Berlin. Die Novelle des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist in der gesetzgeberischen Befassung. Die Einbringung des Großvorhabens ins Bundeskabinett ist für Mai angedacht und soll bereits vor der Sommerpause die erste Hürde im Bundestag nehmen. Es ist in der Diskussion, das Tierschutzstrafrecht aus dem Nebenstrafrecht ins allgemeine Strafrecht zu überführen und hohe Strafen von bis zu fünf Jahren Haft einzuführen.
Die Ampelfraktion der Grünen im Bundestag hat sich schon jetzt zusammen mit der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari im Bundestag während einer Schwerpunkttagung damit befasst, um mit klaren Positionen in die Verhandlung zu gehen. Das Gesetz ist eines der großen Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag. Ziel ist es, das Gesetz mit einer breiten politischen Mehrheit vieler Parteien voranzutreiben. Derzeit ist das Gesetz im Stadium eines ministerialen Referentenentwurfs.
Zeitnahe Umsetzung dieses Jahr
Die Einbringung der Novelle ist mehrfach verschoben worden. Nun geht es um die Ausgestaltung. Nach Ansicht der tierpolitischen Sprecherin Zoe Mayer (Grüne) gibt es „ein Vollzugsdefizit bei den Interessen von Tieren, die denen der Menschen entgegenstehen", was sie schnell ändern will. In einer Stellungnahme schreibt die Bundestierschutzbeauftragte und Tierärztin Dr. Ariane Kari (Grüne), dass ungewollte Legitimierungen von unerwünschten Haltungsbedingungen durch das neue TierSchG verhindert werden müssten. Sie nennt unter anderem die Anbindehaltung bei Rindern und nichtkurative Eingriffe in die Unversehrtheit von Tieren.
Akzessorietät als Mittel
Ein wichtiges Vehikel ist der § 17 TierSchG. Repressive Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten sollen eine lückenlose Ahndung von Verstößen ermöglichen, um eine ausreichende Abschreckungswirkung zu entfalten. Ressortübergreifend fand das Unterfangen Unterstützung durch den Politiker für Recht, Helge Limburg (Grüne).
Kari fordert die „Einführung von Qualifikationstatbeständen für Tierhalter und Tierbetreuer", die in diesem Rahmen nicht näher ausgeführt wurden. Der sachverständige Staatsanwalt Thomas Putschbach ist der Meinung, dass eine Überführung ins allgemeine Strafrecht „reine Symbolpolitik" sei und fordert die Einführung einer Regelung zur unterlassenen Hilfeleistung für leidende Tiere und spricht sich dafür aus, verdeckte Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen.
Eine solche Regelung führe nach Karis Ansicht zum Wegfall langwieriger Gutachten und zu Sachverständigenanhörungen. Derzeit sei dies nicht möglich, da die Nutztiere bei der nachträglichen Feststellung bereits tot seien. Dr. Holger Vogel, Präsident der Bundestierärztekammer, erläuterte aus seiner amtstierärztlichen Praxis die aktuellen Probleme und möchte ebenfalls, dass Nutztierhaltungsverstöße besser geahndet werden können. Außerdem fordert er eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die alle Verfahren überblicken kann, denn derzeit würden viele Staatsanwaltschaften keine Übung in der Anwendung der Fälle haben und sich auch auf Vergleiche einlassen, was den Kontrollbehörden keine Spielräume mehr gebe.
agrarzeitung.de/tierschutznovelle
Es gibt ein Vollzugsdefizit bei Interessen von Tieren. Dr. Zoe Mayer, MdB, Grüne
PHOTO (COLOR): Die Abgeordneten Mayer und Künast und die Tierschutzbeauftragte Kari rahmen die Anhörung der Sachverständigen im großen Saal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses ein. Foto: pwp
By Pehl Patrick and Patrick Pehl
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