Ende Oktober tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Düsseldorf. Dabei wurde noch einmal bestätigt, dass das bisherige Jahr meist erfolgreich verläuft, wie der BTE Handelsverband Textil in Köln mitteilte. Die Umsätze liegen oftmals über Vorjahr, vor allem aber der Rohertrag hat sich in 2019 deutlich verbessert.
Hauptursachen für diese Entwicklung waren - neben dem im Vergleich zu 2018 passenderen Wetter - deutliche Verhaltensänderungen des Modehandels beim Ein- und Verkauf. Viele Unternehmen haben die Reduzierungsphase eine oder sogar mehrere Wochen nach hinten verlagert und so ihre Abschriften verringert. Überdies wurde bereits im Vorfeld weniger und gezielter eingekauft, was sich positiv auf die Lagersituation und die Renditen auswirkt. Nicht selten wurde trotz geringerem Einkaufsvolumen ein Umsatzplus erzielt.
Kritisch bewertet das BTE-Präsidium die Teilnahme am ,,Black Friday", der in diesem Jahr am Donnerstag, den 28. November 2019, um 19 Uhr startet. Keinesfalls sollte dieser Tag den Beginn der allgemeinen Sale-Phase einläuten. Betriebswirtschaftlich sinnvoll sind zu diesem Zeitpunkt im breiten Markt allenfalls gezielte Angebote und Rabatte auf echte Altware oder schlecht laufende Artikel.
Alternativen sind stattdessen originelle Aktionen, wie einige Händler sie im letzten Jahr erfolgreich durchgeführt haben. Mit Slogans wie ,,Happy Friday" oder ,,Better Friday" konnten die erhöhten Black-Friday-Frequenzen zumindest zum Teil genutzt werden, ohne den Preis in den Vordergrund zu rücken.
Ziel des Modehandels sollte es nach Meinung des BTE-Präsidiums ohnehin sein, möglichst bis weit in den Dezember oder sogar Januar einen Großteil seiner Sortimente zum vollen Preis zu vermarkten. Für den Start des inoffiziellen Winter-Schluss-Verkauf empfiehlt der BTE erst den 27. Januar 2020. Wortmarke Black Friday ist geschützt Der Begriff ,,Black Friday" war bei Redaktionsschluss in Deutschland (noch) geschützt. Das Unternehmen Super Union Holdings hatte bereits 2016 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die alleinigen Markennutzungsrechte an der Wortmarke ,,Black Friday" auf dem deutschen Markt eingetragen und Nutzungslizenzen vergeben. Nach Medienberichten dürfte sich das auch erstmal nicht ändern, da ein aktuelles Gerichtsverfahren die angestrebte Löschung anscheinend verweigert. Werbung mit dem Hinweis auf den ,,Black Friday" ohne entsprechende Lizenz ist daher rechtlich kritisch und kann Abmahnungen nach sich ziehen!