Anzuzeigen ist der Abschluss der verdienstvollen Edition der Ahrweiler Stadtrechnungen, die unter verschiedenen Namen, teilweise in parallel laufenden -- häufig unterbrochenen -- Serien vom Spätmittelalter bis in die Franzosenzeit am Ende des 18. Jahrhunderts vorhanden sind. Schon im vorhergehenden, die Baumeisterrechnungen von 1695-1777 behandelnden Band (vgl. RhVJbll 80, 2016, S. 332f.) hat der Bearb. auf die Struktur des Rechnungs-und Finanzwesens in Ahrweiler im 18. Jahrhundert hingewiesen. Dies wird im vorliegenden Band fortgeführt und über die regelmäßigen und unregelmäßigen Einnahmen und Ausgaben sowie die Rechnungsergebnisse berichtet. Die Rechnungen enden mit der Enthebung des alten Rates durch die Franzosen am 2. September 1795, wobei schon in den Jahren zuvor teilweise Eintragungen in Französisch stattfinden und sich die Kontrolle durch französische Behörden nachweisen lässt.
Die Übersicht über relevante Feste und Feiertage, die evtl. eine Berechnung der Wochen-bzw. Jahresarbeitszeit im 18. Jahrhundert ermöglicht, sowie Aufstellungen über Simpelzahlungen, Bürgergeld, Feldstrafen und Bauholzkontingente weisen schon auf mögliche Auswertungen des umfangreichen Materials hin. Spiegelt sich doch in den Rechnungen in einzigartiger Weise der Makro-und Mikrokosmos der Stadt, die große Politik, soweit sie die Stadt berührt, ebenso wie das Alltagsgeschäft, Ratssitzungen, Botengänge, Straßenbau, Einquartierungen, Armenversorgung, Hebammenausbildung, Organisation von Veranstaltungen usw., wider. Erst bei der genauen Durchsicht der Texte wird die Vielseitigkeit der Auswertungsmöglichkeiten deutlich, zumal wohl ein großer Teil der damaligen Einwohner Ahrweilers in der ein oder anderen Weise in den Rechnungen erscheint, so dass auch Genealogen diese Edition schätzen werden. Mehrere ausführliche Indices führen Personen (bis auf die Hebamme Derbachs, S. 518), Orte und Sachbegriffe auf. Man kann dem Bearb. für seine entsagungsvolle Arbeit, die für die Stadt-und Regionalgeschichte von unschätzbarem Wert ist, nur danken.
By Clemens von Looz-Corswarem, Köln