in Zukunft für alle bezahlbar bleiben müsste und dies nur durch den öffentlichen Transport zu garantieren sei. Herr Jürgen Meyer, Mitglied der der Arbeitsgruppe ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur im Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion, erläuterte anschließend die Zielsetzung dieses Expertentreffens in Saarbrücken. Es sei der Wunsch vieler Instanzen, den grenzüberschreitenden öffentlichen Personennahverkehr benutzerfreundlicher zu gestalten, aber bislang hätten sich alle Beteiligten zurück gehalten, die Problematik anzugehen. So habe sich der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion dazu bereit erklärt und wolle mit dieser Tagung verschiedenen Experten auf dem Gebiet die Gelegenheit bieten, ihr Wissen in Lösungen für eine verbesserte Mobilität in der Großregion einfließen zu lassen. Der Erfolg der zwei letzten Konferenzen in Trier und Luxemburg hätte den Bedarf an einem solchen Meinungs- und Informationsaustausch deutlich gemacht. Der erste Workshop des Tages hatte als Thema Kooperation im grenzüberschreitenden ÖPNV. In seiner Einführung in das Thema stellte Herr Alex Kies, vom luxemburgischen Verkehrsverbund, kurz die Problematik aus Luxemburger Sicht dar. Gemäß seinen Aussagen kommen täglich fast Grenzgänger aus Belgien, Deutschland und Frankreich nach Luxemburg. Da davon 93 % mit dem Auto die Grenze überschreiten, führt dies zu der alltäglichen Situation von Stau, Lärm und Abgasen. Da nur der verstärkte Rückgriff auf den öffentlichen Transport hier Abhilfe schaffen kann, geht es darum, mehr Pendler zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu bewegen. Anhand einer Auflistung der bislang geschaffenen Verbindungen zeigte der Redner, wie sich das Angebot auf der Schiene und auf der Straße ab Luxemburg in die Grenzregionen entwickelt hat. Jedes neue Angebot werde genutzt z.b. habe die neue Buslinie nach Thionville neue Kundschaft angezogen, ohne dass es zu nennenswerten Abwanderungen von der Bahn auf den Bus gekommen sei. Was die Zusammenarbeit über die Grenze anbelange, so bestehe zwischen Luxemburg und Lothringen das Schéma stratégique de la Mobilité Transfrontalière, kurz SMOT, welches bis zum Jahre 2030 einen Modalsplit von 25 % Gemeinschaftstransport und 75 % Individualverkehr im grenzüberschreitenden Pendlerverkehr erreichen möchte. Als Endziel werde, so Herr Kies, eine gemeinsame Kommunikations- und Informationspolitik in punkto öffentlicher Transport angestrebt. Wie diese realisiert werden kann, soll durch ein gemeinsames Interreg-Projekt erforscht werden. Der luxemburgische Verkehrsverbund werde Projektleiter sein und die Vorstudien übernehmen. 61

72 Die anschließende Diskussionsrunde wurde von Frau Veronika Zänglein, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes der Region Trier, geleitet. Hier bemängelte der erste Redner, Vertreter eines Verkehrsunternehmens, dass es oft an Ansprechpartnern im Bereich der Organisation des öffentlichen Transportes fehle. Hier seien die Verkehrsverbünde gefordert, da sie ein wichtiges Verbindungsglied zur Politik darstellten. Ein weiterer Redner bemerkte, dass es wohl viele interessante Projekte gäbe, jedoch nur wenige finanzielle Unterstützung vorhanden sei um sie umzusetzen. Auch stelle sich die Frage wie es zu einer verbesserten Kooperation über die Grenzen hinaus kommen könne. Mehrere Teilnehmer wiesen auf den Knackpunkt Tarife hin. Mehr Angebot bringe wohl mehr Nachfrage mit sich, aber es bliebe die Frage der Fahrpreise und der übrig bleibenden Kosten. Die Frage nach den Kosten für den Betreiber, als auch die Höhe des Fahrpreises, war Gegenstand weiterer Wortmeldungen aus dem Saal. Ein einheitlicher grenzüberschreitender Fahrpreis sei wegen der unterschiedlichen Finanzzuschüsse der Regionen schwer zu realisieren; der günstige Fahrpreis sei oft eine Anregung, den öffentlichen Transport zu in einer Region zu nutzen, beim Wechseln von einem Tarifbereich in einen anderen verteuere sich die Fahrt aber oft merklich. Besonders im grenzüberschreitenden Bahnverkehr wüchsen die Fahrpreise in Höhen, welche den Kunden eher abschrecken als anziehen. In weiteren Beiträgen wurde eine stärkere Einbindung der Benutzer bei der Festlegung neuer Linien und der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsströme gefordert. Der öffentliche Transport sollte besser in die zukünftige Landschaftsplanung einbezogen werden um im Voraus aktiv zu planen und nicht weiterhin nur auf die Nachfrage und Bedürfnisse zu reagieren. Bestehende Kooperationen sollten in diesem Rahmen besser untersucht werden um herauszufinden welche gut funktionieren und welche nicht. Als Schlussforderung wurde zurückbehalten, dass in Zukunft eine verstärkte Investition im Bereich Information und Infrastrukturen genauso wichtig sei wie günstige Tarife, um das Ziel einer größeren Benutzeranzahl zu erreichen. Der zweite Workshop des Tages trug den Titel Fahrgastinformation ohne Grenzen und wurde von Herrn Jürgen Roß, vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, gehalten. Diese Fahrgastinformation soll über das System EU-Spirit erfolgen und dem Kunden erlauben, seine Reise regional, interregional und international vereinfacht planen zu können. Dabei soll er auf alle vorhandenen Transportmittel wie Straßenbahn, Bus, Bahn und Flugzeug (und bald auch Fähren) zurückgreifen können um sich, je nach Wahl, eine lückenlose Transportkette zusammenstellen zu können. Begonnen habe das Projekt EU- Spirit im Jahre 1998 und nach seinem Abschluss im Jahre 2001 seien immer mehr Anbieter aus dem Transportbereich dazu gestoßen. An sich sei EU-Spirit nichts anderes als eine Vernetzung verschiedener bestehender regionaler und nationaler Auskunftssysteme über einen Zentralrechner. Rund Anfragen werden heute pro Tag an das System EU-Spirit gerichtet. Finanziert wird das System durch eine einmalige Aufwendung für den Anschluss an EU-Spirit und aus den jährlichen Beiträgen der Anbieter, welche sich aus einer Basisgebühr, einem Gebietszuschlag für Anbieter aus einem Servicegebiet von mehr als 5000 m 2 und einem Nachfragezuschlag für Anbieter mit mehr als Anfragen pro Monat zusammensetzen. Herr Roß unterstrich die Leistungsfähigkeit des Systems anhand mehrerer Illustrationen von verschiedenen Verbindungen von Haus zu Haus mit abwechselnden Verkehrsträgern. Als besonderen Vorteil für den Benutzer wertete er die Tatsache, dass der Kunde seine Informationen über das gewohnte Seitendesign seines Anbieters beziehen kann. Herr Raimund Linxweiler, von der Verkehrsverbund-Gesellschaft Saar, moderierte die anschließende Diskussionsrunde. Er begann mit einer Vorstellung der Internetauskunft des VGS, welche dem Kunden ermöglicht, sowohl Auskünfte über das Verkehrsangebot aus dem Saarland, als auch über EU-Spirit interregionale und 62

73 europaweite Informationen zu beziehen. Leider fehlen aus der Großregion immer noch Angaben aus Lothringen und der Wallonie, nachdem sich das Elsass seit kurzem an das System EU-Spirit angeschlossen hat und somit seine Fahrplanauskünfte auch abrufbar sind. Positiv wurde daraufhin die Intervention eines Vertreters der Region Lothringen aufgenommen, welcher mitteilen konnte, dass ab 2011 auch in seiner Region eine zentrale Fahrplandatenbank bestehen werde, die ebenfalls über EU-Spirit zugänglich sein werde. In der Diskussion wurde die Forderung gestellt, neben den Fahrplanauskünften auch Informationen über Tarife beziehen zu können. Sowohl Herr Roß als auch Herr Linxweiler schätzten diesen Wunsch wegen der hohen Anzahl an Angeboten und Tarifstrukturen als schwer realisierbar ein, insbesondere wenn auch die grenzüberschreitenden Fahrpreise miteinbezogen werden. Begrüßenswert und eher realisierbar erschien der Vorschlag eines Diskussionsteilnehmers, Internetseiten von Touristikzentren und Sehenswürdigkeiten mit einem Link auf die Seite einer Fahrplanauskunft zu versehen, damit der Reisende sich direkt über die Möglichkeiten an öffentlichen Transportmitteln erkundigen kann. Bemängelt wurde von einem belgischen Teilnehmer, dass bei der Bahn immer noch hohe Gebühren beim Überqueren einer Grenze anfallen würden, welche für den Benutzer in den heutigen Zeiten nicht mehr nachvollziehbar seien; hier bestehe dringend Handlungsbedarf seitens der Europäischen Kommission. Anschließend stellte Herr Linxweiler noch das neue Projekt der Echtzeitauskunft vor, welches in Zukunft dem Benutzer erlauben soll, entweder über Anzeigetafeln an den Haltestellen oder sogar per Handy, Informationen zu Anschlusstransportmitteln aufzusuchen. Korrespondenzen sollen über eine Leitstelle garantiert werden, die die Fahrpläne und die tatsächlichen Verkehrssituationen vergleicht. Ein weiterer Beitrag zur Reduzierung des Verkehrsvolumens auf der Straße sei das neue Pendlerportal, das die Alternative carsharing für Grenzpendler fördert die auf den Autoverkehr angewiesen sind. Durch die Verknüpfung des neuen Pendlerportals mit dem elektronischen Fahrplan, kann der Mitfahrer sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum vereinbarten Treffpunkt mit dem Fahrer begeben. Herr Linxweiler schloss seinen Vortrag mit der Feststellung ab, dass die Qualität der Information eines der wichtigsten Kriterien sei um Menschen zum Umsteigen auf den öffentlichen Transport zu bewegen und deshalb gelte es, diese dort wo nur möglich, ständig zu verbessern. Der letzte Workshop des Tages behandelte das Thema Gemeinsame Marketingstrategie und wurde von Herrn Thomas Clemens vom Büro Stellwerk bv aus Heerlen gehalten. Am Anfang seines Vortrags wiederholte er noch einmal, was viele Vorredner in ihren Wortmeldungen bereits im Laufe des Tages bemerkt hatten: Bei Individual- und Flugverkehr gibt es keine Grenzen mehr, nur bei Bahn und Bus bestehen sie noch, sei es auf technischem, organisatorischem oder finanziellem Gebiet. Herr Clemens zeigte, dass ein verbessertes Angebot im grenzüberschreitenden öffentlichen Transport durchaus realisierbar ist; oft fehlt es am Glauben an den Erfolg, was dann wiederum den Willen einschränkt. Fehlende Ansprechpartner oder Geldmittel sind jedoch auch ein gängiges Hemmnis. Herr Clemens schlug vor, auf beiden Seiten der Grenze auf bewährte Angebote zurückzugreifen und unter der Leitung einer verantwortlichen Institution Schritt für Schritt einen grenzüberschreitenden öffentlichen Transport aufzubauen. Die Finanzierung des Projektes könne am Anfang mit EU- Fördermitteln bestehen, später von allen beteiligten Akteuren getragen werden. Äußerlich wichtig sei das Erscheinungsbild des grenzüberschreitenden Projektes, es müsse auf beiden Seiten der Grenze(n) einheitlich sein. Durch eine gezielte einheitliche Werbung in den jeweiligen Landessprachen an Haltestellen, an Fahrzeugen, in Druckerzeugnissen und im Internet sollte dem Benutzer das Bild seines Transportes vor Augen geführt werden. Dies verdeutliche, das etwas für den Fahrgast getan werde, was sich durch erhöhte Fahrgastzahlen und höhere Einnahmen bemerkbar machen 63

74 würde. Durch diese Erfolge ( Es geht ja doch ) würden schlussendlich dann auch Politik und Akteure zu einer positiven Haltung zu neuen Projekten gebracht. Die anschließende letzte Diskussionsrunde stand unter der Leitung von Herrn Gilles Dostert, Direktor des Verkehrsverbundes des Großherzogtums Luxemburg. Als erstes wurde die Frage nach dem einheitlichen Erscheinungsbild aufgeworfen. So müssten alle Fahrzeuge der Unternehmen, welche bei einem solchen Projekt mitmachen, einheitlich gestaltet werden. Es wurden Fragen zum Kostenträger und dem Gebrauch vom jährlichen Marketingbudget zu diesen Zwecken erhoben. Immer wieder wurde von den Teilnehmern auf die Wichtigkeit des politischen Willens hingewiesen. Egal ob eine Initiative von unten (z.b. von einer Bürgerinitiative )nach oben (von einer politischen Instanz) ausgeht, oder von oben nach unten, die Strategie zur Entwicklung des öffentlichen grenzüberschreitenden Transportes muss immer politisch unterstützt werden. In ihren Wortmeldungen teilten alle Teilnehmer die Einschätzung von Herrn Clemens, dass die Kundenwahrnehmung eines attraktiven Angebotes wichtig sei. Die so entstandene Wahrnehmung schaffe dann einen Anreiz zur Benutzung von Bus und Bahn. Ein Teilnehmer wiederholte, dass die Grenzregionen auf ihren Internetportalen ebenfalls auf das Angebot im öffentlichen Transport aufmerksam machen sollten, was jedoch oft wegen der fehlenden grenzübergreifenden Fahrplanauskünfte schwierig sei. Ein weiterer Diskussionsteilnehmer warnte davor, dass gut funktionierende regionale Angebote in der Euphorie über neue interregionale und grenzüberschreitende Projekte nicht vernachlässigt werden dürften; diese sollten auch nicht von der überregionalen Dachmarke verdrängt werden. Eine letzte Frage betraf die Aufteilung der Einnahmen, welche oft in Verkehrsverbünden zu Diskussionen führe. Hier wurde zu einem Abkommen angeregt, das festlegt, dass jeder Teilnehmer an einem grenzüberschreitenden Projekt, das Geld, das er für die Fahrkarten einnimmt, behalten kann. Weiterhin wurde die Idee der Schaffung eines Online-Forums oder einer Internetplattform angeregt, auf denen die Experten der unterschiedlichen Länder ihre Ideen vorbringen und diskutieren können. Dies biete die Möglichkeit von ständigem Austausch und Kooperation. Am Ende der Tagung dankte Herr Dr. Matthias Schwalbach den Teilnehmern für ihr Interesse an der Tagung und ihre zahlreichen Wortbeiträge. Diese Verkehrskonferenz sei der Auftakt zu einer Reihe von Aktivitäten zur Verbesserung des öffentlichen Transportes in der Großregion. Um dies zu erreichen soll es unter den Verantwortlichen zu mehr Kommunikation zu dem Thema kommen, Benutzer könnten über ein Internetforum von aktuellen Projekten erfahren. Kleine konkrete Schritte seien wichtiger als große Visionen; erste Erfolge seien bereits da und auf diese gelte es aufzubauen. Als nächster wichtiger Schritt wäre das Beitreten der Wallonie zur Fahrplandatenbank von EU-Spirit. Experten sollten sich in Zukunft zu Beratungen zusammensetzen, es sollten aber auch die Meinungen und Erfahrungen von Fahrgastverbänden eingeholt werden. Da der politische Wille zur Förderung des öffentlichen Transportes in der Region vorhanden sei, sollte die Idee zur Schaffung eines einheitlichen Tarifangebotes für die Großregion keine Utopie mehr bleiben. Ein gemeinsames Marketing und eine stets vorhandene Werbung für Bus und Bahn machten dann einen attraktiven grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr möglich, der dann zu einem festen Bestandteil der Raumplanung werden könne. Ein erster Schritt auf diesem Weg sei die Machbarkeitsstudie über eine gemeinsame, durch EU-Fördermittel finanzierte, Auskunftsstelle für die Großregion. Ein Umtrunk schloss die Fachtagung ab. 64

75 Arbeitsgruppe 3 Berufliche Bildung in der Großregion Vorsitz : Frau Madeleine Thiébaut Vertreterin Force Ouvrière Die Ausbildung qualifizierter und kompetenter Arbeitskräfte ist eine große Herausforderung und erweist sich als unentbehrlich, um das Wachstum und die Weiterentwicklung der Beschäftigung in der Großregion zu fördern. Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, ihre Arbeit während diesem Mandat auf den Bereich der nicht akademischen beruflichen Erstausbildung einzugrenzen. Ausrichtung und Weiterentwicklung der Austauschangebote Im Zusammenhang mit einem interregionalen Arbeitsmarkt, der sich derzeit in einer schwierigen Situation befindet, muss die Aufmerksamkeit der Jugendlichen und der Unternehmer auf die Möglichkeiten gelenkt werden, die sich durch Angebot und Nachfrage der beruflichen Ausbildung in den Nachbarländern bieten. Es muss leider festgestellt werden, dass zahlreiche Jugendliche in der Großregion keinen Ausbildungsplatz finden. In einzelnen Teilregionen suchen allerdings auch Unternehmen ohne Erfolg nach geeigneten Auszubildenden. Außerdem sind den Jugendlichen in einigen Teilgebieten der Großregion viele zukunftsträchtige Berufe weniger bekannt. Dies gilt auch für so genannte Splitterberufe. In diesen speziellen Berufen kann es in Teilen der Großregion auch zu weniger beruflicher Ausbildung kommen. Der WSAGR ist der Meinung, dass es notwendig ist, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, um eine optimale Ausnutzung des Ausbildungs- und Beschäftigungspotentials in der Großregion zu erreichen. Zu diesem Zweck sollte der dem WSAGR den offiziellen Antrag zur Fortsetzung seiner Arbeit der ihm bei der Konferenz der Bildungsminister vom 6. Mai 2010 unterbreitete wurde annehmen, im Hinblick auf eine Erleichterung von Kooperations- und Austauschprojekten zwischen Einrichtungen der Großregion. 65

76 Die Arbeitsgruppe Berufliche Bildung des WSAGR hat diesen Vorschlag angenommen. Um diesen umzusetzen, erneuert der WSAGR seine Empfehlungen: Empfehlung 1: Verstärkte Sensibilisierung der Jugendlichen und der Unternehmen für die Angebote des grenzüberschreitenden Marktes der beruflichen Bildung in der Großregion und vertiefte Überlegung zum Auftrag der Bildungsminister, so wie in der gemeinsamen Erklärung festgelegt, insbesondere unter Berücksichtigung von Kunsthandwerk und Splitterberufen, die geeignet sind diesem Auftrag nachzukommen. Förderung des Fremdsprachenunterrichts In der Großregion stellen Fremdsprachenkenntnisse (Französisch, Deutsch sowie Luxemburgisch, in geringerem Maße) sowie die damit verbundenen interkulturellen Kenntnisse einen unentbehrlichen und notwendigen Faktor dar. Der Erwerb von beruflichen Zusatzqualifikationen, von interkultureller Kompetenz und von Sprachkenntnissen, stellt für die Auszubildenden in der Großregion einen unumstrittenen Mehrwert dar, der ihre berufliche Mobilität und ihren beruflichen Erfolg fördern könnte. Empfehlung 2: Intensivierung des Erlernens der Sprache des Nachbarlandes im Rahmen der beruflichen Ausbildung: Es sollten mehr Ausbildungs-/Unterrichtseinheiten angeboten werden, die den Erwerb der Sprache des Nachbarlandes beinhalten. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Parallel dazu ist es erforderlich, grenzüberschreitende Ausbildungsgänge und Berufspraktika zu fördern, insbesondere im Bereich der Splitterberufe und der Kunsthandwerksberufe, bei denen ein Mangel an Bewerbern für Ausbildungsplätze herrscht. Als vorreitendes Beispiel und im Hinblick auf eine Erweiterung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Luxemburg im Bereich der Ausbildung zum Buchbinder, sollte der WSAGR den Antrag der Ministerkonferenz vom 6. Mai 2010 annehmen und weitere Berufszweige identifizieren, die als Grundlage für zusätzliche Kooperationsprojekte im Bereich der Ausbildung dienen könnten. Um die Mobilität der Auszubildenden zu erleichtern und angesichts der niedrigen Anzahl an Ausbildungslehrgängen, die grenzüberschreitend durchgeführt werden, hat die Arbeitsgruppe Berufliche Ausbildung des WSAGR einen Entwurf für ein Rahmenvereinbarung ausgearbeitet, die den Austausch grenzüberschreitender Berufsausbildungen für Jugendliche in der Großregion erleichtern soll. Diese Rahmenvereinbarung, die den allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit festlegt, ermöglicht später die Ergänzung durch Mustervereinbarungen, bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen innerhalb der betroffenen Berufszweige. Es ist festzustellen, dass die Arbeitsgruppe Berufliche Bildung in der Großregion bei der Ausarbeitung der Rahmenvereinbarung im Bereich der beruflichen Erstausbildung mit einigen Hindernissen rechtlicher und praktischer Natur konfrontiert wurde. 66

77 Der aktuelle Entwurf, der von einer Untergruppe ausgearbeitet wurde, hat noch keine Zustimmung der Gesamtheit der Partner erhalten. Dieses Vorhaben kann folglich und aufgrund der aufgetretenen Verzögerungen und Probleme während der saarländischen Präsidentschaft nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Erfassung der juristischen und praktischen Probleme im Rahmen einer durch einen Beauftragten durchgeführten Studie. Außerdem sollte in jeder der Teilregionen eine Bestandsaufnahme der bestehenden und der möglichen Kooperationen erstellt werden. Der WSAGR empfiehlt die Einrichtung einer ad hoc-arbeitsgruppe, die die Betreuung der Studie sicherstellt. Die aus dieser Studie resultierende Liste würde dann von der Arbeitsgruppe geprüft werden, die dann wiederum darüber entscheiden würde, ob diese Vorschläge in die Rahmenvereinbarung aufgenommen werden oder aber in die für jeden Berufszweig zusätzlich abgeschlossenen Mustervereinbarungen. Empfehlung 3: Durchführung einer Vorstudie um die bestehenden Kooperationen im Bereich der Berufsausbildung von Jugendlichen sowie die Hindernisse für deren Realisierung in jeder Teilregion zu erfassen, damit die Arbeitsgruppe, auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie eine Rahmenvereinbarung auszuarbeiten. Es wurde vorgeschlagen, die derzeit in der Entwicklung stehende Gruppe Taskforce zu bitten, diese Arbeit durchzuführen. Diese Möglichkeit muss unter der nächsten Präsidentschaft geprüft werden. Akteure Neben den Unternehmen, den Ausbildungseinrichtungen, den Handelskammern, den Handwerkskammern und den zuständigen Ministerien sollten auch die Sozialpartner (Versicherungs- und Sozialversicherungsnetze), sowie die Arbeitnehmer und Arbeitgebervertreter in die Ausarbeitung gemeinsamer, grenzüberschreitender Unterrichtsmodule eingebunden werden. Empfehlung 4: Stärkere Einbeziehung der Sozialpartner Unterrichtsmodule. in die Ausarbeitung grenzüberschreitender Der WSAGR schlägt schließlich vor, diese Zusammenarbeit mittels eines interaktiven und permanenten Abstimmungsprozesses zu intensivieren: Empfehlung 5: Schaffung auf Ebene der Großregion - einer Plattform für regelmäßige Konsultationen, unter Einbeziehung der Berufszweige, der Kammern und der Sozialpartner (Angestelltengewerkschaften und Arbeitgeberverbände), mittels Vernetzung der bestehenden Websites und/oder einer Online-Stellung der Anträge/Vorschläge der Einrichtungen für berufliche Ausbildung. 67

78 AG 3 : Berufliche Bildung in der Großregion Sitzungstermine , Conseil Régional de Lorraine / Hôtel de Région, Metz (annulé) Conseil Régional de Lorraine / Hôtel de Région, Metz , Conseil Régional de Lorraine / Hôtel de Région, Metz Conseil Régional de Lorraine / Hôtel de Région, Metz , Conseil Régional de Lorraine / Hôtel de Région, Metz Conseil Régional de Lorraine / Hôtel de Région, Metz. Mitglieder der AG Vorsitzende / présidente Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+33) 1 Thiebaut Madeleine titulaire Représentante Force Ouvrière 12, rue Raugraff BP 558 Luxemburgische Delegation / Délégation luxembourgeoise F Nancy madeleine.thiebaut@orange.fr Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+352) Directeur à la Formation 2 Alff Nic expert professionnelle Ministère de l Education nationale 29, rue Aldringen L-1118 Luxembourg nic.alff@men.lu Fax et de la Formation professionnelle 3 Bertemes Alexandra expert Secrétaire syndicale LCGB BP 1208 L-1012 Luxembourg abertemes@lcgb.lu 4 Frising Carlo expert Conseiller de direction Chambre des Employés privés 13, rue de Bragance L-1255 Luxembourg carlo.frising@cepl.lu 5 Fournelle Sandy expert SECEC 40, Boulevard Napoléon 1 er L-2210 Luxembourg sandy.fournelle@secec.lu Fax Fax Guarda- Rauchs Alexandra titulaire Conseiller de Direction 1ère classe, Observatoire de la Compétitivité, Ministère de l'economie et du Commerce Extérieur 13, rue Erasme L-1468 Luxembourg alexandra.guardarauchs@eco.etat.lu Knebler Christophe suppléant Conseiller politique LCGB BP 1208 L-1012 Luxembourg cknebler@lcgb.lu Krier Paul expert Sous-directeur Chambre des Métiers 2, Circuit de la Foire Internationale BP 1604 L-1016 Luxembourg paul.krier@cdm.lu

79 9 Reding Jean-Claude suppléant Président CGT-L et OGB-L BP 149 L-4002 Esch/Alzette Renders Bruno expert 11 Thoss Roger expert Directeur de l'institut de Formation Sectoriel du Bâtiment Conseiller Chambre de Commerce 5, Z.A.E. Krakelshaff L-3290 Bettembourg Fax , rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg Wallonische Delegation / Délégation wallonne Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 12 Baily Jocelyne expert Coordinatrice CSEF Luxembourg belge Rue des déportés 79 A 3 B-6700 Arlon jocelyne.baily@csef-lux.be Thiry Joël suppléant Secrétaire Régional de la FGTB Luxembourg Rue des Martyrs 80 B-6700 Arlon joel.thiry@fgtb.be Fax Delegation der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens / Délégation de la Communauté germanophone de Belgique Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 14 Fickers Sabine Mitglied CSC Pont Léopold 4-6 B-4800 Verviers sfickers@acv-csc.be saarländische Delegation / Délégation sarroise Name Vorname Funktion Fonction Adresse Plz.& Ort 15 Altesleben Bettina Ersatzmitglied Politische Referentin, DGB Saar Fritz-Dobisch-Str. 5 D Saarbrücken bettina.altesleben@dgb.de Tel. / Fax (+49) Fax Baumstüm mler Annette Experte IHK Saarland Franz-Josef-Röder-Str. 9 D Saarbrücken annette.baumstuemmler@saarlan d.ihk.de Lang Ingrid Experte VSU e.v. - Berufsaus- und Weiterbildung Harthweg 15 D Saarbrücken lang@mesaar.de Fax Lutz Roman Experte Abteilung Bildungs- und Wissenschaftspolitik Arbeitskammer des Saarlandes Fritz-Dobisch-Str. 6-8 D Saarbrücken roman.lutz@arbeitskammer.de Raubenhei mer Tina Experte Bildungsreferentin Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände Hartweg 15 D raubenheimer@mesaar.de 20 Wilhelm Dr. Justus Experte HWK des Saarlandes Hohenzollernstr D Saarbrücken j.wilhelm@hwk-saarland.de Fax Fax

80 rheinland-pfälzische Delegation / Délégation rhénane palatine Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 21 Dewald- Koch Brigitta Experte Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Bauhofstrasse 9 D Mainz brigitta.dewaldkoch@masgff.rlo.de Eckgold Dr. Bernward Ersatzmitglied Geschäftsführer HWK Koblenz Friedrich-Ebert-Ring 33 Postfach 929 D Koblenz Fax Kleefisch Marcus Experte 24 Metz Andreas Experte Geschäftsführer der IHK Trier Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Herzogenbuscher Strasse 12 D Trier kleefisch@trier.ihk.de Stiftsstraße 9 D Mainz D Mainz andreas.metz@mwvlw.rlp.de Fax Schmitt Peter Dienstleistungs- Landesbezirk Vereinte gewerkschaft, Rheinland-Pfalz Ersatzmitglied Münsterplatz 2-6 D Mainz peter.schmitt@verdi. de Fax lothringische Delegation / Délégation lorraine Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+33) 26 Fagot Agnès-Marie expert Coordinatrice régionale de la Formation professionnelle 8, rue Alfred Kastler F Maxeville Cedex amfagot@dial.oleane.com MEDEF Lorraine 27 Grunwald Maurice suppléant Représentant du MEDEF de France Membre du CES de Lorraine 1, Place Gabriel Hocquard F METZ Cedex 1 grumau@wanadoo.fr Kugler Philippe expert CRL CGT Lorraine 10, rue de Meric/ BP F Metz Cedex kugler@lorraine.cgt.fr Fax Lombard Patrice titulaire Délégué régional Président du MEDEF de France 8, rue Alfred Kessler F Laxou Cedex patrice.lombard55@wanadoo.fr Pacary Gérard expert Responsable Formation Professionnelle et Emploi MEDEF 48, place Mazelle BP F METZ Cedex 1 formation@medefmoselle.fr

81 Arbeitsgruppe 4 Der Gesundheitssektor in der Großregion Vorsitz: Herr Jean-Marie CARRIER Provinzabgeordneter, zuständig für Sozial- und Krankenhausangelegenheiten in der Provinz Luxembur Einleitung: Die unter der luxemburgischen Präsidentschaft eingeleiteten Arbeiten der Arbeitsgruppe konnten aus Zeitmangel nicht zu einem endgültigen Ergebnis gebracht werden. Die Arbeitsgruppe 4 Der Gesundheitssektor in der Großregion wurde aufgefordert, diese Arbeiten unter der saarländischen Präsidentschaft fortzusetzen. Die Arbeitsgruppe, hat sich am 10. Dezember 2009 in Arlon versammelt und hat vereinbart, den Bereich der älteren Menschen vorrangig zu behandeln. Vorrangige Themen : Die Arbeitsgruppe Der Gesundheitssektor in der Großregion hat aus allen Teilregionen Experten aus dem Bereich der Pflege und Betreuung älterer Menschen mit dem Ziel eingeladen, Lösungsansätze zur Verbesserung der Betreuung älterer Menschen aufzuzeigen. Die Zielsetzung besteht darin, eine Übersichtstabelle der erzielten Ergebnisse zu erstellen und durch ein Glossar zu ergänzen, um auf diese Weise eine solide Arbeitsgrundlage zu schaffen und die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den bestehenden Systemen im Gesundheitssektor der Großregion zu erfassen. 71

82 Erfassung des Dienstleistungsangebotes für ältere Menschen in der Großregion: Sach- und Geldleistungen Unterbringungsformen Programmierung demografische Entwicklung Sozialversicherung gegenseitige Anerkennung auf der Ebene der Großregion Sach- und Geldleistungen In der Großregion existieren im Allgemeinen Versicherungssysteme, die ältere Menschen materiell wie auch finanziell unterstützen. Jedoch unterscheiden sich die Systeme von einer Region zur anderen. In Luxemburg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz gibt es eine obligatorische Pflegeversicherung, die Anspruch auf Sach- und/oder Geldleistungen gewährt. In der Wallonie und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft heißt diese Versicherung Einkommensgarantie für ältere Menschen (GRAPA) oder Beihilfe für ältere Menschen (APA ). Diese Hilfen ermöglichen es, die steigenden Kosten der häuslichen Pflege und der Unterbringung in einer Einrichtung zu tragen. Einige dieser Hilfen werden jedoch nicht automatisch gewährt: Sie müssen in vielen Fällen beantragt werden. Die Antragsverfahren sind häufig kompliziert, was viele potenzielle Leistungsberechtigte davon abhält, sich näher damit zu befassen. Vor diesem Hintergrund formuliert der WSAGR die folgenden Empfehlungen: Empfehlung 1: Automatisierung der Bewilligung der Hilfen, wenn sie es noch nicht sind, und gleichzeitig Vereinfachung und Beschleunigung der Antragsverfahren für Sachund/oder Geldleistungen. Wie in den meisten europäischen Ländern spielen auch in der Großregion die helfenden Angehörigen eine entscheidende Rolle bei der Pflege hilfsbedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft: insbesondere der kranken und/oder behinderten Menschen sowie der älteren Menschen. Die helfenden Angehörigen stehen unter einer starken Belastung. Daher sind Strukturen unverzichtbar, die es ihnen ermöglichen die Informationen, die Entlastung und die Hilfen zu finden, die erforderlich sind um sie im Alltag zu unterstützen. Empfehlung 2: Die helfenden Angehörigen unterstützen, indem ihnen ein Status zugesichert wird und ihnen eine bessere Information über die existierenden Dienstleistungen und Hilfen anbieten. Den helfenden Angehörigen muss ein breiteres Angebot an psychologischer und materieller Unterstützung garantiert werden. 72

83 Unterbringungsformen, Programmierung und demografische Entwicklung Seit mehreren Jahren werden immer neue Unterbringungsformen für ältere Menschen angeboten, die speziell auf ihre Bedürfnisse und ihren Grad der Eigenständigkeit abgestimmt sind. Auch wenn in verschiedenen Regionen wie im Saarland oder in Rheinland-Pfalz die Zahl der Unterbringungsplätze für ältere Menschen bis 2020 gesichert ist, trifft dies nicht auf die gesamte Großregion zu und insbesondere nicht auf die Wallonie. Die maximale Bettenkapazität der Altenheime ist auf Betten für die gesamte Wallonie festgelegt, einschließlich der Altenheimbetten, die in Altenpflegeheimbetten umgewandelt wurden. Diese Zahl wurde durch ein Moratorium im Jahr 1997 festgelegt und seither nicht mehr korrigiert. Dieses Moratorium läuft am 30. September 2011 ab. Die Bevölkerungsexplosion aufgrund der höheren Lebenserwartung wird ohne jeden Zweifel dazu führen, dass dieses Moratorium angepasst und die Bettenzahl um mehrere Tausend Betten erhöht wird. Empfehlung 3: Den Menschen ermöglichen solange wie möglich zuhause zu wohnen, indem Synergien zwischen dem Wohnort und dem institutionellem Bereich entwickelt werden, um die Krankenhauseinrichtungen zu entlasten. Die Demografie ist der wichtigste Punkt, der bei den Kosten einer alternden Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Auf der Ebene der Europäischen Union und demzufolge auch der Großregion wird sich der Unterschied zwischen der Lebenserwartung von Männern und Frauen langfristig verringern. Eine Angleichung der Lebenserwartung ist in 50 Jahren zu erwarten, aber dies hängt auch von den Mitgliedstaaten ab. Der Anstieg der Lebenserwartung beruht in erster Linie auf einem Rückgang der Sterberate in den höchsten Altersgruppen. Bis 2060 dürfte sich der Bevölkerungsanteil der über 60-Jähringen verdoppeln, und der Bevölkerungsanteil der über 80-Jährigen dürfte sich verdreifachen, was bedeutet, dass es Schwierigkeiten bezüglich des Anteils der Hilfebedürftigen geben wird, wenn sich die derzeitige Situation nicht ändert. Empfehlung 4: Konkrete Initiativen initiieren, um den ständig zahlreicher werdenden älteren Menschen zu helfen, indem die Beständigkeit der Rentensysteme garantiert wird. Sozialversicherung und gegenseitige Anerkennung auf der Ebene der Großregion Am 01. Mai 2010 ist eine neue Europäische Verordnung zur Sozialversicherung in Kraft getreten, mit der die Verordnung aus dem Jahr 2004 modernisiert und vereinfacht und an die steigende Mobilität der Grenzgänger und europäischen Arbeitnehmer angepasst wird. Die Ziele der neuen Verordnung sind: - Modernisierung, um der Entwicklung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Rechnung zu tragen; - Vereinfachung der Vorschriften und Transparenz. Es wurden konkrete Änderungen eingeführt, die das Rückkehrrecht, die Ausstellung einer 73

84 Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) und andere zusätzliche Rechte für Grenzgänger im Ruhestand betreffen. Trotz des Bemühens um Vereinfachung und Transparenz bleibt das System komplex. Es ist jedoch notwendig, die Grenzgänger wie auch die Rentner über ihr Recht im Bereich der sozialen Sicherheit zu unterrichten. Empfehlung 5: Der WSAGR empfiehlt, die Information der Bürger über ihre Rechte im Sozialversicherungsbereich zu verbessern und die Einführung von Informationsmitteln sicherzustellen, die für die älteren Menschen geeignet sind. In dieser Perspektive empfiehlt der WSAGR, verstärkt das EDV-Tool zu fördern, um den Zugang zu Informationen zu erleichtern und die administrativen Verfahren sowie die Verfahren der Antragstellung für die Bürger zu vereinfachen. Medizinische Versorgung / Krankenhäuser Die Arbeitsgruppe hat sich vorrangig mit dem Sektor der älteren Menschen beschäftigt. Dennoch bleibt der Krankenhaussektor ein Arbeitsschwerpunkt, auf den die Akteure in der Großregion ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit richten müssen. Durch eine Angleichung der Gesundheitsleistungen auf beiden Seiten der Grenze können die geografischen Unterschiede abgebaut und einfache und gleichwertige Zugangsmöglichkeiten und Versorgungsleistungen sichergestellt werden. Hierdurch wird es zu Veränderungen beim Management und bei der Planung des Versorgungsangebotes auf lokaler Ebene kommen. Dies beinhaltet die Anpassung des Versorgungsangebotes und der lokalen Organisation des Gesundheitssystems um allen auf lokaler Ebene tätigen Akteuren sowie den Bedürfnissen der gesamten Bevölkerung im grenzüberschreitenden Lebensraum Rechnung zu tragen. Allerdings wird die Entstehung grenzüberschreitender Gesundheitsgemeinschaften durch verschiedene Hemmnisse gebremst: - Rechtliche und verordnungsrechtliche Hemmnisse. Die Organisation der Gesundheitssysteme unterscheidet sich von einem Land zum anderen. - Zunehmende Mobilität der Patienten und der Angehörigen der Gesundheitsberufe: Ein steigender Patientenstrom kann die Aufnahmekapazität der Gesundheitsdienste aus dem Gleichgewicht bringen und die Qualität der Versorgung beeinträchtigen. - Schaffung von Wettbewerb zwischen den Dienstleistern im Gesundheitssektor: Die Einführung von Finanzierungsmechanismen für Krankenhäuser kann diese zwingen, sich um mehr Patienten zu bemühen. Empfehlung 6: Beurteilung der Gesundheitsbedürfnisse in einem definierten grenzüberschreitenden Lebensraum durch gleichzeitige Berücksichtigung aller vorhandenen Akteure und Krankenhauseinrichtungen auf lokaler Ebene. 74

85 Zukunft der Arbeiten der Arbeitsgruppe Der Gesundheitssektor in der Großregion am Ende der saarländischen Präsidentschaft Die Arbeitsgruppe hatte keine Gelegenheit, Experten aus allen Teilregionen der Großregion anzuhören. Die Daten und Auskünfte, die für die Erstellung einer Übersichtstabelle der Sachund Geldleistungen in der Großregion benötigt werden, sind am Ende der saarländischen Präsidentschaft nicht vollständig. Die Region Lothringen konnte sich nicht an den Forschungsarbeiten der Arbeitsgruppe beteiligen. Ein Experte hat sich bereit erklärt, nach der saarländischen Präsidentschaft der Arbeitsgruppe über das Gemeinsame Sekretariat des WSAGR einen Beitrag der Region Lothringen zukommen zu lassen, um die Arbeiten zur Erstellung der Übersichtstabelle unter der nächsten Präsidentschaft wieder aufnehmen zu können. Aus diesem Grund und angesichts der Bedeutung des Gesundheitssektors für die Bewohner der Großregion vertritt der WSAGR die Ansicht, dass die Arbeiten der Arbeitsgruppe auch unter der nächsten Präsidentschaft fortgesetzt werden müssen. 75

86 P Classe, AG 4 : Der Gesundheitssektor in der Großregion Sitzungstermine Bâtiment provincial d Arlon (annuliert) Bâtiment provincial d Arlon Bâtiment provincial d Arlon Bâtiment provincial d Arlon Bâtiment provincial d Arlon. Mitglieder Président / Vorsitzender Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 1 Carrier Jean-Marie expert Député provincial de la province de Luxembourg Rue de Luxembourg, 15bis Délégation luxembourgeoise / Luxemburgische Delegation B-6900 Marché-en- Famenne Hcarrierjm@province.luxembo urg.be Fax Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+352) 2 Clement Nico suppléant Membre du Bureau Exécutif OGBL 19, rue d'epernay L-1020 Luxembourg Hnico.clement@ogb-l.luH Chatelain Christel expert Attaché Chambre de Commerce 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg Christel.chatelein@cc.lu Fax Drews Armand expert Représentant de l'ogbl 19, bd de la Fraternité L-1541 Luxembourg Hdrewsa@pt.luH Engels Franois expert Conseiller de Direction Fédération des Artisans 2, Circuit de la Foire Internationale L-1016 Luxembourg f.engels@fda.lu Feiereisen Laurent Expert Secrétaire syndical, LCGB BP 1208 L-1012 Luxembourg lfeiereisen@lcgb.lu Fournelle Sandy expert SECEC 40, bld Napoléon 1 er L-2210 Luxembourg sandy.fournelle@secec.lu 8 Goergen Viviane titulaire Secrétaire Générale adjointe du LCGB B.P L-1012 Luxembourg Hvgoergen@lcgb.luH Goelhausen Marco expert 10 Guarda-Rauchs Alexandra titulaire Président du Syndicat Santé, Services sociaux et éducatifs de l OGBL ère Conseiller de Direction 1P Observatoire de la Compétitivité, Ministère de l'economie et du Commerce Extérieur Site Niedercorn B.P. 22 L-4501 Differdange 13, rue Erasme L-1468 Luxembourg Halexandra.guardarauchs@eco.etat.luH

87 11 Pereira Carlos expert Membre du Bureau exécutif OGB-L BP 2031 L-1020 Luxembourg 12 Pizzaferri René expert Directeur Chambre du Travail 18, rue Auguste Lumière L-1950 Luxembourg 13 Spier Joé expert Responsable politique sociale LCGB 11, rue du Commerce L-1351 Luxembourg 14 Thelen Carlo suppléant Membre du Comité de Direction Chambre de Commerce 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg Fax Fax Wagener Marc expert Attaché Chambre de Commerce 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg Fax Zacharias Guy expert Inspecteur principal 1er en rang STATEC BP 304 L-2013 Luxembourg Délégation wallonne / Wallonische Delegation Fax Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) Déléguée régionale de la délégation 17 Dory Anne-Marie titulaire wallonne rue des martyrs, 80 B-6700 anne-marie.dory@fgtb.be Secrétaire adjointe Fédération Fax Générale du Travail 18 Simon Christian expert FGTB Arlon rue Grande 3 B-6971 Journal/ Champlon 19 Thiry Gérard expert CSC Arlon 31, Avenue Bouvier B-6760 VIRTON g.thiry@acv-csc.be Délégation de la Communauté germanophone de Belgique / Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 20 Pelzer Myriam titulaire 21 Hoffmann Heidi expert Déléguée régionale Ministère de la Communauté germanophone de Belgique Gospertstrasse 1 77 B-4700 Eupen Médecin Département Enseignement, Formation et Emploi Ministère de la Communauté germanophone de Belgique Gospertstrasse 1 B Eupen heidi.hoffmann@dgov.be Délégation sarroise / Saarländische Delegation Fax Fax Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 22 Müller Werner expert Arbeitskammer des Saarlandes Fritz Dobisch Str. 6-8 D Saarbrücken 23 Mertens Karin expert Responsable coopération transfrontalière des SHG-Kliniken Völklingen et de l'hôpital de Freyming-Merlebach Richardstrasse 5-9 D Völklingen k.mertens@vk.shgkliniken. de Fax

88 24 Martin Gerd expert IHK des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Str. 9 D Saarbrücken Hgerd.martin@zpt.deH Thimmel Rainer suppléant Arbeitskammer des Saarlandes Fritz Dobisch Str. 6-8 D Saarbrücken thimmel@arbeitskammer.de Délégation rhénane-palatine / Rheinland-pfälzische Delegation Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 26 Edinger Franz expert DGB-Region Westpfalz Richard-Wagner-Straße 1 D Kaiserlautern kaiserslautern@dgb.de Fax Detjen Michael suppléant Vorsitzender DGB-Region Westpfalz Richard-Wagner-Strasse 1 D Kaiserlautern Hmichael.detjen@dgb.deH Fax Faltin Dr. Jürgen expert Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Rheinland-Pfalz Bauhofstrasse 9 D Mainz Hjuergen.faltin@masgff.rlp.deH Délégation lorraine / Lothringische Delegation Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+33) 29 Marechal Jacques expert Comité régional CGT Lorraine 10, rue de Meric B.P F Metz Cedex 2 jacques.marechal2@wan adoo.fr 30 Rey Gwénola expert Chef de Cabimet de l Agence Régionale de Santé Lorraine 4, ruepiroux CO Nancy Cedex gwenola.rey@ars.sante.fr

89 Resolution des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion zum Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 vorgelegt vom Netzwerk der Fachinstitute der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) Schlussfolgerungen und Empfehlungen durch den WSAGR verabschiedet von der Abschlussvollversammlung des WSAGR am 28. Oktober 2010, in Kirkel Vorbemerkung Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Großregion in den beiden vergangenen Jahren entscheidend geprägt. Die (nominale) Wirtschaftsleistung verringerte sich 2009 in der Großregion um 3,8 Prozent das war der größte Rückgang in der Nachkriegszeit. In der Folge stieg die Zahl der Arbeitslosen in allen Teilgebieten der Großregion deutlich an, allerdings weit weniger als zu befürchten war. Dazu hat die weit fortgeschrittene Integration des großregionalen Arbeitsmarktes wesentlich beigetragen. Im Jahr 2010 konnten die Einbrüche durch die wirtschaftliche Dynamik zu einem wesentlichen Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Aktuell entwickelt sich die Arbeitslosigkeit in den Teilregionen sehr unterschiedlich. Über die weitere Entwicklung, z.b. im Bankenbereich oder in der Exportwirtschaft, herrscht weiterhin erhebliche Unsicherheit. Im vorliegenden Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 wird den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise deshalb besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Allerdings lassen die zeitverzögerten - statistischen Grundlagen am aktuellen Rand häufig nur tendenzielle Aussagen zu. Dies unterstreicht erneut die Notwendigkeit, den Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Großregion zu einem ständigen Instrument zu machen und fest zu etablieren. Hier wären Fortschritte in den gemeinsamen statistischen Grundlagen anzustreben. Der 11. Gipfel der Großregion hat in seiner gemeinsamen Erklärung vom 17. Juli 2009 den Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) aufgefordert, den Bericht auch in den kommenden Jahren fortzuschreiben. Außerdem teilten die Gipfelteilnehmer die Ansicht des WSAGR, dass der vorliegende Bereich 2010 einen besonderen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise legen soll. Neben einer kontinuierlichen Berichterstattung zur Entwicklung der Großregion auf der Grundlage eines festen Indikatorenkatalogs strebt der WSAGR eine Ergänzung von quantitativen und qualitativen Indikatoren an, um die gesamte Breite der wirtschaftlichen und 79

90 sozialen Realität in der Großregion besser zu erfassen. Mit einer ausführlichen Betrachtung der Situation von Jugendlichen ohne Schul- und Bildungsabschluss sowie von Menschen ohne grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Lesen und Schreiben, trägt der vorliegende Bericht diesem Ansinnen Rechnung. Mit zusätzlichen Exkursen zu den Themen Armut und soziale Ausgrenzung sowie Mindestlöhne wird ein erster Versuch unternommen, um neben der Wirtschaftsleistung (BIP) auch weitere Indikatoren zur Messung der Lebensbedingungen in den Bericht mit einfließen zu lassen. Die saarländische Präsidentschaft hat das Netzwerk der Fachinstitute der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) über ausgewiesene interregionale Kompetenz verfügt, erneut mit der Erarbeitung des Berichts über die aktuelle wirtschaftliche und soziale Lage der Großregion beauftragt. Die Erstellung des Berichts wurde von einer Arbeitsgruppe des WSAGR begleitet. Das Netzwerk der Fachinstitute der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) hat fristgerecht den angeforderten Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 vorgelegt. Die auf der Grundlage des Berichts abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen des WSAGR berücksichtigen auch seine früheren Beschlüsse. Damit bleibt die notwendige Kontinuität in der Arbeit des WSAGR gewährleistet. Schlussfolgerungen und Empfehlungen durch den WSAGR Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion begrüßt den vom Netzwerk der Fachinstitute der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) vorgelegten Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion Der Bericht 2010 bildet für die Akteure der Großregion eine wichtige Grundlage, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Großregion zu fördern. Vor diesem Hintergrund werden durch den WSAGR im Folgenden - die im Bericht vorgelegten Feststellungen und Prognosen bewertet und - an die Politik gerichtete Empfehlungen formuliert, wie die im Bericht herausgestellten positiven Tendenzen gefördert und negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden durch koordiniertes Vorgehen kann. Aufbauend auf dem vom Netzwerk der Fachinstitute der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) erstellten Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 setzt der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion vier Schwerpunkte, die für die zukünftige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Großregion von entscheidender Bedeutung sind: 1. Konsequenzen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise 2. Demografischen Wandel für verbesserte Beschäftigungschancen nutzen 3. Bildungsanstrengungen forcieren 4. Die Großregion nachhaltig gestalten 80

91 1. Konsequenzen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise 1.1 Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat in allen Teilen der Großregion zu einem massiven Einbruch der wirtschaftlichen Entwicklung geführt. Die (nominale) Wirtschaftsleistung (BIP) der Großregion ging in 2009 um -3,8% zurück - das war der größte Rückgang in der Nachkriegszeit. Im EU-weiten Vergleich (-5,6%) fiel der Rückgang gleichwohl noch relativ mäßig aus. Die einzelnen Teilgebiete der Großregion wurden von der Rezession jedoch unterschiedlich hart getroffen. Dazu hat vor allem der unterschiedliche Besatz mit exportorientierten Industrieunternehmen beigetragen. Im Saarland fiel der Einbruch mit -7,1% - auch im deutschen Bundesländervergleich - am schärfsten aus. Hart getroffen wurde ebenso Lothringen, wo nach einem bereits schwachen Jahr 2008 in 2009 der Rückgang des nominalen BIP mit einem (geschätzten) Minus von 5,3% ebenfalls stärker ausfiel als im großregionalen wie nationalen Durchschnitt. Auch Luxemburg (-4,3%) hatte einen deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes zu verzeichnen. Rheinland-Pfalz (-3,6%) und vor allem die Wallonie (-1,4%) sind relativ am Besten durch die Wirtschaftskrise gekommen. Im ersten Halbjahr 2010 ist in allen Teilregionen eine überraschend deutliche konjunkturelle Erholung vor allem der Exportindustrie zu verzeichnen. Doch trotz steigender Wachstumszahlen ist das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht. Als Stabilitätsfaktor für die gesamte Wirtschaft zeigte sich während der Krise das Handwerk und andere Branchen in Industrie und Dienstleistungen in der Großregion, wo trotz der rezessiven wirtschaftlichen Entwicklung in 2009 von einem Einbruch der Konjunktur keine Rede sein kann. Insgesamt entwickelte sich das Handwerk, insbesondere die Bauwirtschaft, relativ besser als andere Wirtschaftsbereiche die Konjunkturprogramme zeigten hier durchaus Wirkungen. Dank der zügigen und umfangreichen Unterstützung der Konjunktur durch öffentlich finanzierte Anreizprogramme konnten die negativen Auswirkungen der Krise in der gesamten Großregion abgefedert werden. Dies zeigt sich insbesondere bei den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die im Kapitel 3 näher bewertet werden. Mit bedingt durch die umfangreichen Konjunkturprogramme hat sich jedoch die Lage der öffentlichen Haushalte weiter verschärft. Nur durch zusätzliche Schulden konnten bei sinkenden Steuereinnahmen in 2009 die notwendigen Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft und Banken erfolgen. Bei der jetzt langsam einsetzenden Erholung der Wirtschaft muss in der Großregion darauf geachtet werden, dass der Wirtschaftskrise nicht eine Krise der öffentlichen Haushalte folgt, so wie es sich bereits in einzelnen Staaten der Europäischen Union abzeichnet. Der WSAGR empfiehlt, die Herausforderungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zu einer gemeinsamen Zielsetzung und politischen Koordination im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in der Großregion zu nutzen. Dabei ist anzustreben, dass die bestehenden Konjunkturprogramme flexibel an die jeweilige konjunkturelle Entwicklung angepasst werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass die öffentlichen Haushalte durch die Belastungen der Krise ihre Handlungsfähigkeit verlieren. 1.2 Der WSAGR ist der Überzeugung, dass angesichts des fortschreitenden Strukturwandels hin zu einer wissensbasierten Wirtschaft die Bedeutung von Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie stetig zunimmt. Neue Technologien, qualifizierte Arbeitskräfte 81

92 und eine ausgeprägte Innovationsfähigkeit stellen wesentliche Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit dar und sind gleichzeitig Indikatoren für die Wandlungs- und Erneuerungsfähigkeit der Wirtschaft. Aus diesem Grund unterstützt der WSAGR die im Rahmen der Lissabon-Strategie formulierten und im Nachfolgeprogramm Europa 2020 vom Europäischen Rat ausdrücklich bekräftigte Zielvorgabe, die Forschungs- und Entwicklungsausgaben (FuE) am Bruttoinlandsprodukt auf 3% zu steigern. Bisher liegt die Großregion mit 1,68% (2007) weit unter diesem EU-Ziel und auch noch unter dem tatsächlichen EU-Mittelwert (1,85%). Gleichwohl ist es erfreulich, dass in der Großregion im Vergleich zu den Vorjahren eine (leichte) Zunahme bei den FuE-Ausgaben zu verzeichnen ist. Dabei ist auffällig, dass insbesondere im Saarland und in Lothringen die Beteiligung des öffentlichen Sektors an FuE strukturbedingt relativ hoch ausfällt, während in den anderen Teilregionen die Wirtschaft den größeren Teil der FuE-Ausgaben schultert. Trotz des Nachholbedarfs bei den FuE-Ausgaben fällt in der Großregion der Anteil der Erwerbsbevölkerung mit einem wissenschaftlich-technischen Bildungsabschluss mit 40,2% höher aus als im EU-Durchschnitt (37,6%). Allerdings erlangen nicht alle hoch Qualifizierten einen entsprechenden Arbeitsplatz in der Großregion. Dies zeigt, dass die Erwerbstätigen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und bereit sind, sich diese auch weiterhin anzueignen. Gleichzeitig müssen aber weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um entsprechende zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Großregion anzusiedeln. Der WSAGR empfiehlt, die Innovationsfähigkeit der Großregion durch gemeinsames politisches Handeln zu erhöhen. Die leistungsfähige produzierende Basis aus Industrie und Handwerk stellt wie sich insbesondere 2010 wieder zeigt - einen wesentlichen Pfeiler der großregionalen Wettbewerbsfähigkeit und ist Impulsgeber einer wachsenden Dienstleistungswirtschaft. Durch eine stärkere Abstimmung in den Bereichen Innovations- und Wirtschaftsförderung, Unternehmensgründung und Tourismus sieht der WSAGR die Möglichkeit, die unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven zum gemeinsamen Vorteil zu nutzen. 2. Demografischen Wandel für verbesserte Beschäftigungschancen nutzen 2.1 Die Arbeitsplatzverluste im Krisenjahr 2009 fielen per Saldo deutlich geringer aus als es in Anbetracht des massiven wirtschaftlichen Einbruchs zu erwarten gewesen wäre. Durch Maßnahmen wie den Einsatz von Kurzarbeit, die Inanspruchnahme von Arbeitszeitkonten, die Flexibilisierung der Arbeitszeit und den Abbau von Überstunden konnte der Personalabbau in allen Teilregionen gedämpft bzw. die Beschäftigung stabilisiert werden. Dazu hat auch die weit fortgeschrittene Integration des großregionalen Arbeitsmarktes wesentlich beigetragen. So gab es lediglich im Saarland per Saldo einen Rückgang der Arbeitnehmerbeschäftigung um 0,8%, während in Rheinland-Pfalz das Vorjahresniveau gehalten werden konnte. Im Großherzogtum ist selbst im Krisenjahr 2009 noch ein Zuwachs von 0,9% zu verzeichnen. Dennoch bekamen einige Wirtschaftsbereiche, vor allem exportabhängige Branchen und damit verbundene Wirtschaftszweige, die Rezession heftig zu spüren. Die deutlichsten Verluste vermeldete in allen Teilregionen die Industrie sowie der Bereich Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen. 82

93 Auf dem Arbeitsmarkt hat sich die Krise zuerst und in besonderem Maße bei den Leiharbeitnehmern ausgewirkt. In diesem Bereich sind auch wieder mit anziehender Konjunktur Beschäftigungszuwächse zu verzeichnen. Dies wird die Diskussion verstärken, ob und wie eine zunehmende Ausdifferenzierung des Arbeitsmarktes gehen darf und soll. Die Beschäftigungsquote in der Großregion lag 2008 bei 65 %. Damit konnte eine leichte Steigerung erzielt werden. Bis zur Erreichung der Lissabon-Vorgabe von 70 % bzw. 75 % für Europa 2020 werden in der Großregion weiterhin große Anstrengungen notwendig sein. Einzig Rheinland-Pfalz (72,1%) liegt bei der Beschäftigungsquote bereits über der Zielmarke für Alle anderen Teilregionen haben einen Beschäftigungszuwachs zu verzeichnen, insbesondere bei der Beschäftigung von Frauen und älteren Arbeitnehmern. Kaum Veränderungen gibt es jedoch bei der Beschäftigung von Jugendlichen, die sich seit 2000 insgesamt kaum verändert hat. Der WSAGR empfiehlt, die Beschäftigungspotenziale insbesondere der Jugendlichen, Frauen und Älteren besser als bisher zu nutzen, indem deren Beschäftigungschancen und fähigkeit weiter erhöht werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Qualifizierung dieser Personengruppen und dem Umgang mit den verschiedenen Arbeitsformen, z.b. Teilzeitbeschäftigung, Leiharbeit oder Hoch- und Niedriglohnbereiche. 2.2 Das prägendste Merkmal des großregionalen Arbeitsmarktes ist die weiterhin ansteigende Zahl von grenzüberschreitenden Berufspendlern. Mitte 2009 zählte die Großregion über Grenzgänger. Die Großregion stellt damit den EU-weit größten grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt. Von den Grenzgängern gehen allein fast einer Beschäftigung in Luxemburg nach, womit das Großherzogtum seine Ausnahmestellung in der Großregion weiter verstärkt hat. Dabei ist auffällig, dass insbesondere die Zahl der Einpendler aus Deutschland noch ansteigt, während die Einpendler aus Belgien und Frankreich ungefähr auf dem Vorjahresniveau verbleiben. Der Grenzgängerstrom ins Saarland nimmt dagegen tendenziell ab. Die zunehmende Bedeutung neuer Formen des Pendelns über die Grenzen mehr wohnsitzorientiert - zeigt zudem, dass das Zusammenwachsen der Großregion nicht nur Auswirkungen auf die Erwerbsarbeit hat, sondern sich auch neue Formen der Lebenswirklichkeit entwickeln. Dies erfordert ganzheitliche Politikansätze, z.b. zur Siedlungsund ÖPNV-Entwicklung. Mit einer auch zukünftig wachsenden Zahl an Grenzgängern nehmen nach Einschätzung des WSAGR auch die zu lösenden Aufgaben weiter zu. Dies gilt zum einen für die wachsenden Verkehrs- und Mobilitätsprobleme in der Großregion und zum anderen für die Konsequenzen in den unterschiedlichen sozialen Sicherungssystemen, insbesondere der Altersversorgung. Der WSAGR empfiehlt, die mit zunehmender Grenzpendlerzahl wachsenden Probleme stärker als gemeinsame großregionale Aufgabenstellung zu behandeln. Der WSAGR bietet konkrete Unterstützung, um diese Aufgabe erfolgreich zu bewältigen, z.b. wird mit Unterstützung aller Teilregionen und des Luxemburgischen Verkehrsverbundes ein gemeinsames Interregprojekt mit dem Ziel realisiert, das 83

94 Angebot des ÖPNV in der Großregion stärker an die Bedürfnisse der Grenzgänger anzupassen; mit der im Oktober 2010 vom WSAGR initiierten Kooperationsvereinbarung mit den Statistischen Ämtern der Großregion, den beiden EURES-T SLLR und EURES-T PED und der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Entwicklung des gemeinsamen Arbeitsmarktes zukünftig noch stärker zu fördern. Die Erweiterung des Kooperationskreises um weitere Partner, z.b. die in Gründung befindliche Task Force Grenzgänger und das niedrigschwellige Internetangebot für Bürgerinnen und Bürger der Großregion (bisheriger Arbeitstitel Bürgerportal ), wird dabei ausdrücklich angestrebt. 2.3 Mit einem Wachstum von 6,9 % stieg die Bevölkerungszahl in der Großregion insgesamt von 1970 bis 2009 an. Auffallend sind insbesondere zwei Entwicklungen: Zum einen ist die Bevölkerungsentwicklung in der Großregion zweigeteilt verlaufen. Während in der langfristigen Perspektive insbesondere das Großherzogtum Luxemburg, die DG Belgien, Rheinland-Pfalz und die Wallonie eine Zunahme verzeichnen konnten, stagnierte die Bevölkerung in Lothringen und im Saarland ist sie drastisch zurückgegangen. Diese Zweiteilung wird sich auch in Zukunft fortsetzen, wobei seit kurzem auch Rheinland-Pfalz mit einer Trendwende hin zu schrumpfenden Einwohnerzahlen konfrontiert ist. Zum anderen vollzieht sich eine Änderung der Alterstruktur der Bevölkerung, die für Wirtschaft und Arbeitsmarkt der Großregion von großer Bedeutung ist. Während der Anteil der unter 60-jährigen seit 1990 um 2,5 Pp abnahm, haben die über 60-jährigen ihren Anteil um 4,6 Pp gesteigert. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren weiter verstärken. Der demographische Wandel kann in den kommenden Jahren zu einem Fachkräftemangel führen. Hinzu kommen in einigen Teilregionen Wanderungstendenzen nach Luxemburg und anderen prosperierenden Regionen. Der WSAGR empfiehlt, mit Blick auf die demographische Entwicklung bereits begonnene Anstrengungen weiter zu forcieren: Um die in Teilen der Großregionen hohe Quote an jugendlichen Arbeitslosen abzubauen und gleichzeitig einem Mangel an Fachkräften vorzubeugen, müssen die Investitionen in die berufliche, universitäre und schulische Ausbildung von Jugendlichen erhöht werden. Die Beschäftigungschancen von Frauen sind zu steigern. Dies erfordert einen weiteren Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder und eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Unternehmen und dem öffentlichen Bereich. Die Beschäftigungschancen Älterer sind zu verbessern. Dazu ist ein Paradigmenwechsel gegenüber und bei den Älteren entscheidend. Alternde Belegschaften müssen nicht als Problem aufgefasst werden, sondern als Chance und Herausforderung für eine bessere Gestaltung der Arbeit. Die betrieblichen und individuellen Rahmenbedingungen sind vom Anfang des Berufslebens bis zum Rentenalter so auszugestalten, dass die Beschäftigungsfähigkeit und bereitschaft der Arbeitnehmer ihr ganzes Arbeitsleben hinweg erhalten bleibt. Die Großregion sollte eine Vorreiterrolle bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund anstreben. Erfolgreich werden Integrationsmaßnahmen jedoch erst dann, wenn es gelingt, die Akzeptanz für jetzt schon hier lebende Migranten zu verbessern. Hier ist neben verschiedenen möglichen politischen 84

95 Maßnahmen auch die Mobilisierung von Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und deren Vertretungen zur Entwicklung eines interkulturellen Selbstverständnisses wichtig. 3. Bildungsanstrengungen forcieren 3.1 Eine gute und qualifizierte (Aus-)Bildung spielt in einer Wissensgesellschaft eine entscheidende Rolle: Sie ist nicht nur ein wesentlicher Faktor zur Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen sowie des sozialen Zusammenhalts, sondern zugleich der Schlüssel zu persönlichem Erfolg und gesellschaftlicher Teilhabe. Frühe Schulabgänger gelten daher als potenzielle Risikogruppe im Hinblick auf ihre Chancen am Arbeitsmarkt und ihre Teilhabe in der Wissensgesellschaft. Aus diesem Grunde hatte der Europäische Rat der EU diesen Indikator als einen von fünf bildungspolitischen Benchmarks im Rahmen der Lissabon-Strategie verabschiedet und im Juni 2010 im Rahmen des Nachfolgeprogramms Europa 2020 bestätigt. Das Ziel, höchstens 10% frühe Schulabgänger zu haben, wurde bis 2007 jedoch weder in der EU (15,1%) noch in der Großregion (15,0%) erreicht, wobei die Werte der Teilregionen von 16,3% für das Saarland bis 12,5 % für Luxemburg schwanken. Eine wissensbasierte Gesellschaft muss sich zur Aufgabe machen, allen Menschen einen fairen und chancengleichen Zugang zu Bildung und Wissenschaft zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Menschen aus bildungsfernen Teilen der Bevölkerung. Die in Luxemburg geplante Eröffnung einer Schule der zweiten Chance könnte dabei Vorbild für weitere Aktivitäten in der Großregion sein. Der WSAGR empfiehlt, Maßnahmen spürbar zu verstärken, um die Quote an frühen Schulabgängern zu verringern. Dazu gehören sowohl spezielle Schulungs- und Kursangebote als auch eine individuelle Nachverfolgung der frühen Schulabgänger. 3.2 In der Großregion grenzen zwei Kulturen, drei Sprachen, fünf Teilräume und vier Schulund Bildungssysteme aneinander, die verschiedene Wege einschlagen, um die junge Generation auf die Zukunft vorzubereiten. Der WSAGR empfiehlt, die Anstrengungen zum Erlernen der Sprache des Nachbarn weiter zu verstärken. Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere frühe Formen des Spracherwerbs. Dabei soll insbesondere die interkulturellen Dimension und der Bezug auf die konkreten Bedürfnisse der Menschen wie Alltagssprache und berufliche Perspektive berücksichtigt werden. 3.3 Fundierte Schriftsprachkenntnisse sind elementare Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Bildungsprozess und damit am gesellschaftlichen Leben. Das unzureichende Beherrschen des Lesens und Schreibens hat zur Folge, dass schriftsprachliche und rechnerische Aufgaben des Alltags nicht oder nur teilweise bewältigt werden können. Schülerinnen und Schüler mit mangelhaften Leistungen im Bereich der Lesekompetenz sind somit verstärkt gefährdet, funktionale Analphabeten zu werden. Auch wenn auf Ebene der 85

96 Großregion keine verlässlichen statistischen Daten zu diesem Phänomen vorliegen, so ist auf Grundlage des vorliegenden Berichtes zu erkennen, dass es auch in der Großregion einen erheblichen Bevölkerungsanteil gibt, der über unzureichende Sprachkenntnisse verfügt. Hinweise auf die Größenordnung liefert etwa die dritte PISA-Studie von Der Anteil von Jugendlichen auf oder unter der ersten Lesekompetenz-Stufe beträgt danach im OECD- Durchschnitt 20,1%; in Rheinland-Pfalz 19,8% und im Saarland 17,9%. In Frankreich fallen 21,7% in die Kategorie 1 und darunter, in der französische Gemeinschaft Belgiens 26%, DG Belgien 19%. In Luxemburg sind es 22,9%. Die PISA-Studie belegt auch den Einfluss des sozioökonomischen Hintergrunds auf die Lesekompetenz. So sind Jugendliche mit Migrationshintergrund in höherem Maß gefährdet: Sie kommen häufiger aus einem Elternhaus mit niedrigem sozioökonomischen Status und weisen öfter sprachliche Defizite auf. Der WSAGR stellt fest, dass sich innerhalb der Großregion ein wachsendes Bewusstsein für die Bedeutung dieser Problematik durchsetzt. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Projekten und Initiativen zum Thema funktionaler Analphabetismus aus. Der WSAGR empfiehlt, innerhalb der Großregion sich verstärkt mit dem Thema funktionaler Analphabetismus zu beschäftigen. Die Lese- und Schreibkompetenz in der jeweiligen Landessprache ist von entscheidender Bedeutung für die gesellschaftliche Integration und wirtschaftliche Teilhabe. 3.4 Eine hohe Bildungsbeteiligung der Bevölkerung führt zu einem hohen Ausbildungsstand, der für die künftige wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Region von entscheidendem Einfluss ist. Dabei kommt insbesondere der frühkindlichen Erziehung eine immer größere Bedeutung zu. In der Großregion nahmen im Jahr 2008 durchschnittlich 96,4% der 4-jährigen an Vorschulbildungsmaßnahmen teil. Damit wurde das EU-Ziel von 95% bereits erfüllt. Im interregionalen Vergleich nimmt Lothringen mit einem Wert von 99,5% die Spitzenposition ein. Einen ähnlichen Wert zeigt sich in Luxemburg: Der Anteil der 4-Jährigen, die an Voroder Grundschulerziehung teilnehmen, liegt seit dem Jahr 2000 bei ca. 95%. Die positive Entwicklungsdynamik hat dazu geführt, dass auch Rheinland-Pfalz und das Saarland im Jahr 2008 den EU-Zielwert (95%) erfüllen konnten. Der WSAGR empfiehlt, der frühkindlichen Erziehung anhaltende Aufmerksamkeit zu schenken. Die Lern- und Entwicklungsprozesse im Zeitraum von der Geburt bis zum Beginn der Grundschule sind sehr bedeutsam für die Weiterentwicklung der Kinder, insbesondere auch hinsichtlich der Sprache des Nachbarn. Die vorhandenen Unterschiede in der Großregion sollten Anreiz bieten, positive Erfahrungen auch grenzüberschreitend nutzbar zu machen. 3.5 In der Großregion ist das Problem weniger das mangelnde Angebot an Hochschulen. Vielmehr durch bisher noch unzureichende Kooperation Chancen zu wenig genutzt 86

97 Der WSAGR empfiehlt, die Kooperation mehrerer Hochschulen zur Universität der Großregion als Exzellenzhochschule weiter zu verfolgen. Mit diesem gemeinsamen Hochschulraum wird Studierenden die Möglichkeit gegeben, grenzüberschreitend zu studieren, Sprachen zu lernen und einen grenzüberschreitenden Hochschulabschluss zu machen. Damit erhöht sich die Attraktivität des Hochschulstandortes Großregion und zugleich gelingt es, junge Menschen auf die spezifischen Anforderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes vorzubereiten. 3.6 Eine zunehmende Rolle kommt neben der Erstausbildung der kontinuierlichen Weiterbildung zu. Das so genannte lebenslange Lernen ist einerseits bedeutsam für die persönliche Lebensführung und die gesellschaftliche Teilhabe. Andererseits gilt es als wichtige Voraussetzung für die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit in einer durch technologischen Fortschritt und Globalisierung geprägten Wissensgesellschaft, in der das einmal erworbene Wissen immer schneller an Aktualität verliert. Besondere Relevanz gewinnt das lebenslange Lernen zudem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, die häufig einen längeren Verbleib älterer Menschen in der Arbeitswelt und Veränderungen in den Tätigkeitsanforderungen zur Folge haben. Menschen jeden Alters und jeder Qualifikationsstufe soll daher ein gleichberechtigter und ungehinderter Zugang zu hochwertigen Lernangeboten und einer Vielzahl von Lernerfahrungen ermöglicht werden. Vor diesem Hintergrund bewertet der WSAGR die geringe Teilnahmequote am lebenslangen Lernen in der Großregion als sehr kritisch. In 2008 lag diese Quote in der Großregion mit 6,5% deutlich niedriger als in der EU (10,7%). Die Unterschiede zwischen der Teilregionen sind dabei erheblich: Die Beteiligungsquote reichen von 4,6% in der Wallonie bis 8,5% in Luxemburg. Der WSAGR empfiehlt eine verstärkte Fortentwicklung der Weiterbildungsangebote für Erwachsene und der Bildungsbereitschaft von Unternehmen und Beschäftigten. Gerade vor dem Hintergrund der technologischen und demographischen Entwicklung gewinnt Beteiligung am lebenslangen Lernen zunehmende Bedeutung. Die vielfach steigende Belastung am Arbeitsplatz durch höhere Anforderungen und Arbeitsverdichtung erfordern auch eine intensivere Schulung der Beschäftigten unter dem Aspekt des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Die grenzüberschreitenden Möglichkeiten gemeinsamer Weiterbildungsangebote sollten verstärkt werden. 4. Die Großregion nachhaltig gestalten 4.1 Die Großregion ist mehr als ein gemeinsamer Wirtschaftsraum. Bedingt durch die stetig zunehmende Mobilität der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Großregion entwickelt sie sich immer mehr zu einem gemeinsamen Lebensraum. Aus diesem Grund wurden in dem Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 auf Wunsch des WSAGR die Lebensbedingungen näher untersucht. Die zusammengestellten Informationen zeigen deutlich, dass in diesem Bereich die derzeit verfügbare Datenlage in Bezug auf Aktualität und Qualität hinter den Indikatoren zu Demographie, Wirtschaft und Beschäftigung zurückfällt. Um mögliche Fehlentwicklungen in 87

98 der Großregion zu vermeiden, gebührt aus Sicht des WSAGR der Entwicklung der Lebensverhältnisse in den einzelnen Teilregionen der Großregion zukünftig eine erhöhte Aufmerksamkeit. Der WSAGR empfiehlt, die Datengrundlagen zu den Lebensverhältnissen in der Großregion zu verbessern. Um den Prozess zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse aktiv gestalten zu können, bedarf es aktueller Informationen. Voraussetzung dafür ist, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Statistischen Ämter der Großregion auf eine verlässliche und leistungsfähige Basis gestellt wird. 4.2 Die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Erreichung eines größeren sozialen und territorialen Zusammenhalts sind wesentliche Ziele europäischer Politik, die auch im Rahmen der neuen Strategie Europa 2020 ein zentrales Anliegen bleiben. Jahrelang war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) die makroökonomische Kennzahl schlechthin, um die Wirtschaftsleistung und den Wohlstand eines Landes zu messen. Außen vor bleiben jedoch etwa Aussagen zur Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten, zur gerechten Einkommensverteilung oder gar zur Frage, ob eine Erhöhung des BIP zu mehr Wohlbefinden und Lebensqualität der Menschen beiträgt Aspekte, die zur Messung des gesellschaftlichen Fortschritts immer wichtiger werden. In jüngster Zeit ist weltweit eine Debatte über die Weiterentwicklung der statistischen Berichterstattung für eine moderne Gesellschaft entstanden, die vor allem durch den Bericht der so genannten Stiglitz-Sen- Fitoussi-Kommission zur Messung von wirtschaftlicher Leistung und sozialem Fortschritt sowie die von der Europäischen Kommission präsentierte Mitteilung Das BIP und mehr eröffnet wurde. Diese Empfehlungen weisen nach Auffassung des WSAGR in die richtige Richtung, können aber im Rahmen des vorliegenden Berichts zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 nur bedingt berücksichtigt werden. Dies gilt vor allem für nicht-materielle Indikatoren, die auf Ebene der Großregion durch die verfügbare Datenlage bislang kaum abgedeckt werden. Daher wird in der Berichterstattung weiterhin auf vorwiegend materielle Indikatoren zurückgegriffen. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Betrachtung der Einkommenssituation, die über die bisherigen, mit Blick auf die vorgenommenen Auswertungen gleichwohl erweiterten Indikatoren des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte und der Arbeitnehmerentgelte hinaus erstmals auch einen Blick auf die Unternehmensgewinne wirft. Zusätzliche Exkurse zu den Themen Armut und soziale Ausgrenzung sowie Mindestlöhne ergänzen das Bild. Daneben erfolgt weiterhin die Betrachtung der Entwicklung von Verbraucher- und Immobilienpreisen, wobei letztere um Ausführungen zur grenzüberschreitenden Wohnortmobilität ergänzt wurde. Der WSAGR empfiehlt, in den künftigen Berichten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion die europaweite Diskussion zur Messung von Wohlstand und Lebensqualität für die Großregion zu beobachten und gegebenenfalls nutzbar zu machen. Ziel ist, die Lebenswirklichkeit und Attraktivität der Großregion nachhaltig als wirtschaftlich dynamisch, sozial gerecht und kulturell vielfältig zu gestalten. 88

99 Schlussbemerkung Der Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Großregion, vorgelegt vom - Netzwerk der Fachinstitute der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA), hat sich in den vergangenen Jahren als ein ständiges Instrument in der grenzüberschreitenden Arbeit in der Großregion bewährt. Um der gestiegenen Aufmerksamkeit Rechnung zu tragen, stellt der WSAGR den Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 am 23. November im Rahmen einer hochrangigen Konferenz im Zusammenhang mit einer Fachministerkonferenz der Öffentlichkeit vor. Der gestiegenen Aufmerksamkeit will der WSAGR zudem mit einer Veröffentlichung des Berichtes 2010 in gedruckter Form Rechnung tragen. Der Bericht wird damit auch allen Einrichtungen der Lehre, Forschung und Wissenschaft, von Politik und Verwaltung sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner zur Verfügung gestellt. Neben einer kontinuierlichen Berichterstattung zur Entwicklung der Großregion auf der Grundlage eines festen Indikatorenkatalogs sollte zukünftig auch Raum für spezifische, neue Fragestellungen sein. Diese können neben den Schwerpunkten Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Bildung zu einer Ergänzung durch quantitative und qualitative Indikatoren führen. Der WSAGR empfiehlt, den bewährten Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Großregion weiter zu entwickeln. Im nächsten Bericht sollte neben einer kontinuierlichen Berichterstattung auf der Grundlage eines festen Indikatorenkatalogs eine Ergänzung durch quantitative und qualitative Indikatoren mit dem Ziel erfolgen, die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in der Großregion besser zu erfassen. Der vorliegende Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 bietet dafür eine sehr gute Grundlage. 89

100 Zusammenfassung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen durch den WSAGR zum Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 verabschiedet durch die Abschlussvollversammlung des WSAGR am 28. Oktober 2010 in Kirkel, Saarland 1. Konsequenzen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise 1.1 Der WSAGR empfiehlt, die Herausforderungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zu einer gemeinsamen Zielsetzung und politischen Koordination im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in der Großregion zu nutzen. Dabei ist anzustreben, dass die bestehenden Konjunkturprogramme flexibel an die jeweilige konjunkturelle Entwicklung angepasst werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass die öffentlichen Haushalte durch die Belastungen der Krise ihre Handlungsfähigkeit verlieren. 1.2 Der WSAGR empfiehlt, die Innovationsfähigkeit der Großregion durch gemeinsames politisches Handeln zu erhöhen. Die leistungsfähige produzierende Basis aus Industrie und Handwerk stellt wie sich insbesondere 2010 wieder zeigt - einen wesentlichen Pfeiler der großregionalen Wettbewerbsfähigkeit und ist Impulsgeber einer wachsenden Dienstleistungswirtschaft. Durch eine stärkere Abstimmung in den Bereichen Innovationsund Wirtschaftsförderung, Unternehmensgründung und Tourismus sieht der WSAGR die Möglichkeit, die unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven zum gemeinsamen Vorteil zu nutzen. 2. Demografischen Wandel für verbesserte Beschäftigungschancen nutzen 2.1 Der WSAGR empfiehlt, die Beschäftigungspotenziale insbesondere der Jugendlichen, Frauen und Älteren besser als bisher zu nutzen, indem deren Beschäftigungschancen und fähigkeit weiter erhöht werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Qualifizierung dieser Personengruppen und dem Umgang mit den verschiedenen Arbeitsformen, z.b. Teilzeitbeschäftigung, Leiharbeit oder Hoch- und Niedriglohnbereiche. Der WSAGR empfiehlt, die mit zunehmender Grenzpendlerzahl wachsenden Probleme stärker als gemeinsame großregionale Aufgabenstellung zu behandeln. Der WSAGR bietet konkrete Unterstützung, um diese Aufgabe erfolgreich zu bewältigen, z.b. wird mit Unterstützung aller Teilregionen und des Luxemburgischen Verkehrsverbundes ein gemeinsames Interregprojekt mit dem Ziel realisiert, das Angebot des ÖPNV in der Großregion stärker an die Bedürfnisse der Grenzgänger anzupassen; 90

101 mit der im Oktober 2010 vom WSAGR initiierten Kooperationsvereinbarung mit den Statistischen Ämtern der Großregion, den beiden EURES-T SLLR und EURES-T PED und der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Entwicklung des gemeinsamen Arbeitsmarktes zukünftig noch stärker zu fördern. Die Erweiterung des Kooperationskreises um weitere Partner, z.b. die in Gründung befindliche Task Force Grenzgänger und das niedrigschwellige Internetangebot für Bürgerinnen und Bürger der Großregion (bisheriger Arbeitstitel Bürgerportal ), wird dabei ausdrücklich angestrebt. 2.2 Der WSAGR empfiehlt, mit Blick auf die demographische Entwicklung bereits begonnene Anstrengungen weiter zu forcieren: Um die in Teilen der Großregionen hohe Quote an jugendlichen Arbeitslosen abzubauen und gleichzeitig einem Mangel an Fachkräften vorzubeugen, müssen die Investitionen in die berufliche, universitäre und schulische Ausbildung von Jugendlichen erhöht werden. Die Beschäftigungschancen von Frauen sind zu steigern. Dies erfordert einen weiteren Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder und eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Unternehmen und dem öffentlichen Bereich. Die Beschäftigungschancen Älterer sind zu verbessern. Dazu ist ein Paradigmenwechsel gegenüber und bei den Älteren entscheidend. Alternde Belegschaften müssen nicht als Problem aufgefasst werden, sondern als Chance und Herausforderung für eine bessere Gestaltung der Arbeit. Die betrieblichen und individuellen Rahmenbedingungen sind vom Anfang des Berufslebens bis zum Rentenalter so auszugestalten, dass die Beschäftigungsfähigkeit und bereitschaft der Arbeitnehmer ihr ganzes Arbeitsleben hinweg erhalten bleibt. Die Großregion sollte eine Vorreiterrolle bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund anstreben. Erfolgreich werden Integrationsmaßnahmen jedoch erst dann, wenn es gelingt, die Akzeptanz für jetzt schon hier lebende Migranten zu verbessern. Hier ist neben verschiedenen möglichen politischen Maßnahmen auch die Mobilisierung von Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und deren Vertretungen zur Entwicklung eines interkulturellen Selbstverständnisses wichtig. 3. Bildungsanstrengungen forcieren 3.1 Der WSAGR empfiehlt, verstärkt Maßnahmen spürbar zu verstärken, um die Quote an frühen Schulabgängern zu verringern. Dazu gehören sowohl spezielle Schulungs- und Kursangebote als auch eine individuelle Nachverfolgung der frühen Schulabgänger. 3.2 Der WSAGR empfiehlt, die Anstrengungen zum Erlernen der Sprache des Nachbarn weiter zu verstärken. Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere frühe Formen des Spracherwerbs. Dabei soll insbesondere die interkulturellen Dimension und der Bezug auf die konkreten Bedürfnisse der Menschen wie Alltagssprache und berufliche Perspektive berücksichtigt werden. 3.3 Der WSAGR empfiehlt, sich innerhalb der Großregion verstärkt mit dem Thema funktionaler Analphabetismus zu beschäftigen. Die Lese- und Schreibkompetenz in der jeweiligen Landessprache ist von entscheidender Bedeutung für die gesellschaftliche Integration und wirtschaftliche Teilhabe. 91

102 3.4 Der WSAGR empfiehlt, der frühkindlichen Erziehung anhaltende Aufmerksamkeit zu schenken. Die Lern- und Entwicklungsprozesse im Zeitraum von der Geburt bis zum Beginn der Grundschule sind sehr bedeutsam für die Weiterentwicklung der Kinder, insbesondere auch hinsichtlich der Sprache des Nachbarn. Die vorhandenen Unterschiede in der Großregion sollten Anreiz bieten, positive Erfahrungen auch grenzüberschreitend nutzbar zu machen. 3.5 Der WSAGR empfiehlt, die Kooperation mehrerer Hochschulen zur Universität der Großregion als Exzellenzhochschule weiter zu verfolgen. Mit diesem gemeinsamen Hochschulraum wird Studierenden die Möglichkeit gegeben, grenzüberschreitend zu studieren, Sprachen zu lernen und einen grenzüberschreitenden Hochschulabschluss zu machen. Damit erhöht sich die Attraktivität des Hochschulstandortes Großregion und zugleich gelingt es, junge Menschen auf die spezifischen Anforderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes vorzubereiten. 3.6 Der WSAGR empfiehlt eine verstärkte Fortentwicklung der Weiterbildungsangebote für Erwachsene und der Bildungsbereitschaft von Unternehmen und Beschäftigten. Gerade vor dem Hintergrund der technologischen und demographischen Entwicklung gewinnt Beteiligung am lebenslangen Lernen zunehmende Bedeutung. Die vielfach steigende Belastung am Arbeitsplatz durch höhere Anforderungen und Arbeitsverdichtung erfordern auch eine intensivere Schulung der Beschäftigten unter dem Aspekt des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Die grenzüberschreitenden Möglichkeiten gemeinsamer Weiterbildungsangebote sollten verstärkt werden. 4. Die Großregion nachhaltig gestalten 4.1 Der WSAGR empfiehlt, die Datengrundlagen zu den Lebensverhältnissen in der Großregion zu verbessern. Um den Prozess zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse aktiv gestalten zu können, bedarf es aktueller Informationen. Voraussetzung dafür ist, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Statistischen Ämter der Großregion auf eine verlässliche und leistungsfähige Basis gestellt wird. 4.2 Der WSAGR empfiehlt, in den künftigen Berichten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion die europaweite Diskussion zur Messung von Wohlstand und Lebensqualität für die Großregion zu beobachten und gegebenenfalls nutzbar zu machen. Ziel ist, die Lebenswirklichkeit und Attraktivität der Großregion nachhaltig als wirtschaftlich dynamisch, sozial gerecht und kulturell vielfältig zu gestalten. Schlussbemerkung Der WSAGR empfiehlt, den bewährten Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Großregion weiter zu entwickeln. Im nächsten Bericht sollte neben einer kontinuierlichen Berichterstattung auf der Grundlage eines festen Indikatorenkatalogs eine Ergänzung durch quantitative und qualitative Indikatoren mit dem Ziel erfolgen, die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in der Großregion besser zu erfassen. Der vorliegende Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2010 bietet dafür eine sehr gute Grundlage. 92

103 ANLAGE I Arbeitsaufträge der Arbeitsgruppen 93

104 Festlegung der Themen und Zielsetzungen der Arbeitsgruppen Das Arbeitsprogramm des WSAGR wird auf Basis der Ergebnisse des 11. Gipfels, des Programms der aktuellen saarländischen Gipfel-Präsidentschaft und der Arbeiten der vorangegangenen WSAGR-Präsidentschaft erstellt. Diesbezüglich hat ein enger Abstimmungsprozess mit der saarländischen Gipfelpräsidentschaft sowie dem WSAGR stattgefunden. Grundsätze für die kommende Arbeit des WSAGR unter saarländischer Präsidentschaft, abgeleitet aus der Erklärung des 11. Gipfels: Weiterführung der durch den WSAGR eingeleiteten Maßnahmen und Umsetzung neuer gemeinsamer Initiativen auf der Grundlage der Arbeitsprogramme zukünftiger Gipfelpräsidentschaften. Verstärkte Verknüpfung der Arbeitsprogramme des Gipfels und des WSAGR und eine weiter Annäherung der Arbeitsgruppen mittels der gegenseitigen Teilnahmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppen. Der WSAGR verfügt weiterhin über sein Selbstbefassungsrecht Der Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion wird in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Dabei wird der nächste Bericht einen besonderen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise legen. Der WSAGR unterstützt das von der saarländischen Gipfelpräsidentschaft ausgewähltes Motto Mobilitätsinitiative für die Großregion für den nächsten Gipfel und wird sich mit diesen Themen im Rahmen seiner Arbeit befassen und konkrete Vorschläge zur Umsetzung vorlegen. Die Arbeitsgruppen der luxemburgischen Präsidentschaft haben sich bewährt und werden weitergeführt: AG 1: Wirtschaft und Arbeit in der Großregion UAG 1.1 : Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion UAG 1.2 : Beschäftigung und Arbeitsmarkt AG 2 : ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur in der Großregion AG 3 : Berufliche Bildung in der Großregion AG 4 : Der Gesundheitssektor in der Großregion 94

105 AG 1: Wirtschaft und Arbeit in der Großregion UAG 1.1: Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion In seiner Gemeinsamen Erklärung vom 17. Juli 2009 betont der 11. Gipfel, dass die Potentiale des Handwerks der Großregion, einem der vielseitigsten Sektoren der Großregion, erkannt und entwickelt werden müssen, um Wege der grenzüberschreitenden Kooperation aufzuzeigen. Die Gipfelteilnehmer laden den WSAGR dazu ein, mit dem Interregionalen Rat der Handwerkskammern (IRH) zusammenzuarbeiten, um weitere Zukunftsperspektiven und Entwicklungspotentiale für KMU in der Großregion zu realisieren. Der Gipfel regt weiterhin an, dass gemeinsame Maßnahmen entwickelt werden mit dem Ziel, einen Ausweg aus der aktuellen Wirtschafts- und Strukturkrise zu finden und deren Folgen in der Großregion gemeinsam zu bewältigen. Schwerpunktthemen: Organisation eines vertieften Austausches zwischen dem WSAGR und dem IRH mit dem Ziel, die Entwicklung von Zukunftsperspektiven und Entwicklungs-potentialen für KMU in der Großregion aufzuzeigen. Folgen und Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Großregion. Inhaltliche Vorbereitung einer entsprechenden Konferenz des WSAGR in Zusammenarbeit mit der UAG 1.2 Position der Großregion in einem Europa der Metropolregionen in Abstimmung mit dem Projekt Metroborder Abbau von grenzbedingten Mobilitätshemmnissen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch für Unternehmen. Stand der Umsetzung der EU Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere die Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner in den Teilregionen 95

106 AG 1: Wirtschaft und Arbeit in der Großregion UAG 1.2: Beschäftigung und Arbeitsmarkt in der Großregion Der Gipfel hat den Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Großregion zur Kenntnis genommen und bittet den WSAGR, diesen Bericht auch in den kommenden Jahren fortzuschreiben und dabei insbesondere die gemeinsamen Stärken der Partnerregionen der Großregion herauszuarbeiten. Die Gipfelteilnehmer teilen außerdem die Ansicht, dass der nächste Bericht einen besonderen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise legen soll. Angesichts der Wirtschaftlichen Krise bekräftigt der Gipfel seinen Wunsch nach einem baldigen Fachministertreffen der politisch Verantwortlichen für Beschäftigung und Arbeit. Der WSAGR hat sich bereit erklärt, eine koordinierende Rolle in der verstärkten Zusammenarbeit der arbeitsmarktrelevanten Institutionen in der Großregion zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die EURES-Transfrontalier, der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) aber auch zu den neu einzurichtenden Task Force Grenzgänger und dem Bürgerportal. Schwerpunktthemen: Folgen und Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Großregion. Inhaltliche Vorbereitung einer entsprechenden Konferenz des WSAGR in Zusammenarbeit mit der UAG 1.1 Bewertung des Berichtes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage des WSAGR und Koordination einer entsprechenden Begleitgruppe, die allen Mitgliedern des WSAGR offen steht. Begleitung des Pilotprojektes Bürgerportal unter der Federführung von Rheinland-Pfalz. Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen den EURES Netzwerken, der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, der Task Force Grenzgänger, dem Bürgerportal und dem WSAGR Aufbau und Koordination einer Begleitgruppe zu der im Aufbau befindlichen Task Force Grenzgänger, die allen Mitglieder des WSAGR offen steht. 96

107 AG 2: ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur in der Großregion In seiner Gemeinsamen Erklärung vom 17. Juli 2009 bestärkt der 11. Gipfel den WSAGR, die gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Verkehr des Gipfels unter luxemburgischer Präsidentschaft erarbeiteten Empfehlungen im Bereich des ÖPNV und der Verkehrsinfrastruktur der Großregion unter saarländischer Präsidentschaft zu vertiefen. Der nächste Gipfel soll unter dem Motto Mobilitätsinitiative für die Großregion stehen. Die Mobilitätsinitiative ruft alle Akteure auf die Grenzen der Großregion zu überwinden und durchlässiger zu machen. Hierzu sollen grenzbedingte Mobilitätshemmnisse im Verkehr systematisch abgebaut werden. Die saarländische Präsidentschaft greift dieses Anliegen der Gipfelteilnehmer der Großregion auf und unterstützt die Fortsetzung der Arbeiten des WSAGR im Bereich ÖPNV. Vor diesem Hintergrund erhält die Arbeitsgruppe den Auftrag: die Durchführung einer Fachtagung der Experten des ÖPNV die Machbarkeitsstudie für eine gemeinsame ÖPNV-Struktur der Großregion in Projektträgerschaft des Verkehrsverbundes Luxemburg sicherzustellen und zu begleiten und erste Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen auszusprechen. unter Einbeziehung der kommunalen Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr ihre unter luxemburgischer Präsidentschaft formulierten Empfehlungen weiterzuentwickeln die Vorschläge zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu aktualisieren 97

108 AG 3: Berufliche Bildung in der Großregion Die Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses stellt für die Großregion eine Herausforderung der Zukunft dar. Sie ist wesentliche Voraussetzung für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Vor diesem Hintergrund sollen Jugendliche und Betriebe für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt der Großregion verstärkt sensibilisiert werden. Durch eine Intensivierung des Erlernens der Sprache des Nachbarn im Rahmen der Berufsbildung wird der Arbeitsmarkt der Großregion zunehmen an Interesse gewinnen. Durch den Aufbau geeigneter grenzüberschreitender Austauschprogrammen und Ausbildungspartnerschaften können nachhaltige Kooperationsstrukturen etabliert werden. Diese Entwicklung soll durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Sozialpartner, der Berufsverbände und den Kammern aus der Großregion gefördert werden. Schwerpunktthemen: Bestandsaufnahme bestehender Austauschprogramme in der beruflichen Bildung in der Großregion. Untersuchung von best practice Beispielen zum Austausch in der beruflichen Bildung innerhalb der Europäischen Union. Definition eines Programms für den Austausch in der beruflichen Bildung in der Großregion unter Beteiligung aller Teilregionen. Entwicklung eines Pilotprogramms für den Bereich Tourismus 98

109 AG 4: Der Gesundheitssektor in der Großregion Die Großregion verfügt über gute Versorgungsstrukturen, sowohl was Gesundheitsleistungen als auch spezifische Alten- und Pflegeleistungen anbelangt. Die Auswirkungen des demographischen Wandels und die als Folge des wachsenden Grenzgängerwesens zunehmende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen über die Grenze hinweg erfordert jedoch eine stärkere großregionale Betrachtung des Gesundheitssektors. Nach Ansicht des WSAGR gilt es Lösungen zu finden, um die Versorgung in der Großregion zu sichern und fachliche wie technologische Kapazitäten der vorhandenen Infrastrukturen in der Großregion synergetischer zu nutzen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein verbesserte Information der Akteure und Patienten in der Großregion über das bestehende Leistungsangebot beziehungsweise über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden medizinischen Leistungen, sowie die Verstärkung der Kooperation zwischen den Akteuren des Gesundheitswesen in der Großregion. Schwerpunktthemen: Die unter luxemburgischer Präsidentschaft begonnenen Arbeiten der Arbeitsgruppe konnten aufgrund des engen zeitlichen Rahmens nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt werden und sollen unter saarländischer Präsidentschaft fortgeführt werden (siehe Arbeitsauftrag luxemburgische Präsidentschaft). Folgende Punkte sollen dabei vertiefend bearbeitet werden: Schaffung eines Informationssystems über das Gesundheitsangebot in der Großregion Transparenz über die rechtlichen Regelungen und die Finanzierung des Gesundheitssektors erhöhen, sowohl für Gesundheitsdienstleister als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Potenziale für die Gesundheitswirtschaft in der Großregion fördern. 99

110

111 Rapport final du CESGR 2009/2010 ANLAGE II Liste der Mitglieder und Experten des WSAGR Foto : Pasquale D Angiolillo 101

112 Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion Comité économique et social de la Grande Région 12. Gipfel - Saarländische Präsidentschaft 12e Sommet - Présidence sarroise Mitglieder und Experten des WSAGR Membres et experts du CESGR Präsident des WSAGR / Président du CESGR : Hans Peter KURTZ (Saarland / Sarre) Vizepräsidenten des WSAGR / Vice-présidents du CESGR : Patrice LOMBARD (Lothringen / Lorraine) Norbert GEISEN (Luxemburg / Luxembourg) 102

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