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KURKÖLN - EIN GEISTLICHER ,COMPOSITE STATE' DER FRÜHEN NEUZEIT. S TAND UND PERSPEKTIVEN DER FORSCHUNG.

Rohrschneider, Von Michael
In: Rheinische Vierteljahrsblatter, Jg. 85 (2021), S. 127-147
Online academicJournal

KURKÖLN - EIN GEISTLICHER ,COMPOSITE STATE' DER FRÜHEN NEUZEIT. S TAND UND PERSPEKTIVEN DER FORSCHUNG 

Zu den lebhaft diskutierten und kontrovers beurteilten Themen der internationalen Fr#auuhneuzeitforschung z#auahlt seit jeher der Prozess der Staatsbildung[1]. Dies gilt f#auur die Geschichtswissenschaft des 21. Jahrhunderts nicht weniger als f#auur die #aualtere Historiographie, die das sich cham#aualeonartig wandelnde Ph#auanomen 'Staat' lange Zeit vorrangig unter national- und machtstaatlichen Pr#auamissen gedeutet hat. Verwiesen sei an dieser Stelle exemplarisch auf die sogenannte Drei-Elemente-Lehre, die auf den Staatsrechtler Georg Jellinek zur#auuckgeht und die Trias von Staatsgebiet, -volk und -gewalt zum definitorischen Kern des modernen Staates erhob[2]. Dass diese traditionelle Staatsvorstellung schon seit geraumer Zeit insbesondere durch die vielgestaltigen Globalisierungsprozesse und das komplexe Ringen um die zuk#auunftige politische, soziale und wirtschaftliche Gestalt Europas in fundamentaler Weise herausgefordert wird, ist offenkundig und bedarf hier keiner weiteren Erl#auauterungen.

F#auur den inhaltlichen Kontext dieser Untersuchung ist es von besonderer Bedeutung, dass typische Kennzeichen des modernen Staates - wie auch immer sie im Einzelnen zu definieren sind - nur in sehr begrenztem Ma#dse geeignet sind, fr#auuhneuzeitliche politische Gemeinwesen ad#auaquat zu erfassen. So hat der britische Historiker John Huxtable Elliott in einem breit rezipierten Aufsatz aus dem Jahr 1992 mit dem Titel 'A Europe of Composite Monarchies' in vergleichender Perspektive dargelegt, dass die in Entstehung begriffenen fr#auuhneuzeitlichen 'Staaten' in aller Regel keine homogenen Fl#auachenstaaten modernen Zuschnitts waren, sondern zumeist aus sehr unterschiedlich verfassten und zum Teil sogar r#auaumlich getrennten territorialen Bestandteilen zusammengesetzt waren[3]. Ein besonders prominentes Beispiel hierf#auur ist die ausgedehnte spanische Monarchie des 16. und 17. Jahrhunderts, deren Herrschaftsbereich #auuber West-, Mittel- und S#auudeuropa verstreut lag und dar#auuber hinaus noch das gro#dse spanische Kolonialreich umfasste - ein wahrlich globales Imperium[4].

Ein Blick auf das fr#auuhneuzeitliche Heilige R#auomische Reich deutscher Nation zeigt, dass der zusammengesetzte Charakter der spanischen Monarchie keineswegs eine Ausnahme, sondern eher den Normalfall darstellte. So bildete beispielsweise Brandenburg-Preu#dsen seit der Regierungszeit des Kurf#auursten Friedrich Wilhelm (1620-1688) mit seinen verstreuten Territorien vom Niederrhein im Westen bis ins Herzogtum Preu#dsen ein h#auochst unterschiedlich verfasstes Gebietskonglomerat, das letztlich nur durch die Person des Herrschers bzw. seine Dynastie zusammengehalten wurde[5].

F#auur diese fr#auuhneuzeitlichen Staatsgebilde pr#auagte der deutsch-britische Historiker Helmut G. Koenigsberger schon in den 1970er Jahren die treffende Bezeichnung 'composite states' bzw. 'composite monarchies', die sich seitdem in der internationalen Forschung etabliert hat[6]. Auch alternativ verwendete Bezeichnungen bringen den zusammengesetzten Charakter der 'composite states' gut zum Ausdruck: conglomerate state', 'polycentric monarchies' oder auch 'monar- chie plurielle' im Franz#auosischen sowie 'monarquia compuesta' im Spanischen. Im deutschen Sprachgebrauch findet sich vor allem der Terminus technicus 'Mehrfachherrschaft'[7]; erg#auanzend genannt seien die Umschreibungen zusammengesetzte Staaten, Monarchien oder Herrschaftsr#auaume, die in der deutschsprachigen Forschung ebenfalls verwendet werden[8].

Inzwischen z#auahlt der 'composite state' zu den gro#dsen Narrativen der Fr#auuhneuzeitforschung, und es ist sicherlich kein Zufall, dass mit Elliott gerade ein Historiker dieses Strukturph#auanomen sezierte, zu dessen Forschungsschwerpunkten die fr#auuhneuzeitliche spanische Monarchie z#auahlt. Allerdings hat der erw#auahnte verdienstvolle Aufsatz Elliotts aus dem Jahre 1992 einen kleinen Sch#auonheitsfehler. Er selbst und mit ihm auch die nachfolgende Forschung richteten den Fokus vornehmlich auf weltliche und damit dynastisch fundierte 'composite states'. Doch wie verhielt es sich mit den fr#auuhneuzeitlichen geistlichen 'Staaten', wie zum Beispiel den zahlreichen geistlichen Reichsst#auanden im Heiligen R#auomischen Reich deutscher Nation[9]? Gelten auch f#auur sie die aufschlussreichen Befunde der bisherigen Forschung zu den weltlichen Mehrfachherrschaften? Oder st#auo#dst das Paradigma des 'composite state' hier doch an seine Grenzen?

Ziel der folgenden Ausf#auuhrungen ist es, diesen Fragen anhand des Kurf#auurstentums K#auoln nachzugehen, dessen zerstreute territoriale Struktur die Hetero- genit#auat fr#auuhneuzeitlicher 'composite states' quasi in Reinkultur verk#auorpert. In einem ersten Schritt erfolgt eine knappe Skizzierung der wesentlichen Strukturen der kurk#auolnischen Mehrfachherrschaft (I.), ehe im Anschluss daran anhand eines ausgew#auahlten Teilaspekts die Erkenntnism#auoglichkeiten dieses Forschungsareals angesprochen werden (II.). Hierbei wird es sich - so viel sei an dieser Stelle bereits vorweggenommen - als erkenntnisf#auordernd erweisen, den engeren landesgeschichtlich-rheinischen Rahmen zu erweitern und in vergleichender Perspektive auch andere Mehrfachherrschaften mit in die Betrachtungen einzube- ziehen. Es wird dabei um das Problem der Herrschaftsdelegation an Statthalter gehen, das eine strukturelle Gemeinsamkeit der hier untersuchten 'composite states' bildete. Im Folgenden gilt es somit, eine landesgeschichtliche Perspektive einzunehmen, die es sich explizit zur Aufgabe stellt, sich in komparatistischer Weise europ#auaisch zu #auoffnen und damit bewusst den engeren Blick auf die Ausgangsregion zu erweitern.

I. Strukturen des kurk#auolnischen 'composite state'

Will man die Eigent#auumlichkeiten fr#auuhneuzeitlicher 'composite states' anschaulich machen, dann bieten die Herrschertitulaturen einen besonders sinnf#aualligen ersten Zugang, wie ein exemplarischer Blick auf den K#auolner Kurf#auursten Clemens August (1700-1761) zeigt. Der Wittelsbacher herrschte bekanntlich nicht nur als Kurf#auurst von K#auoln, sondern zudem auch als F#auurstbischof von Hildesheim, M#auunster, Osnabr#auuck und Paderborn sowie - last but not least - als Hochmeister des Deutschen Ordens[10]. Die Zeitgenossen haben ihn aufgrund dieser signifikanten Pfr#auundenh#auaufung etwas sp#auottisch Monsieur de Cinq-#aaEglises genannt[11]. Der 'Herr von F#auunfkirchen' firmierte mit folgender Intitulatio: Von Gottes Gnaden Clemens August, Ertz-Bischof zu Collen, des H[eiligen] R#auom[ischen] Reichs durch Italien Ertz-Cantzlar und Churf#auurst, Legatus natus des H[ei]l[igen| Apostolischen Stuhls zu Rom, Administrator des Hoch-Meisterthumbs in Preu#dsen, Meister Teutschen Ordens in Teutsch und W#aualschen Landen, Bischoff zu Paderborn, Hildesheimb, M#auunster und Osnabr#auuck, in Ober- und Nieder-Bayern, auch der Oberen Pfaltz, in Westphalen und zu Engeren Hertzog, Pfaltzgraff bey Rhein[,] Landgraff zu Leuchtenberg, Burggraff zum Stromberg, Graff zu Pyrmondt, Herr zu Borkeloh, Wehrt, Freudenthal und Eulenberg etc.[12].

Diese zweifellos beeindruckende Anh#auaufung von Titeln wird jedoch weit #auubertroffen von der Titulatur des wohl m#auachtigsten Mehrfachherrschers des 16. und 17. Jahrhunderts, des spanischen K#auonigs. So lautete die deutlich #auuber drei#dsig Herrschaftstitel umfassende Intitulatio Philipps IV. (1605-1665): Yo don Phelipe por la gracia de Dios, rey de Castilla, de Le#afon, de Aragon, de las dos Sicilias, de Hierusal#aaem, de Portugal, de Navarra, de Granada, de Toledo, de Valencia, de Galicia, de Mallorca, de Cerdena, de Sevilla, de C#afordova, de C#aforcega, de Murcia, de Ja#aaen, de los Algarbes, de Algecira, de Gibraltar, de las Islas de Canaria, de las Indias Orientales y Occidentales, Islas y Tierra Firme de el Mar Oceano, archiduque de Austria, duque de Borgona, de Brabante, de Mil#agan, de Atenas y de Neopatria, conde de Abspurg, de Flandes, de Tirol, y de Barcelona, senor de Biscaya y de Molina[13].

Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass es in der Fr#auuhen Neuzeit #auublich war, auch Herrschertitel zu verwenden, die sich auf Territorien bezogen, die der Monarch de facto gar nicht in Besitz hatte, sondern auf die er lediglich Anspr#auuche erhob, wird anhand dieser beiden Beispiele deutlich, dass die fr#auuhneuzeitlichen 'composite states' politische Gebilde waren, die sich durch eine besonders stark ausgepr#auagte Pluralit#auat von Herrschaftsrechten und -anspr#auuchen auszeichneten.

Auch das Kurf#auurstentum K#auoln war in territorialer Hinsicht ein nahezu klassischer 'composite state'[14]. Kerngebiet des kurk#auolnischen Triplestaates war das sich weitgehend linksrheinisch erstreckende Rheinische Erzstift von Rheinberg am Niederrhein bis nach Andernach. Der zweite gro#dse Bestandteil war das vergleichsweise kompakte Herzogtum Westfalen mit dem Sauerland als Kern. Das dritte und kleinste Gebiet des Kurf#auurstentums war das Vest Recklinghausen, das den Charakter einer Exklave hatte. Kurk#auoln war somit kein geschlossenes Territorium, sondern ein Gebietskonglomerat, das nicht arrondiert war.

Zwei Sachverhalte erh#auohten die Komplexit#auat der Herrschaft der K#auolner Kurf#auursten noch zus#auatzlich. Erstens herrschten sie in Personalunion #auuber weitere geistliche Territorien[15]. Auf Clemens August wurde dahingehend bereits verwiesen. Er verf#auugte als Landesherr seiner Pentarchie #auuber einen beachtlichen Herrschaftsbereich im Nordwesten des Heiligen R#auomischen Reiches, der weit #auuber das Kurf#auurstentum K#auoln hinausging, sich zudem auf mehrere Reichskreise verteilte und ihn #auuberdies berechtigte, mehrere Reichstagsstimmen zu f#auuhren[16]. Zweitens #auubte er als geistlicher Oberhirte in seinen Di#auozesen die bisch#auofliche Jurisdiktion aus, und zwar auch in Gebieten, die nicht seiner weltlichen Landesherrschaft als Kurf#auurst bzw. F#auurstbischof, sondern nur seiner geistlichen Gewalt unterstanden, wobei stets zu bedenken ist, dass das Erzbistum K#auoln erheblich gr#auo#dser und geschlossener war als seine weltlichen kurf#auurstlichen Lande[17]. Doch welche Konsequenzen hat diese charakteristische Doppelrolle des K#auolner Kurf#auursten bzw. Erzbischofs als weltlicher und geistlicher Herrscher (princeps und episcopus)[18] f#auur das Forschungsparadigma der 'composite states'?

Zun#auachst einmal ist zu konstatieren, dass die kurk#auolnische Mehrfachherrschaft in vielerlei Hinsicht dem europ#auaischen 'Normalfall' entsprach. Folgende vier Punkte sind dabei besonders hervorzuheben:

Erstens: Zentralismus und Regionalismus. Das Kurf#auurstentum K#auoln wuchs nie zu einem einheitlichen, zentral ausgerichteten Territorialstaat zusammen. Zwar gab es durchaus Bestrebungen von landesherrlicher Seite, die politische, judikative und administrative Ordnung st#auarker zu zentralisieren und existierende pluralistische Strukturen zu vereinheitlichen[19]. Der Geheime Rat, der Hofrat, die Hofkammer und die unter Clemens August geschaffene Konferenz sind die wohl hervorstechendsten Beispiele f#auur entsprechende Versuche, zentrale Beh#auordenorganisationen f#auur alle drei Bestandteile des kurk#auolnischen Triplestaates (und dar#auuber hinaus) aufzubauen[20]. Zudem hatte das in Kurk#auoln besonders markant ausgebildete Ph#auanomen des h#auofischen Favoriten und leitenden Ministers erkennbar territorien#auubergreifende politische Bedeutung[21]. Dar#auuber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass es insbesondere im 18. Jahrhundert erste Ans#auatze einer transterritorialen Wirtschaftspolitik gab, die sich beispielsweise auf den Au#dsenhandel und die Verbesserung der Verkehrswege richtete. Sie durfte an herrschaftlichen und gerichtlichen Grenzen nicht Halt machen, wollte sie erfolgreich sein[22]. Auch hat die j#auungere Forschung herausgearbeitet, dass die f#auunf geistlichen Herrschaften Clemens Augusts nicht nur in dynastischer, verfassungsm#aua#dsiger und justizorganisatorischer Hinsicht #auUbereinstimmungen, sondern auch klientelpolitisch supraterritoriale Verklammerungen aufwiesen[23]. Dennoch: Die genannten Befunde #auandern nichts daran, dass die einzelnen Bestandteile seines Herrschaftsbereichs ihre politischen und administrativen Eigenarten stets bewahrten[24].

Wie schnell Bestrebungen der landesherrlichen Seite, regionale Besonderheiten im Sinne eines ausgepr#auagten Zentralismus zu beschneiden, zu Konflikten f#auuhren konnten, zeigt die europ#auaische Geschichte der Fr#auuhen Neuzeit in aller Deutlichkeit. Verwiesen sei lediglich auf die gewaltsamen Aufst#auande der 1640er Jahre auf der Iberischen Halbinsel gegen die st#auarkeren Zugriffsversuche der kastilischen Zentrale, an deren Ende unter anderem die Unabh#auangigkeit Portugals stand, das zuvor Bestandteil der spanischen Monarchie gewesen war[25]. Auch BrandenburgPreu#dsen, unsere zweite Vergleichsfolie, bietet illustrative Beispiele daf#auur, dass massivere Zugriffe des Monarchen auf die #auuberkommenen Rechte der Landst#auande keineswegs widerspruchslos hingenommen wurden, sondern mitunter massive Auseinandersetzungen zur Folge hatten[26]. #auAhnlich gewaltsame Konfrontationen, die ihre ma#dsgeblichen Wurzeln in inneren Verfassungskonflikten hatten, blieben dem K#auolner Kurstaat in der Fr#auuhen Neuzeit letztlich erspart bzw. waren Ausnahmef#aualle - auch wenn es im sp#auaten 17. und fr#auuhen 18. Jahrhundert zu erheblichen Konflikten zwischen der landesherrlichen Seite und den Landst#auanden kam; deren Ursachen waren jedoch prim#auar andersgeartet[27].

Zweitens: Polykratie versus 'Absolutismus'[28]. Das Kurf#auurstentum K#auoln blieb in der gesamten Fr#auuhen Neuzeit eine Polykratie, die keineswegs in 'absolutistischer' Manier von der Residenzstadt Bonn aus regiert wurde[29]. Kurk#auoln gilt in der Forschung vielmehr als Territorium mit einer ausgepr#auagten Form von st#auandischer Herrschaft, die auf einem verfassungsm#aua#dsig verankerten Kondominat des K#auolner Domkapitels basierte[30]. Das Rheinische Erzstift, das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen wiesen jedenfalls allesamt eigene Landst#auande auf, deren Interessen nie vorrangig im Sinne einer gesamtstaatlichen Orientierung ausgerichtet waren[31]. In noch st#auarkerem Ma#dse gilt dies f#auur die Nebenl#auan- der[32], #auuber die die K#auolner Kurf#auursten in Personalunion als F#auurstbisch#auofe, -pr#auopste oder -#auabte regierten. Auch hier stie#dsen die politischen Ambitionen und Vorgaben der Bonner Zentrale regelm#aua#dsig und deutlich an ihre Grenzen. Einen wie auch immer gearteten 'Absolutismus' hat es in Kurk#auoln jedenfalls nie gegeben[33].

Drittens: Herrschaftskompromisse zwischen Landesherrn und Macht- bzw. Funktionseliten. Die kurk#auolnische Regierungspraxis wurde wesentlich bestimmt durch das prinzipielle Erfordernis st#auandiger Kooperation zwischen dem Landesherrn und den lokalen respektive regionalen Eliten, die durch vielf#aualtige personale Verflechtungen der ma#dsgeblichen Akteure untereinander gepr#auagt war[34]. Dies soll keineswegs die sehr wohl vorhandenen Differenzen und Konfliktlagen zwischen Landesherrn und Landst#auanden in harmonisierender Weise #auuberdecken[35], aber insgesamt gesehen dominierte das Miteinander gegen#auuber den Phasen der Konfrontation. Gerade im Konfliktfall offenbarte sich sehr deutlich, dass der Landesherr letztlich gulliverhaft in die spezifischen Interessen der jeweiligen regionalen F#auuhrungsgruppen eingebunden blieb und #auuberkommene Rechte notwendigerweise beachten musste, wollte er die politisch-administrative Regierungspraxis erfolgversprechend gestalten. Herrschaft war im Kurf#auurstentum K#auoln somit stets ein dynamisch-kommunikativer Aushandlungsprozess zwischen der landesherrlichen Seite und den unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen F#auuhrungsschichten[36].

Viertens: Heterogenit#auat und Pluralit#auat. Im Hinblick auf Gr#auo#dse, Einwohnerzahl sowie politische, milit#auarische und wirtschaftliche Bedeutung waren die einzelnen Bestandteile des K#auolner Kurstaates ausgesprochen heterogen, zumal wenn man auch hier die kurk#auolnischen Nebenl#auander mit in die Betrachtung einbezieht. Zwei Beispiele seien hier zur Veranschaulichung angef#auuhrt: Das von Kurf#auurst Clemens August regierte F#auurstbistum Hildesheim war eine kleine, aber wirtschaftlich vergleichsweise leistungsf#auahige Exklave, die von protestantischen Territorien umgeben und aufgrund ihrer exponierten Lage im Kriegsfall praktisch nicht zu verteidigen war[37]. Das F#auurstbistum M#auunster hingegen, ebenfalls in Personalunion von Monsieur de Cinq-#aaEglises regiert, war das gr#auo#dste deutsche Hochstift. Es verf#auugte seit dem 17. Jahrhundert #auuber ein stehendes Heer und vermochte es, gro#dse politische und administrative Selbst#auandigkeit auch in den Zeiten zu wahren, in denen es durch den K#auolner Kurf#auursten regiert wurde[38]. Das Gesamtkonstrukt Kurk#auoln wies somit eine Beschaffenheit auf, die von pluralen und nicht von monolithischen Herrschaftsstrukturen zeugt.

In allen vier genannten Punkten entsprach Kurk#auoln jedenfalls in auff#aualliger Weise den generellen Charakteristika der Mehrfachherrschaften des fr#auuhneuzeitlichen Europa. Gleichwohl ist un#auubersehbar, dass die Erforschung der europ#auaischen 'composite states' um einige wichtige Aspekte erweitert werden muss, will man die Besonderheiten der geistlichen 'Staaten' sinnvoll in diesen bew#auahrten Forschungsansatz integrieren[39]. Vier Sachverhalte treten hierbei hervor:

Erstens: Wahl und Dynastie. Die Herrschaftsnachfolge in den geistlichen 'Staaten' unterschied sich bekanntlich in ganz fundamentaler Weise von den Nachfolgeregelungen in weltlichen Erbmonarchien. Wie alle anderen geistlichen Landesherren auch, wurde der Erzbischof bzw. Kurf#auurst von K#auoln gew#auahlt und durch entsprechende Wahlkapitulationen in seinem politischen Handlungsspielraum eingeengt[40]. Dynastische Kontinuit#auat, ein wichtiger Faktor im Hinblick auf die Integration der unterschiedlichen Glieder weltlicher Mehrfachherrschaften und die Herausbildung einer transterritorialen Identit#auat, war somit zwar grunds#auatzlich m#auoglich, aber aufgrund des Wahlcharakters der geistlichen Reichsst#auande keinesfalls die Regel.

Allerdings n#auaherten sich die Verh#aualtnisse im Kurf#auurstentum K#auoln insofern faktisch den Verh#aualtnissen in den Erbmonarchien an, als die K#auolner Kurf#auursten von 1583 bis 1761, fast zwei Jahrhunderte lang, aus dem Hause Wittelsbach stammten[41]. Das K#auolner Domkapitel entschloss sich also #auuber einen langen Zeitraum hinweg immer wieder dazu, einen Herrscher aus einem der ambitioniertesten und renommiertesten deutschen Adelsgeschlechter zu w#auahlen. Entsprach dies den in den weltlichen Mehrfachherrschaften oftmals anzutreffenden Anstrengungen, die einzelnen territorialen Bestandteile in integrativer Weise zu Gliedern unter der Herrschaft eines einzigen Hauptes zu transformieren (membra unius capitis[42]), wie es beispielsweise kurbrandenburgischen Akten zu entnehmen ist? Diese noch offene Frage steht in einem engen Zusammenhang mit dem folgenden Sachverhalt.

Zweitens: Pfr#auundenkumulation und Integration[43]. Dass ein Herrscher wie Kurf#auurst Clemens August eine auff#auallige Vielzahl an geistlichen #auAmtern und W#auurden anh#auaufen konnte, war kirchenrechtlich gesehen nicht vorgesehen und musste explizit vom Papst mit einem Dispens gestattet werden. Die Beschl#auusse des Trienter Konzils verboten derartige Bistumskumulationen ausdr#auucklich und wiesen in diesem Punkt eigentlich eine klare Regelung auf[44]. Dass die P#auapste den K#auolner Erzbisch#auofen dennoch immer wieder die erforderlichen Dispense ausstellten, war eindeutig politisch motiviert und hing ma#dsgeblich mit der Intention zusammen, zur St#auutzung des Katholizismus im Nordwesten des Reiches treue Anh#auanger des alten Glaubens zu installieren[45].

Die Bestimmungen des Tridentinums zum Verbot der 'Vielregiererei'[46] hatten eine wichtige Konsequenz f#auur m#auogliche Bestrebungen der K#auolner Kurf#auursten, ihre verschiedenen Landesteile in integrativ-zentralisierender Weise zu einer engeren Einheit zusammenzuf#auuhren: Ein solches Vorgehen galt f#auur einen geistlichen Reichsf#auursten als "reichsrechtlich unstatthaft"[47]. Schon vor diesem Hintergrund war jedweden Tendenzen eines geistlichen Mehrfachherrschers, seine Lande zu einem Gesamtstaat zu vereinigen, ein gewisser Riegel vorgeschoben - ganz unabh#auangig von der Frage, ob und inwiefern der Gedanke, aus den Teilgebieten mehr als nur eine formale Addition unterschiedlicher Herrschaften zu generieren, #auuberhaupt den Denkrahmen und Intentionen der K#auolner Kurf#auursten entsprach[48].

Drittens: Rollen- und Normenpluralit#auat. Integraler Bestandteil der Doppelrolle des geistlichen Mehrfachherrschers als princeps und episcopus war die Tatsache, dasser unterschiedlichste Rollen, Loyalit#auaten, Interessen und Anforderungsprofile bedienen musste, die im Widerspruch zueinander stehen konnten, und zwar sowohl auf der normativen Ebene als auch im Bereich der Herrschaftspraxis[49]. Dass sich die wittelsbachischen Kurf#auursten von K#auoln zudem dezidiert als Bayern verstanden und sie famili#auar verpflichtet waren, als konkrete Interessenvertreter ihrer Dynastie zu agieren, erh#auohte die Komplexit#auat ihres Rollengef#auu- ges noch weiter. Ein oft angef#auuhrtes Diktum Kurf#auurst Clemens Augusts aus dem Jahr 1744 vermag die Vielschichtigkeit seiner mitunter nur schwer zu vereinbarenden Rollen und Identit#auaten gut zu verdeutlichen: "[…] er w#auare nicht nur gut bayerisch, sondern ein geborener Bayer; nachdem ihm Gott aber andere L#auander verliehen, so m#auu#dste er vordersamst gut k#auolnisch sein"[50]. Diese #auAu#dserung war im betreffenden politischen Kontext sicherlich auch taktischer Natur. Sie offenbart aber sehr deutlich, dass die unterschiedlichen Rollen zwischen Dynastie, geistlicher und weltlicher Herrschaft, die der Wittelsbacher im "Land unter dem Krummstab"[51] zu spielen hatte, konfligieren konnten.

Viertens: die Existenz zentraler geistlicher Leitungsorgane. Die skizzierte Rollen- und Normenpluralit#auat der geistlichen Mehrfachherrscher wies eine weitere Facette auf, die bislang noch nicht angesprochen wurde. Gemeint ist die Tatsache, dass die K#auolner Erzbisch#auofe zwar, wie bereits erw#auahnt, in ihrem weltlichen Herrschaftsbereich nicht ohne weiteres eine transterritorial angelegte Integrationspolitik betreiben konnten. Dagegen verf#auugten sie in ihrer Erzdi#auozese sehr wohl #auuber zentrale Leitungsorgane, deren Befugnisse #auuber das deutlich kleinere Gebiet des weltlichen Erzstifts hinausgingen. Genannt seien an dieser Stelle neben dem Domkapitel[52], das nicht nur wichtigster Landstand, sondern auch geistliche Korporation war, vor allem der Weihbischof, der Generalvikar und der Offizial als wichtigste geistliche Amtstr#auager der Erzdi#auozese[53]. Auch hier traten - ganz #auahnlich #auubrigens, wie dies bei den zentralen weltlichen Beh#auorden der Fall war - Kompetenz streitigkeiten und Konflikte mit anderen, konkurrierenden Leitungsorganen auf[54]. Zudem machte sich in Kurk#auoln die in vielen geistlichen 'Staaten' anzutreffende Tendenz bemerkbar, dass weltliche Beh#auorden versuchten, Kompetenzen und Rechte der geistlichen Leitungsorgane in kirchlichen Angelegenheiten mittel- oder unmittelbar an sich zu ziehen, was ebenfalls konfliktbehaftet war[55].

So viel zu den bislang kaum beachteten Schwierigkeiten, die bisherigen Forschungsergebnisse zu den weltlichen 'composite states' mit den Realit#auaten der geistlichen 'Staaten' in Einklang zu bringen.

II. Zur Rolle der kurk#auolnischen Statthalter

Das folgende Fallbeispiel soll einen konkreten Eindruck davon vermitteln, dass es sinnvoll ist, auf dem in dieser Untersuchung behandelten Forschungsterrain vergleichende Studien zu betreiben, die den engeren landesgeschichtlichen Kontext verlassen, und den Blick auch auf andere Reichsst#auande und europ#auaische M#auachte zu lenken: das Ph#auanomen der Herrschaftsdelegation an Statthalter[56].

Die hier vergleichend betrachteten Beispiele der spanischen Monarchie, Brandenburg-Preu#dsens und des Kurf#auurstentums K#auoln weisen im Hinblick auf ihre Herrschaftsorganisation und Regierungspraxis eine signifikante Gemeinsamkeit auf: Gerade die territoriale Streulage ihrer 'composite states' veranlasste die Herrscher, Statthalter einzusetzen.

In der spanischen Monarchie wurden sie - je nach Territorium - Vizek#auonige, Generalgouverneure oder einfach Gouverneure genannt[57]. Hierbei handelte es sich in aller Regel um au#dserordentlich begehrte, da finanziell sehr eintr#auagliche Posten; viel weiter konnte man auf der Karriereleiter nicht nach oben aufsteigen. #auAhnlich reputierlich waren die Statthalterschaften in Brandenburg-Preu#dsen, die in aller Regel von sehr angesehenen Pers#auonlichkeiten bekleidet wurden[58]. Der ber#auuhmteste unter ihnen ist Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604-1679), der sogenannte Brasilianer, der #auuber drei Jahrzehnte lang als Statthalter Kurf#auurst Friedrich Wilhelms von Brandenburg t#auatig war und zugleich in niederl#auandischen Diensten stand[59]. Ein weiteres bekanntes Beispiel ist Graf Johann VIII. von SaynWittgenstein-Hohenstein (1601-1657), der Kurbrandenburg auf dem Westf#aualischen Friedenskongress als Prinzipalgesandter vertrat[60].

Der politische und administrative Hintergrund der Installierung von Statthaltern war die Tatsache, dass die Regierungspraxis fr#auuhneuzeitlicher Mehrfachherrscher nicht mehr auf einer dauerhaften Anwesenheit des Landesherrn in persona vor Ort in den einzelnen Landesteilen basierte. Vielmehr waren viele 'composite states' durch das Prinzip der Delegation von Herrschaft gepr#auagt, wobei der Statthalter den Landesherrn als Alter Ego repr#auasentierte. Ob und inwiefern dies mit Erfolg praktiziert wurde, hing ganz ma#dsgeblich von der jeweiligen Pers#auonlichkeit des Statthalters ab, der idealerweise eine ganze Reihe von bestimmten Eigenschaften mitbrachte. So waren die Statthalter im Falle Brandenburg-Preu#dsens Angeh#auorige des Hochadels, sie verf#auugten schon bei Amtsantritt #auuber politische und milit#auarische Erfahrung, genossen hohe pers#auonliche Reputation und waren in der Regel gleicher Konfession wie der Herrscher. Zudem stammten sie meistens nicht aus dem Territorium, in dem sie als Statthalter agierten; wohl aber verf#auugten sie #auuber gute pers#auonliche Verbindungen in die direkte Nachbarschaft oder in die betreffenden Lande selbst[61].

W#auahrend f#auur die brandenburg-preu#dsischen Statthalter und die spanischen Vizek#auonige bzw. Gouverneure bereits einschl#auagige Untersuchungen vorliegen, ist diese Funktionselite fr#auuhneuzeitlicher Mehrfachherrschaften f#auur das Fallbeispiel Kurk#auoln noch nicht abschlie#dsend untersucht worden, obwohl dieses Ph#auanomen offenkundig ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Herrschaftspraxis der K#auolner Kurf#auursten war[62]. So lie#ds sich Clemens August, dessen Regierungszeit hier im Mittelpunkt stehen soll, (zeitweise) im Rheinischen Erzstift[63] und im Vest Recklinghausen[64] durch einen Statthalter vertreten. Auch in den F#auurstbist#auumern Hildesheim[65], M#auunster[66], Osnabr#auuck[67] und Paderborn[68] agierten landesherrliche Statthalter, die kompensieren sollten, dass der Wittelsbacher nur selten pers#auonlich anwesend war[69]. Die j#auungere Forschung weist zudem auch dem Landdros- ten im Herzogtum Westfalen eine statthalter#auahnliche Funktion zu. Dieses Amt war urspr#auunglich aus dem Marschallamt hervorgegangen. F#auur seine Besetzung galt, anders als etwa bei den spanischen Vizek#auonigen und den brandenburgpreu#dsischen Statthaltern, das Indigenatsrecht[70].

Im Hinblick auf neuere Tendenzen der Forschung ist eine vertiefende Betrachtung der statthalterlichen Praktiken in Kurk#auoln aus mehreren Gr#auunden besonders w#auunschenswert. Zum einen erlauben es derartige Untersuchungen, die bislang viel zu wenig analysierten personalen Verflechtungen und Netzwerke der kurk#auolnischen F#auuhrungsgruppen und h#auoheren Amtstr#auager im Spannungsfeld von kurf#auurstlicher Zentrale und lokalen Eliten zu erkennen. So w#auare anhand von mikropolitischen Studien zu pr#auufen, ob auch die kurk#auolnischen Statthalter dazu gedacht waren, eine vermittelnde Position zwischen Landesherrschaft und Landst#auanden einzunehmen, wie es f#auur Brandenburg-Preu#dsen bereits nachgewiesen werden konnte[71]. Hierzu w#auare es erforderlich, die Forschung zu Kurk#auoln enger an neuere Arbeiten zu Klientel- und Patronageverh#aualtnissen anzubinden, die f#auur andere Territorien des Alten Reiches in elaborierterer Weise vorliegen, als dies f#auur das Kurf#auurstentum K#auoln der Fall ist[72]. In dieser Hinsicht besteht noch erheblicher Nachholbedarf.

Zum anderen k#auonnte mit einer vertieften, vergleichend angelegten Erforschung der kurk#auolnischen Statthalter ein konkreter Beitrag zu den Bestrebungen der j#auungeren Forschung geleistet werden, Herrschaft als einen dynamischen Kommunikationsprozess und eine soziale Praxis zu charakterisieren, die im Falle der 'composite states' durch permanente Machtkompromisse, Transfers und Aushandlungen zwischen dem Mehrfachherrscher, seinen Repr#auasentanten, den lokalen Eliten und den Untertanen gepr#auagt waren. Bedeutende politische Gestaltungsfaktoren - etwa die Ph#auanomene N#auahe und Distanz[73], die Tendenz zur Herrschaftsverdichtung oder auch das Spannungspaar Zentrum und Peripherie[74] - k#auonnten somit auf den (regionalen) Pr#auufstand gestellt werden.

Zum Dritten erlaubt eine Analyse statthalterlicher Praktiken die von der j#auungsten Forschung zum sogenannten 'spatial turn' eingeforderte Neubewertung r#auaumlicher Faktoren[75]. Dass die charakteristische Diversit#auat fr#auuhneuzeitlicher 'composite states' f#auur Untersuchungen zu vormodernen Raumordnungsvorstellungen, Herrschafts-, Natur- und Kulturr#auaumen eine ebenso reizvolle wie gro#dse Herausforderung darstellt - und zwar jenseits einer teleologisch zugespitzten Fokussierung auf die politische Genese des National- und Machtstaates im Stile der #aualteren Historiographie -, d#auurfte aufgrund des geschilderten Konstruktcha- rakters von Mehrfachherrschaften klar geworden sein. Denn wo sind letztlich die "priorit#auaren Identit#auaten"[76] eines geistlichen Mehrfachherrschers zu verorten? Auf territorial-regionaler Ebene, in der Dynastie bzw. Familie oder doch in der Rolle als geistlicher Oberhirte? Dieser Fragenkomplex ist nach wie vor nicht hinreichend beantwortet.

III. Fazit

F#auur die Landesgeschichtsschreibung stellen die fr#auuhneuzeitlichen 'composite states' eine Herausforderung und Chance zugleich dar. Sie erlauben es in exemplarischer Weise, die vielfach eingeforderte #auOffnung und Einbindung der Erforschung der jeweiligen Region in europ#auaische Kontexte[77] und in die allgemeine Geschichte des Alten Reiches[78] konkret umzusetzen. Verwiesen sei an dieser Stelle ausdr#auucklich auf die Postulate Manfred Grotens und Maximilian Lanzinners, der beiden unmittelbaren Lehrstuhlvorg#auanger des Verfassers, die sich in diesem Sinne positioniert und einer Engf#auuhrung der Landesgeschichte Absagen erteilt haben[79]. Gerade der komparatistische Ansatz ist in diesem Zusammenhang als 'K#auonigsweg' ebenso notwendig wie vielversprechend[80].

Und so soll ganz am Ende dieser Untersuchung noch einmal Kurf#auurst Clemens August, Monsieur de Cinq-#aaEglises, ins Zentrum ger#auuckt werden. Der Tradition seiner Familie folgend wurden die sterblichen #auUberreste des Wittelsbachers nach dem Prinzip der sogenannten Getrennten Bestattung oder Mehrfachbestattung an vier unterschiedlichen Orten beigesetzt[81]. Der K#auorper Clemens Augusts wurde im K#auolner Dom bestattet, das Herz wurde nach Alt#auotting in die dortige Gnadenkapelle transportiert, w#auahrend Eingeweide, Gehirn, Augen und Zunge in Bonn ihre letzte Ruhe fanden, n#auamlich in St. Remigius bzw. in der Kapuzinergruft.

Im Hinblick auf die eben angerissene Frage nach den "priorit#auaren Identit#auaten" dieses wittelsbachischen K#auolner Kurf#auursten ist der genannte Sachverhalt aufschlussreich. Die westf#aualischen Nebenlande dieses Mehrfachherrschers blieben n#auamlich au#dsen vor, sodass die Herrschermemoria des Wittelsbachers auch nicht Bestandteil der westf#aualischen Begr#auabniskultur wurde. Clemens August dachte und handelte seinem eigenen Selbstverst#auandnis nach stets prim#auar 'gut bayerisch' und/oder 'gut k#auolnisch' - ganz so, wie sich der Kurf#auurst Friedrich Wilhelm seinem brandenburgischen Stammland und die spanischen Monarchen seit dem 16. Jahrhundert Kastilien emotional st#auarker verbunden f#auuhlten als ihren #auubrigen Territorien. Etwas anderes anzunehmen, hie#dse, den fr#auuhneuzeitlichen Mehrfachherrschern ein Staatsverst#auandnis zu unterstellen, f#auur das die Vormoderne noch nicht reif war.

* Der nachfolgende Text basiert auf der Antrittsvorlesung des Verfassers an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universit#auat vom 2. Juni 2017. Der spezifische Vortragscharakter wurde weitgehend beibehalten. F#auur Hinweise danke ich Herrn Philipp Gatzen M.A. (Bonn).

Footnotes [1] Grundlegend zum Staatsbildungsprozess ist nach wie vor Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anf#auangen bis zur Gegenwart, M#auunchen 1999; vgl. zusammenfassend mit Blick auf das Heilige R#auomische Reich deutscher Nation auch Ders., Fr#auuhmoderner Staat und deutsches Monstrum. Die Entstehung des modernen Staates und das Alte Reich, in: Zeitschrift f#auur Historische Forschung 29 (2002), S. 339-357. [2] Vgl. Georg J e 11 i n e k, Allgemeine Staatslehre (Das Recht des modernen Staates 1), Berlin [2]1905, insbesondere S. 381-420. [3] Vgl. John H. Elliott, A Europe of Composite Monarchies, in: Past and Present 137 (1992), S. 48-71. [4] Zu den Strukturen der sehr gut erforschten spanischen 'composite monarchy' vgl. den instruktiven #auUberblick von Peer Schmidt, Die Reiche der spanischen Krone. Konflikte um die Reichseinheit in der fr#auuhneuzeitlichen spanischen Monarchie, in: Hans-J#auurgen Becker (Hg.), Zusammengesetzte Staatlichkeit in der Europ#auaischen Verfassungsgeschichte. Tagung der Vereinigung f#auur Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 19.3.-21.3.2001 (Beihefte zu 'Der Staat' 16), Berlin 2006, S. 171-196; siehe dar#auuber hinaus auch die vergleichende Perspektive in Jon Ar r i e t a, John H. El l i - ott (Hg.), Forms of Union. The British and Spanish Monarchies in the Seventeenth and Eighteenth Centuries (Revista Internacional de los Estudios Vascos, Cuadernos 5), Donostia 2009; Pedro Car - dim, Tamar Herzog, Jos#aae Javier Ruiz Ibanez u.a. (Hg.), Polycentric Monarchies. How did Early Modern Spain and Portugal Achieve and Maintain a Global Hegemony?, Brighton, Chicago, Toronto 2012. [5] Vgl. Michael Kaiser, Michael Rohrschneider (Hg.), Membra unius capitis. Studien zu Herrschaftsauffassungen und Regierungspraxis in Kurbrandenburg (1640-1688) (Forschungen zur Brandenburgischen und Preu#dsischen Geschichte. NF Beiheft 7), Berlin 2005; Helmut N e u h a u s, Das Werden Brandenburg-Preu#dsens, in: Becker, Staatlichkeit (wie Anm. 4), S. 237-256; Michael Rohr - schneider, Zusammengesetzte Staatlichkeit in der Fr#auuhen Neuzeit. Aspekte und Perspektiven der neueren Forschung am Beispiel Brandenburg-Preu#dsens, in: Archiv f#auur Kulturgeschichte 90 (2008), S. 321-349; Nadir Weber, Lokale Interessen und gro#dse Strategie. Das F#auurstentum Neuch#afatel und die politischen Beziehungen der K#auonige von Preu#dsen (1707-1806) (Externa 7), K#auoln, Weimar, Wien 2015; siehe dar#auuber hinaus j#auungst auch die Beitr#auage in dem Sammelband von Gabriele Schneider, Thomas Simon (Hg.), Gesamtstaat und Provinz. Regionale Identit#auaten in einer "zusammengesetzten Monarchie" (17. bis 20. Jahrhundert) (Forschungen zur Brandenburgischen und Preu#dsischen Geschichte. NF Beiheft 14), Berlin 2019, sowie Thomas Simon, Vom "zusammengesetzten Staat" zum "dezentralisierten Einheitsstaat". Dezentralisierung und (Provinzial-)Landtage in Preu#dsen und #auOs- terreich-Cisleithanien, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preu#dsischen Geschichte NF 29 (2019), S. 29-79 (mit einem Schwerpunkt im 19. Jahrhundert). [6] Vgl. Helmut G. Koenigsberger, Dominium Regale or Dominium Politicum et Regale. Monarchies and Parliaments in Early Modern Europe, Wiederabdruck in: D e r s ., Politicians and Virtuosi. Essays in Early Modern History (History series 49), London, Ronceverte 1986, S. 1-25; siehe auch Ders., Zusammengesetzte Staaten, Repr#auasentativversammlungen und der amerikanische Unabh#auangigkeitskrieg, in: Zeitschrift f#auur Historische Forschung 18 (1991), S. 399-423. [7] Vgl. Franz Bosbach, Mehrfachherrschaften im 17. Jahrhundert, in: Uta L i n d g r e n (Hg.), Naturwissenschaft und Technik im Barock. Innovation, Repr#auasentation, Diffusion (Bayreuther Historische Kolloquien 11), K#auoln, Weimar, Wien 1997, S. 19-35; Ders., Krieg und Mehrfachherrschaft im 17. Jahrhundert, in: Prague Papers on History of International Relations 2000, Prag 2000, S. 69-83; Ders., Mehrfachherrschaft - eine Organisationsform fr#auuhmoderner Herrschaft, in: Kaiser, Rohr - schneider, Membra (wie Anm. 5), S. 19-34. [8] Zur variierenden Begrifflichkeit vgl. den #auUberblick in Friedrich Edelmayer, Personalunion, in: Friedrich J a e g e r (Hg.), Enzyklop#auadie der Neuzeit 9, Stuttgart, Weimar 2009, Sp. 996-1002, hier Sp. 996. [9] Zum Stand der Erforschung der geistlichen 'Staaten' des Alten Reiches vgl. Kurt Andermann, Die geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches, in: Historische Zeitschrift 271 (2000), S. 593-619; Ders. (Hg.), Die geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches. Versuch einer Bilanz (Kraichtaler Kolloquien 4), Epfendorf 2004; Bettina B r a u n ' Die geistlichen F#auursten im Rahmen der Reichsverfassung 1648-1803. Zum Stand der Forschung, in: Wolfgang W#auust (Hg.), Geistliche Staaten in Oberdeutschland im Rahmen der Reichsverfassung. Kultur - Verfassung - Wirtschaft - Gesellschaft. Ans#auatze zu einer Neubewertung (Red. Andreas Otto We b e r) (Oberschwaben - Geschichte und Kultur 10), Epfendorf 2002, S. 25-52; Frank G#auottmann, Der nordwestdeutsche geistliche Staat der Fr#auuhen Neuzeit als Forschungsaufgabe, in: Bettina B r a u n ' D e r s ., Michael S t r #auo h m e r (Hg.), Geistliche Staaten im Nordwesten des Alten Reiches. Forschungen zum Problem fr#auuhmoderner Staatlichkeit (Paderborner Beitr#auage zur Geschichte 13), K#auoln 2003, S. 9-57; Bettina Braun, Frank G#auottmann, Der geistliche Staat der Fr#auuhen Neuzeit. Einblicke in Stand und Tendenzen der Forschung, in: ebd., S. 59-86; Mareike Menne, Der geistliche F#auurst "turnt". Ausblick auf Konzepte, Probleme und Perspektiven einer #auOffnung und Kontextualisierung, in: Bettina Braun, Dies., Michael Str#auohmer (Hg.), Geistliche F#auursten und Geistliche Staaten in der Sp#auatphase des Alten Reiches, Epfendorf 2008, S. 263-275; Bettina B r a u n ' Princeps et episcopus. Studien zur Funktion und zum Selbstverst#auandnis der nordwestdeutschen F#auurstbisch#auofe nach dem Westf#aualischen Frieden (Ver#auoffentlichungen des Instituts f#auur Europ#auaische Geschichte Mainz. Abteilung f#auur Abendl#auandische Religionsgeschichte, Abteilung f#auur Universalgeschichte 230), G#auottingen 2013, S. 12-16; Dietmar Schiersner, Hedwig R#auocke - lein, Eine neue Sicht auf den Geistlichen Staat der Fr#auuhen Neuzeit, in: Dies. (Hg.), Weltliche Herrschaft in geistlicher Hand. Die Germania Sacra im 17. und 18. Jahrhundert (Studien zur Germania Sacra. NF 6), Berlin, Boston 2018, S. 3-22; vgl. dar#auuber hinaus den richtungsweisenden und oft zitierten Aufsatz von Peter Her s che, Intendierte R#auuckst#auandigkeit. Zur Charakteristik des geistlichen Staates im Alten Reich, in: Georg S c h m i d t (Hg.), St#auande und Gesellschaft im Alten Reich (Ver#auoffentlichungen des Instituts f#auur Europ#auaische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte, Beiheft 29), Stuttgart 1989, S. 133-149. [10] Zur Vita Clemens Augusts vgl. die konzise biographische Skizze von Andreas R u t z, Clemens August von Bayern, in: Internetportal Rheinische Geschichte, URL: http://www.rheinische-geschichte. lvr.de/Persoenlichkeiten/clemens-august-von-bayern/DE-2086/lido/57c68cffb4d684.72106626 (abgerufen am 11.10.2020) (mit Hinweisen auf die #aualtere Literatur); wichtig ist dar#auuber hinaus immer noch die Verortung des schillernden Lebens und politischen Wirkens des Wittelsbachers von Anton S c hi nd l i ng, Kurf#auurst Clemens August, der "Herr F#auunfkirchen". Rokokopr#aualat und Reichspolitiker 1700-1761, in: Clemens August. F#auurstbischof, Jagdherr, M#auazen. Katalog zu einer kulturhistorischen Ausstellung aus Anla#ds des 250j#auahrigen Jubil#auaums von Schlo#ds Clemenswerth (Red. Ingrid Kr#auuger), Bramsche 1987, S. 15-28; grundlegend zur Regierungszeit Clemens Augusts insgesamt ist nach wie vor folgendes Sammelwerk: Frank G#auunter Z e h n d e r, Werner S c h #aua f k e (Hg.), Der Riss im Himmel. Clemens August und seine Epoche, 8 Bde. und 1 Katalogband, K#auoln 1999-2000; vgl. hierzu auch die kritische Bestandsaufnahme von Michael Kaiser, Marcus Leifeld, Andreas Rutz u.a., Ein Kurf#auurst macht noch keine Epoche. Eine Standortbestimmung der Fr#auuhneuzeitforschung im Rheinland anl#auasslich eines Ausstellungsprojekts, in: Geschichte in K#auoln 50 (2003), S. 55-87. Eine moderne wissenschaftliche Biographie Clemens Augusts ist ein Desiderat der Forschung. [11] Die Bezeichnung geht auf ein zeitgen#auossisches Pamphlet zur#auuck; vgl. Max Braubach, Die vier letzten Kurf#auursten von K#auoln. Ein Bild rheinischer Kultur im 18. Jahrhundert, Bonn, K#auoln 1931, S. 47. Zu 'F#auunfkirchen' als "abstrahierte[m] Untersuchungsraum" vgl. Michael S t r #auohm er, Jurisdiktions#auokonomie im F#auurstbistum Paderborn. Institutionen - Ressourcen - Transaktionen (1650-1800) (Westfalen in der Vormoderne 17; Paderborner Historische Forschungen 17), M#auunster 2013, S. 33-38. [12] Paderborner Domkapitelskalender von 1742, zitiert nach: Hermann Nottarp, Titel, Wappen und Orden des Kurf#auursten Clemens August, in: Kurf#auurst Clemens August. Landesherr und M#auazen des 18. Jahrhunderts. Ausstellung in Schlo#ds Augustusburg zu Br#auuhl 1961 (Red. Rudolf Lill), K#auoln 1961, S. 40-46, hier S. 40. [13] Testamentos de los reyes de la casa de Austria. Edici#afon facsimil. Testamento de Felipe IV. Intro- ducci#afon Antonio Dominguez Ortiz (Colecci#afon documenta), Madrid 1982, S. 1. [14] Zur territorialen Struktur Kurk#auolns vgl. die #auUberblicke in: Franz Bosbach, K#auoln. Erzstift und Freie Reichsstadt, in: Anton S c h i n d l i n g, Walter Z i e g l e r (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. Bd. 3. Der Nordwesten (Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 51), M#auunster 1991, S. 59-84, hier S. 59ff.; Thomas Simon, Markus Keller, Kurk#auoln, in: Karl H#auarter (Hg.), Re- pertorium der Policeyordnungen der fr#auuhen Neuzeit. Bd. 1. Deutsches Reich und geistliche Kurf#auurstent#auumer (Kurmainz, Kurk#auoln, Kurtrier) (Ius Commune Sonderhefte. Studien zur europ#auaischen Rechtsgeschichte 84), Frankfurt am Main 1996, S. 423-599, hier S. 423ff.; Hansgeorg Molitor, Das Erzbistum K#auoln im Zeitalter der Glaubensk#auampfe 1515-1688 (Geschichte des Erzbistums K#auoln 3), K#auoln 2008, S. 69-72; Wilhelm J a n s s e n ' Die Entwicklung des Territoriums Kurk#auoln. Rheinisches Erzstift (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande. Beiheft V, 14-15), Bonn 2008; Monika Storm, Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift K#auoln. Kurk#auoln in seinen Teilen, in: Harm Klueting (Hg.), Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurk#auolnische Herzogtum Westfalen von den Anf#auangen der k#auolnischen Herrschaft im s#auudlichen Westfalen bis zur S#auakularisation 1803 (Red. Jens Foken), M#auunchen 2009, S. 343-362; Str#auohmer, Jurisdiktions#auokonomie (wie Anm. 11), S. 33-38; Klaus Militzer, Verwaltete Herrschaft. Die kurk#auolnischen Residenzen im Sp#auatmittelalter (Ver#auoffentlichungen des Historischen Vereins f#auur den Niederrhein. NF 4), Wien, K#auoln, Weimar 2019, S. 21-40. [15] Zu diesem Ph#auanomen der Germania Sacra vgl. aus j#auungerer Zeit die Untersuchungen von Wolfgang W#auust, Personalunionen zwischen Stiftsstaaten. Administrative Chance oder Regierungschaos?, in: Der s., Geistliche Staaten (wie Anm. 9), S. 163-186, und Winfried Romberg, Personalunionen geistlicher Staaten am Beispiel des fr#auuhneuzeitlichen Hochstifts W#auurzburg (1617-1795). Reichs- und konfessionspolitische Konstrukte, Nachbarschaftsoptionen und innere Widerst#auande, in: Schiersner, R#auockelein, Herrschaft (wie Anm. 9), S. 119-155. [16] Clemens August verf#auugte am Immerw#auahrenden Reichstag als Kurf#auurst von K#auoln #auuber Sitz und Stimme im Kurf#auurstenrat und als F#auurstbischof sowie Hoch- und Deutschmeister #auuber mehrere Stimmen im F#auurstenrat. Zudem war er als Mehrfachherrscher Kreisstand im Kurrheinischen, Niederrheinisch-Westf#aualischen, Nieders#auachsischen, Fr#auankischen und Schw#auabischen Reichskreis; vgl. Michael Rohrschneider, Friedrich Karl Karg Freiherr von Bebenburg (1709-1773). Ein kurk#auolnischer Reichstagsgesandter im Spannungsfeld von Region, Reich und internationaler Politik, in: RhVjbll 81 (2017), S. 118-138, hier S. 122. Dass die Lage und territoriale Heterogenit#auat Kurk#auolns au#dsenpolitische und milit#auarische Probleme nach sich ziehen konnte, liegt auf der Hand. So bat man auf kurk#auolnischer Seite im Siebenj#auahrigen Krieg um kaiserlichen Schutz mit dem expliziten Hinweis auf die Streulage der eigenen Lande; vgl. den Bericht des #auosterreichischen Direktorialgesandten am Immerw#auahrenden Reichstag, Freiherr von Buchenberg, an den #auosterreichischen Staatskanzler Wenzel Anton von Kaunitz, Regensburg 1.11.1756, Ausfertigung: Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Staatskanzlei, Diplomatische Korrespondenz, Regensburg, #auOsterreichische Gesandtschaft, Berichte 136, unfoliiert; vgl. zu dieser Problematik generell Michael Rohrschneider, Au#dsenpolitische Strukturprobleme fr#auuhneuzeitlicher Mehrfachherrschaften. Brandenburg-Preu#dsen und Spanien im Vergleich, in: J#auurgen F r #auo l i c h ' Esther-Beate K #auo r b e r ' D e r s . (Hg.), Preu#dsen und Preu#dsentum vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Beitr#auage des Kolloquiums aus Anla#ds des 65. Geburtstages von Ernst Opgenoorth am 12.2.2001, Berlin 2002, S. 55-69. [17] Vgl. M o l i t o r, Erzbistum (wie Anm. 14), S. 75-79. [18] In Anlehnung an Braun, Princeps (wie Anm. 9). Vgl. auch Dies., F#auurstbisch#auofe nach 1648. Geistliches Profil und weltliches Selbstverst#auandnis, in: Schiersner, R#auockelein, Herrschaft (wie Anm. 9), S. 23-40, hier S. 40: "Erst die Verschr#auankung eines spezifischen geistlichen Profils […] und eines spezifischen weltlichen Selbstverst#auandnisses unter den Bedingungen der Reichsverfassung nach 1648 formte den Idealtypus des F#auurstbischofs jener Epoche. Er ist nicht denkbar ohne die spezielle Institution des geistlichen F#auurstentums und damit von vornherein eben mehr bzw. anders als die pure Addition von Bischof und F#auurst." Vgl. dar#auuber hinaus auch die Nachweise in Anm. 49. [19] Siehe hierzu schon Max Braubach, Minister und Kanzler, Konferenz und Kabinett in Kurk#auoln im 17. und 18. Jahrhundert, in: Annalen des Historischen Vereins f#auur den Niederrhein insbesondere das alte Erzbistum K#auoln 144/145 (1946/1947), S. 141-209, hier S. 171, sowie sein - sicherlich diskussionsw#auurdiges - Urteil #auuber Clemens August, ebd., S. 166: "[…] er betrachtete seine s#auamtlichen F#auurstent#auumer als Provinzen eines Ganzen, wodurch nach einem Urteil, das sp#auater einmal Kurf#auurst Max Franz gef#auallt hat, viel Unordnung und Unheil entstand." Wichtig aus j#auungerer Zeit ist zur Zentralisierungsfrage dar#auuber hinaus Andreas M#auuller, Realunion oder Personalunion? Die zwischen 1723 und 1739 kulminierende Auseinandersetzung zwischen dem Erzstift K#auoln und dem kurk#auolnischen Herzogtum Westfalen um dessen Selbstverwaltung, in: Paderborner historische Mitteilungen 27 (2014), S. 34-101. [20] Vgl. Ferdinand Walter, Das alte Erzstift und die Reichsstadt C#auoln, ihre geistliche und weltliche Verfassung und ihr Recht. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Staats- und Privatrechts, des deutschen Kirchenrechts und des rheinischen Adels, 1. Buch, Bonn 1866, hier insbesondere S. 94ff. zum 18. Jahrhundert; Kurt Schulz, Der Kurk#auolnische Hofrat von 1724 bis zum Ausgange des Kurstaates. Ein Bild seiner Organisation, seiner Gesch#auaftsordnung und seines Gesch#auaftsganges, Diss. Bonn 1911; Robert Kulick, Die kurk#auolnische Hofkammer von 1692 bis zur Flucht der kurk#auolnischen Beh#auorden im Jahre 1794 (Ver#auoffentlichungen des K#auolnischen Geschichtsvereins e.V. 14), K#auoln 1936; Ulrich Eisen hardt, Aufgabenbereich und Bedeutung des kurk#auolnischen Hofrates in den letzten zwanzig Jahren des 18. Jahrhunderts. Ein Abri#ds der Beh#auordenorganisation und des Gerichtswesens im Kurf#auurstentum K#auoln, Diss. Bonn 1964; Wolf-Dietrich Penning, Die weltlichen Zentralbeh#auorden im Erzstift K#auoln von der ersten H#aualfte des 15. bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts (Ver#auoffentlichungen des Historischen Vereins f#auur den Niederrhein insbesondere das alte Erzbistum K#auoln 14), Bonn 1977; G#auunther Buhl mann, Der kurk#auolnische Hofrat 1597 bis 1692. Entstehungsgeschichte und Rechtsgrundlagen (Rheinisches Archiv 138), K#auoln, Weimar, Wien 1998; Thomas Simon, Hofrat und Hofkammer in Kurk#auoln. Funktionsprofil und Verwaltungsverst#auandnis der Spitzenbeh#auorden eines geistlichen Territoriums, in: Frank G#auunter Zehnder (Hg.), Im Wechselspiel der Kr#auafte. Politische Entwicklungen des 17. und 18. Jahrhunderts in Kurk#auoln (Der Riss im Himmel. Clemens August und seine Epoche 2), K#auoln 1999, S. 237-266. [21] Vgl. Marcus Leifeld, Macht und Ohnmacht der K#auolner Kurf#auursten um 1700. Vier kurk#auolnische "Erste Minister" als politische Bedeutungstr#auager, in: Zehn der, Wechselspiel (wie Anm. 20), S. 62-95; Der s., Ferdinand Graf von Plettenberg und Wittem als kurk#auolnischer "premier ministre et favori de l'#aaelecteur", in: Michael Kaiser, Andreas Pecar (Hg.), Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtstr#auager und Favoriten im Umkreis der Reichsf#auursten in der Fr#auuhen Neuzeit (Zeitschrift f#auur Historische Forschung. Beiheft 32), Berlin 2003, S. 77-100; Michael Rohrschneider, Johann Friedrich (1648-1719) und Friedrich Karl (1709-1773) Karg von Bebenburg. Kurk#auolnischer Kanzler/Reichstagsgesandter, in: Helmut R #auo n z, Elsbeth Andre (Hg.), Rheinische Lebensbilder. Bd. 20 (Red. Keywan Klaus M#auunster), Wien, K#auoln, Weimar 2019, S. 51-72. [22] Vgl. Claudia Schnurmann, Der Handel in den Rheinlanden im 18. Jahrhundert, in: Dietrich E b e l i n g (Hg.), Gewerbe, Staat und Unternehmer in den Rheinlanden des 18. Jahrhunderts (Der Riss im Himmel. Clemens August und seine Epoche 8), K#auoln 2000, S. 33-57, hier insbesondere S. 34 und 37; Frank G#auottmann, #auUber Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsentwicklung geistlicher Staaten in Oberschwaben im 18. Jahrhundert. Ein Versuch zum Wirtschaftsstil geistlicher Staatswesen, in: W#auust, Geistliche Staaten (wie Anm. 9), S. 331-376; Ders., Forschungsaufgabe (wie Anm. 9), S. 4348. [23] Vgl. hierzu j#auungst insbesondere die Arbeiten von Andreas M#auuller, Die Ritterschaft des kurk#auolnischen Herzogtums Westfalen im Ancien R#aaegime. Regionale Verflechtung und politische Eigenst#auandigkeit, in: Braun, G#auottmann, Str#auohmer, Staaten (wie Anm. 9), S. 159-176; Ders., Zwischen Kontinuit#auat und Wandel: Der Adel im kurk#auolnischen Herzogtum Westfalen, in: Klueting, Westfalen (wie Anm. 14), S. 419-441; Ders., Die Ritterschaft im Herzogtum Westfalen 1651-1803. Aufschw#auorung, innere Struktur und Prosopographie (Ver#auoffentlichungen der Historischen Kommission f#auur Westfalen. NF 34), M#auunster 2017. [24] Vgl. exemplarisch mit Blick auf die Policeygesetzgebung Clemens Augusts Karl H#auarter, "… zum Besten und Sicherheit des gemeinen Weesens …". Kurk#auolnische Policeygesetzgebung w#auahrend der Regierung des Kurf#auursten Clemens August, in: Zehnder ' Wechselspiel (wie Anm. 20), S. 203-235, hier S. 206: "Die gescheiterten Bem#auuhungen des Kurf#auursten belegen […], da#ds das K#auolner Kurf#auurstentum auch in der Mitte des 18. Jahrhunderts noch lange nicht zu einem einheitlichen 'Terri- torialstaat' zusammengewachsen war […]." [25] Die Literatur zu den Aufst#auanden in der spanischen Monarchie ist inzwischen nahezu un#auuberschaubar; vgl. hierzu zum Beispiel die Beitr#auage in folgenden Sammelb#auanden: Werner Thomas, Bart De G roof (Hg.), Rebeli#afon y Resistencia en el Mundo hispanico del Siglo XVII. Actas del Coloquio Internacional Lovaina, 20-23 de Noviembre de 1991 (Avisos de Flandes 1), Leuven 1992; Antoni Si- m#afon Ta r r #aae s, Xavier Gil, John H. Elliott u.a., 1640. La monarquia hispanica en crisis. Pr#afologo de Antonio Dominguez Ortiz (Centre d'Estudis d'Historia Moderna "Pierre Vilar". Serie general "La sociedad" 221), Barcelona 1992; grundlegend sind dar#auuber hinaus nach wie vor die #aualteren Monographien von John H. Elliott, The Revolt of the Catalans. A Study in the Decline of Spain (15981640), Cambridge 1963, und Rosario Villari, The Revolt of Naples. Translated by James Newell with the assistance of John A. Marino. Foreword by Peter Burke, Cambridge, Oxford 1993; vgl. zuletzt auch die erhellende vergleichende Sicht in John H. Elliott, Scots and Catalans. Union and Disunion, New Haven, London 2018. [26] Dies gilt weniger f#auur die Mark Brandenburg, das angestammte Territorium der Hohenzollern, als vielmehr f#auur die im 17. Jahrhundert neu erworbenen Territorien an der Peripherie (insbesondere am Niederrhein und im Herzogtum Preu#dsen), wo es mitunter zu massiven Auseinandersetzungen mit den Landst#auanden kam; vgl. aus der j#auungeren Literatur insbesondere Ernst Opgenoorth, Politische Prozesse unter Kurf#auurst Friedrich Wilhelm. Eine Studie #auuber Macht und Recht im Absolutismus, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preu#dsischen Geschichte NF 18 (2008), S. 135-152; Michael Kaiser, Auf dem Weg zur Selbstregierung. Die Landst#auande von Kleve und Mark in der Zeit des Drei#dsigj#auahrigen Kriegs, in: Michael Rohrschneider, Anuschka Tischer (Hg.), Dynamik durch Gewalt? Der Drei#dsigj#auahrige Krieg (1618-1648) als Faktor der Wandlungsprozesse des 17. Jahrhunderts (Schriftenreihe zur Neueren Geschichte 38. NF 1), M#auunster 2018, S. 175-203. [27] Vgl. Karsten Ruppert, Die Landst#auande des Erzstifts K#auoln in der fr#auuhen Neuzeit, in: Annalen des Historischen Vereins f#auur den Niederrhein insbesondere das alte Erzbistum K#auoln 174 (1972), S. 47-111, hier S. 95-102; Ders., Die Landst#auande des Erzstifts K#auoln als Organe politischer Mitbestimmung, in: Jahrbuch f#auur westdeutsche Landesgeschichte 41 (2015), S. 51-97, hier S. 88-91; Willi P a e t - zer, Die Bedeutung der milit#auarischen Fragen im Verh#aualtnis des K#auolner Domkapitels zum Landesherrn, in: Z e h n d e r ' Wechselspiel (wie Anm. 20), S. 267-285; B r a u n ' Princeps (wie Anm. 9), S. 343-363 (mit Hinweisen auf die einschl#auagige #aualtere Literatur auf S. 345 Anm. 2). Insbesondere finanzielle Auseinandersetzungen im Zuge der Bauaktivit#auaten und milit#auarischen Vorhaben Kurf#auurst Joseph Clemens' sowie die Verh#auangung der Reichsacht im Jahre 1706 sind hier zu nennen; vgl. hierzu j#auungst Siegrid We s t p h a l ' Frieden in Grenzen. Landesgeschichtliche Perspektiven der Historischen Friedensforschung, in: Michael R o h r s c h n e i d e r (Hg.), Fr#auuhneuzeitliche Friedensstiftung in landesgeschichtlicher Perspektive. Unter redaktioneller Mitarbeit von Leonard Dorn (Rheinisches Archiv 160), Wien, K#auoln, Weimar 2020, S. 17-43, hier S. 33-42. [28] Zur laufenden Diskussion um den kontrovers beurteilten Begriff 'Absolutismus' vgl. Martin Wrede, Absolutismus, in: Friedrich Jaeger (Hg.), Enzyklop#auadie der Neuzeit 1, Stuttgart, Weimar 2005, Sp. 24-34; Lothar Schilling (Hg.), Absolutismus, ein unersetzliches Forschungskonzept? Eine deutsch-franz#auosische Bilanz (Pariser Historische Studien 79), M#auunchen 2008; Martin F a b e r, Absolutismus ist doch ein Quellenbegriff! Zum Auftauchen des Wortes im 18. Jahrhundert in Polen und zu den Konsequenzen f#auur die Absolutismus-Debatte, in: Zeitschrift f#auur Historische Forschung 44 (2017), S. 635-659. [29] Grundlegend ist hierzu nach wie vor die Dissertation von Aloys Winterling, Der Hof der Kurf#auursten von K#auoln 1688-1794. Eine Fallstudie zur Bedeutung "absolutistischer" Hofhaltung (Ver#auoffentlichungen des Historischen Vereins f#auur den Niederrhein insbesondere das Alte Erzbistum K#auoln 15), Bonn 1986; vgl. auch Ders ., Der Hof des Kurf#auursten Clemens August von K#auoln (1723-1761), in: RhVjbll 54 (1990), S. 123-141. [30] Vgl. zuletzt Str#auohmer, Jurisdiktions#auokonomie (wie Anm. 11), S. 39-42; zu den kurk#auolnischen Landst#auanden insgesamt vgl. die #auUberblicke von R u p p e r t, Neuzeit (wie Anm. 27), und Ders., Mitbestimmung (wie Anm. 27); vgl. dar#auuber hinaus Ulf Br#auuning, Wege landst#auandischer Entschei- dungsfindung. Das Verfahren auf den Landtagen des rheinischen Erzstifts zur Zeit Clemens Augusts, in: Z e h n d e r, Wechselspiel (wie Anm. 20), S. 161-184, sowie den #auUberblick von Rudolfine Freiin von Oer, Landst#auandische Verfassungen in den geistlichen F#auurstent#auumern Nordwestdeutschlands, in: Dietrich Gerhard (Hg.), St#auandische Vertretungen in Europa im 17. und 18. Jahrhundert (Ver#auoffentlichungen des Max-Planck-Instituts f#auur Geschichte 27), G#auottingen 1969, S. 94-119; siehe dar#auuber hinaus auch Franz B r e n d l e ' Die Domkapitel als Conregentes der F#auurstbisch#auofe in den geistlichen Staaten, in: Gerhard A m m e r e r, Ingonda Hannesschl#auager, Jan Paul Niederkorn u.a. (Hg.), H#auofe und Residenzen geistlicher F#auursten. Strukturen, Regionen und Salzburgs Beispiel in Mittelalter und Neuzeit. Ergebnisse der internationalen und interdisziplin#auaren Tagung in der Salzburger Residenz 19.-22. Februar 2009 (Residenzenforschung 24), Ostfildern 2010, S. 93-107. [31] Vgl. exemplarisch mit Blick auf das Herzogtum Westfalen das Urteil von Wilhelm Janssen, Das Erzstift K#auoln in Westfalen, in: Peter Berghaus, Siegfried Kessemeier (Hg.), K#auoln - Westfalen 1180-1980. Landesgeschichte zwischen Rhein und Weser. Bd. 1. Beitr#auage, M#auunster [2]1981, S. 136-142, hier S. 142: "Bis weit in das 18. Jahrhundert hinein betrachteten sich Landdrost und R#auate in Arnsberg dem Hofrat in Bonn neben- und nicht untergeordnet." [32] In Anlehnung an die viel zitierte Formulierung von Rudolf Vi er ha us, Die Landst#auande in Nordwestdeutschland im sp#auateren 18. Jahrhundert, in: Gerhard, Vertretungen (wie Anm. 30), S. 72-93, hier S. 76 („Raum der Nebenl#auander"). [33] So auch das dezidierte Urteil von Winterling, Clemens August (wie Anm. 29), S. 126: "Im Kurf#auurstentum K#auoln hat es im Zeitalter des Absolutismus keinen Absolutismus gegeben." [34] Wichtig in diesem Kontext sind die Studien von Peter Arnold Heuser, Prosopografie der kurk#auolnischen Zentralbeh#auorden. Teil I Die gelehrten rheinischen R#auate 1550-1600. Studien- und Karriereverl#auaufe, soziale Verflechtung, in: RhVjbll 66 (2002), S. 264-319, und ebd. 67 (2003), S. 37-103; Ders., Juristen im fr#auuhneuzeitlichen Kurf#auurstentum K#auoln (1500-1800). Forschungsstand und Forschungsaufgaben, in: ebd. 72 (2008), S. 113-146; f#auur das Herzogtum Westfalen siehe j#auungst auch M#auuller, Ritterschaft im Herzogtum Westfalen 1651-1803 (wie Anm. 23). [35] Vgl. etwa am Beispiel des Herzogtums Westfalen ausf#auuhrlich M#auuller, Realunion (wie Anm. 19). [36] Vgl. generell im Hinblick auf die Epoche der Fr#auuhen Neuzeit Ralf Pr#auove, Markus Meu- mann, Die Faszination des Staates und die historische Praxis. Zur Beschreibung von Herrschaftsbeziehungen jenseits teleologischer und dualistischer Begriffsbildungen, in: D i e s . (Hg.), Herrschaft in der Fr#auuhen Neuzeit. Umrisse eines dynamisch-kommunikativen Prozesses (Herrschaft und soziale Systeme in der Fr#auuhen Neuzeit 2), M#auunster 2004, S. 11-49. Grundlegend f#auur die Vormoderne insgesamt ist in diesem Kontext nun der programmatische Band des Bonner Sonderforschungsbereichs 1167 'Macht und Herrschaft - Vormoderne Konfigurationen in transkultureller Perspektive': Matthias Becher, Stephan Conermann, Linda Dohmen (Hg.), Macht und Herrschaft transkulturell. Vormoderne Konfigurationen und Perspektiven der Forschung (Macht und Herrschaft. Schriftenreihe des SFB 1167 1), G#auottingen 2018, hier insbesondere der einf#auuhrende Aufsatz von Matthias Be - c h e r ' Macht und Herrschaft. Vormoderne Konfigurationen in transkultureller Perspektive, ebd., S. 11-41. [37] Vgl. Manfred Hamann, Das Staatswesen der F#auurstbisch#auofe von Hildesheim im 18. Jahrhundert, in: Nieders#auachsisches Jahrbuch f#auur Landesgeschichte 34 (1962), S. 157-193; Hans-Georg Aschoff, Das F#auurstbistum Hildesheim zur Regierungszeit Clemens Augusts, in: Clemens August. F#auurstbischof, Jagdherr, M#auazen (wie Anm. 10), S. 47-60. [38] Vgl. Vi er ha us, Landst#auande (wie Anm. 32), S. 86-90; zur gro#dsen Bedeutung M#auunsters vgl. auch B r a u n ' Reichsverfassung (wie Anm. 9), S. 49; f#auur die Regierungszeit Clemens Augusts siehe insbesondere Alwin H a n s c h m i d t ' Das Niederstift M#auunster unter Kurf#auurst Clemens August, in: Clemens August. F#auurstbischof, Jagdherr, M#auazen (wie Anm. 10), S. 29-46. [39] Zu den generellen strukturellen Charakteristika der geistlichen 'Staaten' (Unver#auau#dserlichkeit des Kirchengutes, Wahlrecht, starke Stellung des Domkapitels und besondere Bedeutung der Bischofsstadt als sakraler Mittelpunkt) im Unterschied zu ihren weltlichen Pendants vgl. zusammenfassend G#auottmann, Forschungsaufgabe (wie Anm. 9), S. 10. [40] Vgl. hierzu die grundlegende Arbeit von Michael K i #ds e n e r, St#auandemacht und Kirchenreform. Bisch#auofliche Wahlkapitulationen im Nordwesten des Alten Reiches 1265-1803 (Rechts- und Staatswissenschaftliche Ver#auoffentlichungen der G#auorres-Gesellschaft. NF 67), Paderborn, M#auunchen, Wien u.a. 1993. [41] Vgl. zuletzt Josef Johannes S c h m i d, Wittelsbacher als geistliche F#auursten am Rhein in der Fr#auuhen Neuzeit. Dynastische Ambition, europ#auaische Politik und kulturelles Erbe, in: Franz J. Felt en (Hg.), Preu#dsen und Bayern am Rhein (Mainzer Vortr#auage 17), Stuttgart 2014, S. 81-106. [42] In Anlehnung an Kaiser, Rohrschneider, Membra (wie Anm. 5). [43] Zum Thema Integration in der Fr#auuhen Neuzeit ist nach wie vor grundlegend Birgit Emich, Territoriale Integration in der Fr#auuhen Neuzeit. Ferrara und der Kirchenstaat, K#auoln, Weimar, Wien 2005, hier insbesondere die einf#auuhrenden #auUberlegungen S. 3-23. [44] Vgl. Tridentinum, 24. Sitzung, Kanon 17; Josef Wohlmuth (Hg.), Dekrete der #auokumenischen Konzilien. Bd. 3. Konzilien der Neuzeit. Konzil von Trient (1545-1563), Erstes Vatikanisches Konzil (1869/70), Zweites Vatikanisches Konzil (1962-1965), Indices, Paderborn, M#auunchen, Wien u.a. 2001, S. 769f. [45] Vgl. hierzu die kritische Einordnung von Norbert Haag, Dynastie, Region, Konfession. Die Hochstifte des Heiligen R#auomischen Reiches Deutscher Nation zwischen Dynastisierung und Konfes- sionalisierung, 3 Teile (1448-1648) (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 166, 1-3), M#auunster 2018, hier Teilband 2, S. 973f. [46] Wolfgang W#auust, Bisch#auofe als Reichsf#auursten. Wahlverpflichtungen, Machtbarrieren, #auUberforderung und Vielregiererei in s#auuddeutschen Hochstiften, in: Braun, Menne, Str#auohmer, F#auursten (wie Anm. 9), S. 43-60. [47] Vierhaus, Landst#auande (wie Anm. 32), S. 76. [48] Vgl. hierzu das Diktum Dehios vom "Gesamtstaat auf Abbruch": "Es entstand mit dem Zentrum Bonn ein ganz lockerer Gesamtstaat, der von jeder Neuwahl zersprengt werden konnte, sozusagen ein Gesamtstaat auf Abbruch, dem jedes machtpolitische Streben abgehen mu#dste." Ludwig D e h i o, Zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des F#auurstbistums M#auunster im 17. und 18. Jahrhundert, in: Westf#aualische Zeitschrift 79 (1921), S. 1-24, hier S. 20. M#auuller kleidet die skizzierte Gesamtstaatsproblematik treffend in das Spannungsfeld von Realunion und Personalunion; vgl. M#auuller, Realunion (wie Anm. 19). [49] Zum Spannungsverh#aualtnis zwischen princeps und episcopus ist grundlegend Braun, Princeps (wie Anm. 9); vgl. zusammenfassend auch Dies., Seelsorgebischof oder absolutistischer F#auurst? Die F#auurstbisch#auofe in der Sp#auatphase des Alten Reichs zwischen Anspruch und Wirklichkeit, in: Dies., G#auottmann, Str#auohmer, Staaten (wie Anm. 9), S. 87-137; siehe dar#auuber hinaus aus der j#auungeren Forschung auch den pr#auagnanten Aufriss von Friedhelm J#auurgensmeier, Geistliche Leitung oder nur F#auursten? Die F#auurstbisch#auofe des Reiches im 17. und 18. Jahrhundert, in: Braun, Menne, Str#auoh - mer, F#auursten (wie Anm. 9), S. 13-30; vgl. ferner auch Menne, F#auurst (wie Anm. 9), S. 273: "Das Jonglieren und Funktionalisieren der verschiedenen Rollen und #auAmter, welche die F#auurstbisch#auofe innehatten, erlaubte ihnen in weit st#auarkerem Ma#ds als weltlichen, dynastischen und ebenso wie ihre Bauern an die Scholle gebundenen F#auursten die Konstruktion ihres eigenen Bildes und Nachlebens." Siehe j#auungst auch die Beitr#auage in den Sammelb#auanden von Schiersner, R#auockelein, Herrschaft (wie Anm. 9), und Alheydis Plassmann, Michael Rohrschneider, Andrea Stieldorf (Hg.), Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurf#auurstentum K#auoln im Mittelalter und in der Fr#auuhen Neuzeit (Studien zu Macht und Herrschaft. Schriftenreihe des SFB 1167 11), G#auottingen 2021. [50] Max Braubach, Kurk#auoln. Gestalten und Ereignisse aus zwei Jahrhunderten rheinischer Geschichte, M#auunster 1949, S. 266; vgl. Braun, Reichsverfassung (wie Anm. 9), S. 33 Anm. 49. [51] In Anlehnung an: Kurk#auoln. Land unter dem Krummstab. Essays und Dokumente (Red. Klaus Flink) (Ver#auoffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen. Reihe C Quellen und Forschungen 22; Schriftenreihe des Kreises Viersen [vormals Kempen-Krefeld] 35a), Kevelaer 1985. [52] Zum K#auolner Domkapitel im 18. Jahrhundert vgl. Hans Heinrich Kurth, Das K#auolnische Domkapitel im 18. Jahrhundert. Verfassung und Verwaltung, Wirtschaft und personelle Zusammensetzung, Diss. Bonn 1953; Max Braubach, K#auolner Domherren des 18. Jahrhunderts, in: Robert H a a #ds, Joseph Hoster (Hg.), Zur Geschichte und Kunst im Erzbistum K#auoln. Festschrift f#auur Wilhelm Neuss (Studien zur K#auolner Kirchengeschichte 5), D#auusseldorf 1960, S. 233-258; Willi Paetzer, Das Verh#aualtnis des K#auolner Domkapitels zu den beiden letzten Kurf#auursten aus dem Hause Wittelsbach, Josef Clemens und Clemens August, vornehmlich nach den Protokollen des Kapitels, Diss. Bonn 2000, hier S. 202-211 zu den Statthalterschaften. [53] Vgl. den #auUberblick bei Rudolf Li11, Erwin Sandmann, Verfassung und Verwaltung des Kurf#auurstentums und Erzbistums K#auoln im 18. Jahrhundert, in: Kurf#auurst Clemens August. Landesherr und M#auazen (wie Anm. 12), S. 47-52, hier S. 52, sowie ausf#auuhrlich Eduard Hegel, Das Erzbistum K#auoln zwischen Barock und Aufkl#auarung. Vom Pf#aualzischen Krieg bis zum Ende der franz#auosischen Zeit 16881814 (Geschichte des Erzbistums K#auoln 4), K#auoln 1979, S. 79-102. [54] Insbesondere die Archidiakone sind in diesem Zusammenhang zu nennen; vgl. Hegel, Erzbistum (wie Anm. 53), S. 104-116. [55] Vgl. Hegel, Erzbistum (wie Anm. 53), S. 104. [56] Zum Ph#auanomen Statthalterschaft' generell vgl. Marie-Luise Heckmann, Stellvertreter, Mit- und Ersatzherrscher. Regenten, Generalstatthalter, Kurf#auursten und Reichsvikare in Regnum und Imperium vom 13. bis zum fr#auuhen 15. Jahrhundert, 2 Teile (Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit 9), Warendorf 2002; Ronald G. Asch, Statthalter/in, in: Friedrich Jaeger (Hg.), Enzyklop#auadie der Neuzeit 12, Stuttgart, Weimar 2010, Sp. 938-941; Helmut Stubbe da Luz, Gouverneure, Prokonsuln, Satrapen, Vizek#auonige. Bemerkungen zur politischen Top-down-Substitution und -Delegation. Einf#auuhrung, in: Ders. (Hg.), Statthalterregimes - Napoleons Generalgouvernements in Italien, Holland und Deutschland (1808-1814). Mit Blicken auf Generalgouverneure im Zarenreich und das NS- Generalgouvernement Polen (1939-1945) (Hamburg, Europa und die Welt 3), Frankfurt am Main, Bern, Br#auussel u.a. 2016, S. 9-33. [57] Grundlegend hierzu sind nun die Beitr#auage in Daniel Aznar, Guillaume Hanotin, Niels F. May (Hg.), #agA la place du roi. Vice-rois, gouverneurs et ambassadeurs dans les monarchies fran#alcaise et espagnole (XVIe-XVIIIe si#agecles) (Collection de la Casa de Velazquez 144), Madrid 2014. [58] Vgl. Egloff von Tippelskirch, Die Statthalter des Gro#dsen Kurf#auursten (Schriftenreihe des Instituts f#auur Politik und Internationales Recht an der Universit#auat Kiel 31), Heide 1937; Dietrich Kau - sche, Zur Geschichte der brandenburgisch-preu#dsischen Statthalter, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preu#dsischen Geschichte 52 (1940), S. 1-25; Michael Rohrschneider, Die Statthalter des Gro#dsen Kurf#auursten als au#dsenpolitische Akteure, in: Kaiser, Ders., Membra (wie Anm. 5), S. 213-234. [59] Zum vielf#aualtigen Wirken Johann Moritz' vgl. Irmgard Hantsche (Hg.), Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604-1679) als Vermittler. Politik und Kultur am Niederrhein im 17. Jahrhundert (Studien zur Geschichte und Kultur Nordwesteuropas 13), M#auunster, New York, M#auunchen u.a. 2005; Gerhard B r u n n ' Cornelius N e u t s c h (Hg.), Sein Feld war die Welt. Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604-1679). Von Siegen #auuber die Niederlande und Brasilien nach Brandenburg (Studien zur Geschichte und Kultur Nordwesteuropas 14), M#auunster, New York, M#auunchen u.a. 2008; siehe zusammenfassend j#auungst auch Holger K#auurbis, Kurf#auurst Friedrich Wilhelm und Johann Moritz von Nassau-Siegen. Facetten einer vielschichtigen Beziehung, in: Michael Kaiser, J#auurgen Luh, Michael Rohrschneider (Hg.), Machtmensch - Familienmensch. Kurf#auurst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620-1688) (Red. Jonas Bechtold; Bildred. Jessica Ko r s c ha no w s ki), M#auunster 2020, S. 125-137. [60] Vgl. Karl Gro#dsmann, Graf Johann VIII. von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. Ein Lebensbild aus der Zeit des 30j#auahrigen Krieges und ein Beitrag zur Geschichte der Grafschaft Wittgenstein, 2 Teile (Mitteilungen des Vereins f#auur Geschichte und Volkskunde Wittgensteins 4, 3-4 und 5, 1-2), Laasphe 1922; Peter Baumgart, Kurbrandenburgs Kongre#dsdiplomatie und ihre Ergebnisse, in: Heinz D u c h h a r d t (Hg.), Der Westf#aualische Friede. Diplomatie - politische Z#auasur - kulturelles Umfeld - Rezeptionsgeschichte (Red. Eva Ortlieb) (Historische Zeitschrift. Beihefte NF 26), M#auunchen 1998, S. 469-484. [61] Vgl. Rohrschneider, Statthalter (wie Anm. 58), S. 219f. [62] Zu den Statthaltern Kurf#auurst Clemens Augusts bereitet Philipp Gatzen eine Dissertation vor, die im Anschluss an diese Antrittsvorlesung durch den Verfasser angeregt wurde. Erste Ergebnisse liegen bereits vor: Philipp Gatzen, Die kurk#auolnischen Statthalter von der Regierungszeit Ernsts von Bayern bis zum Ende des Alten Reiches, ungedruckte Masterarbeit Bonn 2018 (mit einer hilfreichen ersten Zusammenstellung der Statthalter im Anhang); Ders., Die kurk#auolnischen Statthalter w#auahrend der Regierungszeit Clemens Augusts von Bayern. Werkstattbericht zum Dissertationsprojekt, in: Hist- rhen. Rheinische Geschichte - wissenschaftlich bloggen, URL: http://histrhen.landesgeschichte. eu/2019/07/kurkoeln-statthalter, 11.10.2020; Ders., Ein Amtstr#auager im Spannungsfeld kurk#auolnischer und Osnabr#auucker Interessen: Ferdinand von Kerssenbrock als Statthalter des Kurf#auursten Clemens August im F#auurstbistum Osnabr#auuck, in: Geschichte in K#auoln 66 (2019), S. 139-162; Ders., Weisungsbefugter Stellvertreter oder subalterner Repr#auasentant? Die Statthalter im Rheinischen Erzstift w#auahrend der Regierungszeit Kurf#auurst Clemens Augusts, in: Plassmann, Rohrschneider, Stieldorf, Herrschaftsnorm (wie Anm. 49), S. 49-74. [63] Vgl. Gatzen, Amtstr#auager (wie Anm. 62), S. 147f.; Paetzer, Verh#aualtnis (wie Anm. 52), S. 204: "Das Verh#aualtnis von Clemens August zu den jeweiligen kapitlischen Statthaltern aber scheint recht freundlich, wenn nicht herzlich gewesen zu sein, wenn man die gegenseitigen Dankesbezeigungen liest." [64] Vgl. Ludwig Bette, Zur Geschichte der Statthalterei im Veste Recklinghausen, in: Gladbecker Bl#auatter f#auur Orts- und Heimatkunde 6 (1917) Nr. 11, S. 121-124; Franz Rensing, Der Statthalter Vin- cenz Rensing (1555-1626), seine Familie und das Vest Recklinghausen zu seiner Zeit, in: Vestische Zeitschrift 34 (1927), S. 1-43; Hans-Joachim B e h r, Die Landst#auande, in: Berghaus, Kessemeier, K#auoln - Westfalen (wie Anm. 31), S. 250-257, hier S. 254; Peter No#alcon, Die Entwicklung fr#auuhmoderner Staatlichkeit im Vest Recklinghausen, in: Vestische Zeitschrift 100 (2004/2005), S. 119-148, hier vor allem S. 125ff.; Heinz Finger, Das kurk#auolnische Vest Recklinghausen und seine Beziehungen zu Dompropst und Domkapitel im Zeitalter von Reformation und Katholischer Reform, in: Annalen des Historischen Vereins f#auur den Niederrhein insbesondere das alte Erzbistum K#auoln 212 (2009), S. 203233, hier S. 204; Gatzen, Werkstattbericht (wie Anm. 62). [65] Vgl. Justus L#auucke, Die landst#auandische Verfassung im Hochstift Hildesheim 1643-1802. Ein Beitrag zur territorialen Verfassungsgeschichte (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 73), Hildesheim 1968, S. 22; Aschoff, Hildesheim (wie Anm. 37), S. 50. [66] Dehio, M#auunster (wie Anm. 48), S. 17f.; Das Bistum M#auunster. Bd. 7, 1. Die Di#auozese, bearb. von Wilhelm Kohl (Germania Sacra. NF 37, 1), Berlin, New York 1999, S. 616f.; Marcus Weidner, Landadel in M#auunster 1600-1760. Stadtverfassung, Standesbehauptung und F#auurstenhof, 2 Teile (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt M#auunster. NF 18, 1-2; Serie B Monographien 6, 1-2), M#auunster 2000, hier Teil 1, S. 271f. [67] Vgl. insbesondere Johannes Freiherr von Boeselager, Die Osnabr#auucker Domherren des 18. Jahrhunderts (Osnabr#auucker Geschichtsquellen und Forschungen 28), Osnabr#auuck 1990, S. 54f.; Johannes Rhotert, Ferdinand von Kerssenbrock, Dompropst und Statthalter im alten Hochstift Osnabr#auuck, +1754, in: Westf#aualische Zeitschrift 77 (1919), S. 190-196; Christine van den Heuvel, Beamtenschaft und Territorialstaat. Beh#auordenentwicklung und Sozialstruktur der Beamtenschaft im Hochstift Osnabr#auuck 1550-1800 (Osnabr#auucker Geschichtsquellen und Forschungen 24), Osnabr#auuck 1984, S. 135-145; Josef Herrmann, Die Eversburg unter Ferdinand von Kerssenbrock, in: Susanne Ta u s s (Hg.), Herrschen - Leben - Repr#auasentieren. Residenzen im F#auurstbistum Osnabr#auuck 1600-1800 (Kulturregion Osnabr#auuck 30), Regensburg 2014, S. 285-301; Gatzen, Amtstr#auager (wie Anm. 62). [68] Vgl. Joseph B#auohmer, Das Geheime Ratskollegium, die oberste Landesbeh#auorde des Hochstifts Paderborn. 1723-1802. Ein Beitrag zur Verwaltungsgeschichte des F#auurstbistums, Diss. Hildesheim 1910, S. 13; Norbert Andernach, Friedrich Christian von F#auurstenberg, in: Ders., Friedrich Keine - mann, Helmut Lahrkamp u.a. (Bearb.), F#auurstenbergsche Geschichte. Bd. 4. Die Geschichte des Geschlechtes von F#auurstenberg im 18. Jahrhundert, M#auunster 1979, S. 54-74; Hans J#auurgen Brand, Karl Hengst, Geschichte des Erzbistums Paderborn. Bd. 2. Das Bistum Paderborn von der Reformation bis zur S#auakularisation 1532-1802/21 (Ver#auoffentlichungen zur Geschichte der Mitteldeutschen Kirchenprovinz 13), Paderborn 2007, S. 95ff. [69] Vgl. hierzu auch die #auUberblicke in den in Anm. 62 genannten Arbeiten von Philipp Gatzen. Einen idealen Einblick in die Reiset#auatigkeit Kurf#auurst Clemens Augusts erm#auoglichen: Max Brau - bach, Clemens August, Versuch eines Itinerars, in: Kurf#auurst Clemens August. Landesherr und M#auazen (wie Anm. 12), S. 64-75; Das Hofreisejournal des Kurf#auursten Clemens August von K#auoln 17191745, bearb. von Barbara Stollberg-Rilinger, Andr#aae Krischer (Ortstermine. Historische Funde und Befunde aus der deutschen Provinz 12), Siegburg 2000. [70] Vgl. M#auuller, Ritterschaft (wie Anm. 23), S. 162f.; Ders., Realunion (wie Anm. 19), S. 39; Ders., Ritterschaft im Herzogtum Westfalen 1651-1803 (wie Anm. 23), S. 54f.; Harm Klueting, Das kurk#auolnische Herzogtum Westfalen als geistliches Territorium im 16. bis 18. Jahrhundert, in: Ders., Herzogtum Westfalen (wie Anm. 14), S. 443-518, hier insbesondere S. 451-455. [71] Besonders deutlich wird dies anhand des politischen Wirkens Johann Moritz' von Nassau-Siegen; vgl. hierzu die in Anm. 59 genannte Literatur sowie dar#auuber hinaus Ernst Opgenoorth, Johann Moritz von Nassau-Siegen als klevischer Statthalter, in: Soweit der Erdkreis reicht. Johann Moritz von Nassau-Siegen 1604-1679. Ausstellungskatalog (Red. Guido de Werd), Kleve 1979, S. 61-70; Murk van der Bijl, Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604-1679). Eine vermittelnde Pers#auonlichkeit, in: Horst Lademacher (Hg.), Oranien-Nassau, die Niederlande und das Reich. Beitr#auage zur Geschichte einer Dynastie (Niederlande-Studien 13), M#auunster, Hamburg 1995, S. 125-154. [72] Als n#auutzlicher Gesamtaufriss kann immer noch gelten Volker Press, Patronat und Klientel im Heiligen R#auomischen Reich, in: Antoni M^czak (Hg.), Klientelsysteme im Europa der Fr#auuhen Neuzeit (Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien 9), M#auunchen 1988, S. 19-46. [73] Zu diesem Spannungspaar vgl. zum Beispiel mit Blick auf das Verh#aualtnis zwischen Landesherr und Landst#auanden Michael Kaiser, N#auahe und Distanz. Beobachtungen zum Verh#aualtnis zwischen den Landst#auanden von Kleve und Mark und ihrem Landesherrn im 17. Jahrhundert, in: Westf#aualische Forschungen 53 (2003), S. 71-108; vgl. dar#auuber hinaus auch den Sammelband von Mark Hengerer (Hg.), Abwesenheit beobachten. Zur Kommunikation auf Distanz in der Fr#auuhen Neuzeit (Vita curia- lis. Form und Wandel h#auofischer Herrschaft 4), Z#auurich, Berlin, M#auunster 2013. [74] Vgl. j#auungst Tessa Hauswedell, Axel K#auorner, Ulrich Tiedau (Hg.), Re-Mapping Centre and Periphery. Asymmetrical Encounters in European and Global Contexts, London 2019; Jan Bemmann ' Dittmar Dahlmann 'Detlev Taranczewski (Hg.), Core, Periphery, Frontier - Spatial Patterns of Power (Macht und Herrschaft 14), G#auottingen 2021. [75] Vgl. hierzu die Beitr#auage in Sigrid Hirbodian, Christian J#auorg, Sabine Klapp (Hg.), Methoden und Wege der Landesgeschichte (Landesgeschichte 1), Ostfildern 2015, hier insbesondere Arnd Reitemeier, Zusammengesetzte Herrschaften als Forschungsaufgabe der Landesgeschichte. Das Beispiel der Personalunion zwischen Gro#dsbritannien und Hannover 1714-1837, in: ebd., S. 65-79. [76] Bosbach, Organisationsform (wie Anm. 7), S. 33. [77] Vgl. Andreas Rutz, Deutsche Landesgeschichte europ#auaisch. Grenzen - Herausforderungen - Chancen, in: RhVjbll 79 (2015), S. 1-19; Ders., Landesgeschichte in Europa. Traditionen - Institutionen - Perspektiven, in: Werner Freitag, Michael Ki#ds ener, Christine Reinle u.a. (Hg.), Handbuch Landesgeschichte, Berlin, Boston 2018, S. 102-125, hier vor allem S. 116-122; vgl. auch Ferdinand Kr am er, Landesgeschichte in europ#auaischer Perspektive. Zusammenfassung und Diskussionsbeitrag, in: Hirbodian, J#auorg, Klapp, Methoden (wie Anm. 75), S. 209-217, hier S. 216: "Die regionale Dimension der europ#auaischen Geschichte als Beitrag zu einem vertieften Verst#auandnis der Spezifika des Kontinents bleibt eine Herausforderung f#auur eine moderne Landes- und Regionalgeschichte." [78] Vgl. aus der j#auungeren Forschung Dietmar Schiersner, #auUberblick von unten - oder: ein kleines Reich. Was hat die Regionalgeschichte der Reichsgeschichte zu sagen?, in: Johannes Burkhardt, Thomas Max Safley, Sabine Ullmann (Hg.), Geschichte in R#auaumen. Festschrift f#auur Rolf Kie#dsling zum 65. Geburtstag, Konstanz 2006, S. 295-322; Gabriele Haug-Moritz, Was hei#dst "Reichs- und Landesgeschichte verbinden"? Zur fortdauernden Aktualit#auat eines alten Forschungspostulats, in: Dieter R. Bauer, Dieter Mertens, Wilfried Setzler (Hg.), Netzwerk Landesgeschichte. Gedenkschrift f#auur S#auonke Lorenz (Red. Susanne Borgards) (T#auubinger Bausteine zur Landesgeschichte 21), Ostfildern 2013, S. 17-30; Christine Reinle, Landesgeschichte und Reichsgeschichte als komplement#auare Perspektiven auf die deutsche Geschichte. Peter Moraws Verst#auandnis von Landesgeschichte, in: Dies. (Hg.), Stand und Perspektiven der Sozial- und Verfassungsgeschichte zum r#auomisch-deutschen Reich. Der Forschungseinfluss Peter Moraws auf die deutsche Medi#auavistik (Studien und Texte zur Geistesgeschichte des Mittelalters 10), Affalterbach 2016, S. 221-249; Andreas Rutz, Das Heilige R#auomische Reich deutscher Nation und seine Territorien 1493-1806. Joachim Whaleys Geschichte des Reiches in landeshistorischer Perspektive, in: RhVjbll 81 (2017), S. 232-242, hier insbesondere S. 241ff.; speziell mit Blick auf das Rheinland Manfred Groten (Hg.), Die Rheinlande und das Reich (Red. Frank Bartsch) (Publikationen der Gesellschaft f#auur Rheinische Geschichtskunde. Vortr#auage 34), D#auusseldorf 2007. [79] Vgl. etwa Manfred Grot en, Landesgeschichte heute und morgen, in: RhVjbll 63 (1999), S. 296-304, hier S. 299; Maximilian Lanzinner, Patient Landesgeschichte? Neuere Forschungen zur Geschichte (Alt-)Bayerns in der Fr#auuhen Neuzeit, in: Werner Buchholz (Hg.), Landesgeschichte in Deutschland. Bestandsaufnahme - Analyse - Perspektiven, Paderborn, M#auunchen, Wien u.a. 1998, S. 133-144. [80] Vgl. zum Beispiel in diesem Sinne j#auungst mit Nachdruck Michael Hecht, Stand und Perspektiven landeshistorischer Forschung in Sachsen-Anhalt, in: Sachsen und Anhalt 30 (2018), S. 297-309, hier S. 308f.; zum komparatistischen Ansatz ist grundlegend Wolfgang Schmale, Historische Kom- paratistik und Kulturtransfer. Europageschichtliche Perspektiven f#auur die Landesgeschichte. Eine Einf#auuhrung unter besonderer Ber#auucksichtigung der S#auachsischen Landesgeschichte (Herausforderungen. Historisch-politische Analysen 6), Bochum 1998. [81] Vgl. Braun, Seelsorgebischof (wie Anm. 9), S. 133; Vanessa K r o h n, Pietas Bavarica am Rhein. Die kirchliche Bau- und Ausstattungst#auatigkeit im Erzbistum K#auoln unter Joseph Clemens und Clemens August von Bayern (Tholos. Kunsthistorische Studien 10, 1), M#auunster 2019, S. 285f.; vgl. insgesamt auch Bettina Braun, Wo wurden die F#auurstbisch#auofe begraben? Eine Bestandsaufnahme zur Begr#auabniskultur der Germania Sacra, in: Carolin Behrmann, Arne Karsten, Philipp Zitzlsper - ger (Hg.), Grab - Kult - Memoria. Studien zur gesellschaftlichen Funktion von Erinnerung, K#auoln, Weimar, Wien 2007, S. 255-275.

By Von Michael Rohrschneider

Titel:
KURKÖLN - EIN GEISTLICHER ,COMPOSITE STATE' DER FRÜHEN NEUZEIT. S TAND UND PERSPEKTIVEN DER FORSCHUNG.
Autor/in / Beteiligte Person: Rohrschneider, Von Michael
Link:
Zeitschrift: Rheinische Vierteljahrsblatter, Jg. 85 (2021), S. 127-147
Veröffentlichung: 2021
Medientyp: academicJournal
ISSN: 0035-4473 (print)
Schlagwort:
  • DIOCESES
  • HOLY Roman Empire
  • GLOBALIZATION
  • POLITICAL change
  • SOCIAL change
  • ECONOMIC change
  • ELLIOTT, John Huxtable
  • Subjects: DIOCESES HOLY Roman Empire GLOBALIZATION POLITICAL change SOCIAL change ECONOMIC change ELLIOTT, John Huxtable
Sonstiges:
  • Nachgewiesen in: DACH Information
  • Sprachen: German
  • Alternate Title: KURKÖLN - A SPIRITUAL, COMPOSITE STATE 'OF THE EARLY MODERN AGE. STATE AND PERSPECTIVES OF RESEARCH.
  • Language: German
  • Document Type: Article
  • Full Text Word Count: 10671

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