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Monitoring – die Chance zur -Reduzierung des Energieverbrauchs von TGA-Anlagen, auch für Museen.

In: KI - Kälte Luft Klimatechnik, 2024-05-15, S. 49-53
Online serialPeriodical

Monitoring – die Chance zur -Reduzierung des Energieverbrauchs von TGA-Anlagen, auch für Museen 

Die Anforderungen an die Technische Gebäudeausrüstung sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Zudem zeigt sich oft, dass Planungsziele im realen Betrieb nicht erreicht werden. Das führt zu erhöhten Energieverbräuchen und CO2-Emissionen im Gebäudebetrieb. Für den Museumsbetrieb kommt noch hinzu, dass die musealen Anforderungen an das Raumklima auch im Jahresgang sichergestellt werden müssen und nachgewiesen sein sollten. Bisher allgemein übliche Verfahren, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen VOB-Abnahmen durchgeführt werden, decken die dafür notwendigen Leistungen (Technisches Monitoring) jedoch nicht ab.

In einer Veröffentlichung über die ersten Ergebnisse eines Projektes zur „Digitales Qualitätsmanagement für Gebäude – Technisches Monitoring nimmt Fahrt auf!!" [[1]] wurden u.a. Vorschläge zur Anwendung des Technischen Monitorings in den Planungsphasen nach HOAI [[2]] unterbreitet. In einem ersten Fazit aus den Untersuchungsergebnissen wurden u. a. Gedanken geäußert, die ein Technisches Monitoring (TM) schon ab der Leistungsphase 0 (LP 0) in Betracht ziehen. Nach VDI 6041 [[4]] wird der Leistungsumfang ab der LP 1 und nach AMEV [[5]] ab der LP 3 definiert. Aus Sicht der Autoren kann das nicht praktikabel sein und erscheint auch praxisfremd.Nach [[1]] soll dafür eine unabhängige dritte Person eingesetzt werden, was auch sinnvoll erscheint. Es soll eine unabhängige Prüfinstanz geschaffen werden, welche schon in den frühen Planungsphasen dem Bauherrn helfen soll, Planungsfehler und Ausführungsmängel zu erkennen. Das verkompliziert die Planung enorm und verwischt nach unserer Auffassung die Verantwortlichkeiten.

So stellen sich doch sofort die Fragen:

Was ist, wenn der Verantwortliche für Technisches Monitoring Planungs- und Ausführungsmängel nicht erkennt? Bleibt der Planer in der Hauptverantwortung? Welche Verantwortung trägt dann der Verantwortliche für das Monitoring?Wo ist die Leistungsgrenze zur beauftragten Bauüberwachung LP 8? Gibt es hier eine Doppelhonorierung?Sollen die vom TM erkannten Planungs- und Ausführungsmängel als solche auch bei den beauftragten Planern und Firmen geltend gemacht werden, durch wen?Welche fachlichen Aufgaben haben dann noch der Projektsteuerer und die Bauverwaltung?

Komplizierter wird der Planungsablauf dann noch, wenn man berücksichtigt, dass weitere „Spezialisten", wie die Inbetriebnahmemanager, die Verantwortlichen für die Prüfung der Gesamt-sicherungskonzepte (Brandfallmatrix, Vollprobetest, wie z. B. Wiederanlaufen der TGA-Anlagen nach Netzausfall) und die Sachverständigen, die ebenfalls frühzeitig in die Planung eingebunden werden sollen, tätig werden.

Ist es deshalb nicht besser, Technisches Monitoring (TM) als Optimierungsleistung im Sinne einer Feinparametrierung nach der VOB-Abnahme im realen Betrieb für einen längeren Zeitraum (z. B. min. 2 Jahre) zu verstehen? Sollte nicht zuerst versucht werden, in bestehenden Regelwerken, wie HOAI [[2]] und VOB, die Leistungsbilder besser zu definieren? Die Verantwortungsbereiche der Planer und der Ausführungsfirmen sollten eindeutig festgelegt bleiben. Hier [[4],[5]] versucht man möglichen schlechten Planungs- und Ausführungsleistungen entgegenzuwirken, weil die bisherigen Prüfinstanzen diese Aufgaben vermutlich nicht zufriedenstellend erfüllt haben, weil:

Projektsteuerer die gewünschte und erforderliche Fachkompetenz nicht aufweisen, wie sie aber oft vertraglich gefordert wird,die Bauverwaltungen personell unterbesetzt sind oder nicht mehr die erforderliche Fachkompetenz besitzen.

Sinnbildlich sitzt ein TGA-Mann (Planer) zahlreichen Prüfern gegenüber. Das kann nicht die Lösung sein, das macht das Bauen nur komplizierter und kostet Zeit. Die technischen Fachplaner fühlen sich durch die Vielzahl der Prüfenden nur noch mehr „gegängelt".

Steigende Energiepreise von Elektro- und Wärmenergie sollten natürlich trotzdem dazu führen, sich ernsthaft Gedanken zu machen, wie und in welcher Weise die Energieverbräuche von TGA-Anlagen insbesondere in Gebäuden der öffentlichen Hand, wie z. B. Museen, optimiert bzw. minimiert werden könnenEin wichtiger Aspekt z. B. bei der Realisierung bzw. beim Betrieb einer raumlufttechnischen Anlage ist das sogenannte „Monitoring". Unter Monitoring wird im Allgemeinen verstanden: „Ein Überbegriff für alle Arten der unmittelbaren systematischen Erfassung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme".In der VDI 6028 Blatt 1 [[12]] wird im Abschnitt 7.2.5 sogar die Monitoringfähigkeit gefordert.Dies bedeutet, dass eine Anlage mindestens zwei bis drei Jahre überwachend eingefahren bzw. optimiert werden sollte bzw. muss, um vor allem in Zeiträumen außerhalb der Auslegungskriterien (Winterfall und Sommerfall) den Nachweis zu erbringen, dass die planerischen Vorgaben erfüllt werden. Das sind insbesondere die Einhaltung der vertraglich zu gewährleistenden Behaglichkeitsparameter, die museumseigenen lüftungstechnischen Randbedingungen als auch, dass ein möglichst minimaler energetischer Aufwand zur Erfüllung der Vertragsparameter erreicht und nachgewiesen werden kann.Fehlendes Monitoring und nicht durchgeführte Inspektionen sind hier von entscheidender Bedeutung. Das insbesondere, weil die Datenlage im Rahmen der Gebäudeautomatisierung meist verfügbar ist und sowohl in der ENEV als auch im GEG [[11]] das Monitoring gefordert wird.Häufig findet man während des späteren Gebäudebetriebs nicht die in der Planung vorhergesagten Energie- und Kosteneinsparungen wieder. Die Erwartungen von Eigentümern, Betreibern und Nutzern werden in solchen Fällen enttäuscht und können zu einer gewissen Technologieskepsis führen. Daher ist die Einführung längerer Phasen der Einregulierung der Gebäudetechnik bei und nach Inbetriebnahme als auch während des regulären Betriebs sowohl aus energetischen als auch ökonomischen Gründen sehr empfehlenswert.Die Richtlinie VDI 6041 [[4]] und auch AMEV, Empfehlung 158 [[5]] beschreiben detailliert die Arten bzw. Bestandteile des technischen Monitorings (TM) von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen (s. a. Abb. 1 und 2). Das technische Monitoring ist unabhängig von den HOAI-Grundleistungen als Einzelleistung zu beauftragen. Die Anforderungen zur Durchführung des technischen Monitorings sind detailliert zu beschreiben.VDI 6041 [[4]] ist sowohl für den Planungs- und Bauprozess als auch in der Nutzungsphase von Immobilien anwendbar. Sie richtet sich insbesondere an Planer und Betreiber. Die Lösung ist, den Verantwortungsbereich des Facility-Manager zu schaffen bzw. zu stärken. Bei öffentlichen Bauten können diese Aufgaben durch die Bauverwaltung oder auch durch den Projektsteuerer wahrgenommen werden. Die Anforderungen des technischen Monitorings sind sowohl in den Planungs- als auch dem Betriebsprozess einzubringen und zu begleiten. Die Facility-Manager müssen das technische Monitoring durchführen lassen, verantworten und steuern. Unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens und der Bewertung einer technischen Anlage (s. a. [[5]]) wird auf die Notwendigkeit des Monitorings verwiesen. Die VDI 6012 [[6]] weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit des Monitorings hin. Die Ursachen für das Negieren des Monitorings liegen nach Auffassung der Autoren eindeutig in der Kostenproblematik und der Verantwortlichkeit. Neben der Honorierung gilt es aber auch, allgemeine organisatorische Fragen zu beantworten, wie z. B.

wer sollte das Monitoring vornehmen (Planer, Anlagenerrichter, unabhängiger Dritter), Umgang mit Problemen der Gewährleistungsfristen und der Nachbesserung, wer ist der Auftraggeber für das Monitoring (Anlagenerrichter, Investor), wem sollten die Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden,eventuell zusätzlich notwendige Datenpunkte (Sensoren), Datenauswertung (automatisch, regelmäßige Kontrolle der Daten), Kontrolle der Genauigkeit der Sensoren, regelmäßige Analyse der Nutzungsbedingungen und Vergleich mit den Vorgaben.

Ein Technisches Monitoring (TM) ist erst in der LPH 9 und in einer noch nicht existierenden Leistungsphase „10" sinnvoll und zweckmäßig, wie es auch in der amerikanischen Planungspraxis im sogenannten Commissioning [[3]] (Tab. 1) praktiziert wird.

Oft wird jedoch aus abrechnungstechnischen Gründen in Deutschland bei öffentlichen Bauaufträgen nur bis LP 8 und die LP 9, wenn überhaupt, gesondert beauftragt. Im Gegensatz zum deutschen Planungsablauf, der in der HOAI [[2]] dokumentiert und mit der LP 9 für den Planer als abgeschlossen zu sehen ist, ist beim amerikanischen Planungsablauf [[3]] ein längerer Zeitraum (nicht eindeutig spezifiziert) im Planungsprozess implementiert. Der Bereich umfasst die Betriebs- und die Nutzungsphase (Tab. 1) Diesen Zeitraum sollte man als Monitoring einer technischen Anlage oder des Zusammenspiels aller technischen Anlagen zur Gewährleistung des vorgegebenen Nutzungsziels betrachten.Die LP 0-8 sollten, wie bisher, im alleinigen Verantwortungsbereich des verantwortlichen Planers liegen. Der Fachplaner ist aufgrund seiner Fachkenntnisse in der Lage, die Anforderungen des Technischen Monitoring (TM) in den einzelnen Planungsphasen umzusetzen. Sollten die in der Planung formulierten Ziele in der Nutzungsphase nicht erreicht werden, können diese als Gewährleistungsmängel beim Planer bzw. der Ausführungsfirma zur Beseitigung angemeldet werden. Auch unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens und der Bewertung einer technischen Anlage [[9]] wird auf die Notwendigkeit des Monitorings verwiesen (Abb. 3). Wichtig wäre hier allerdings die Anpassung und Ergänzung der Leistungsbilder der HOAI, der VOB und der damit in Verbindung stehenden Regelwerke (z.B. DIN EN 12599 [[10]]). So werden in der HOAI die Grundlagen für das Monitoring unzureichend und überwiegend als besondere Leistungen eingestuft, z. B.

Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand – Durchführen von Verbrauchsmessungen,detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage.

In den Grundleistungen sind lediglich das Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primär-energiebedarf) und Betriebskosten enthalten.

Nach der VOB Teil C – DIN 18379 ist eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen" durchzuführen.Genauso wie Heizungsanlagen sind raumlufttechnische Anlagen (RLT) in technischer, thermischer und raumklimatischer Hinsicht einwandfrei abzustimmen. Diese Anlagen sind bei der Inbetriebnahme im Rahmen einer Abnahmeprüfung dem Betreiber zu übergeben.

Diese Abnahme ist spätestens 12 Werktage nach der Fertigstellung durchzuführen. Danach geht die Gefahr an den Auftraggeber über (BGB § 644). Deshalb sind alle vertraglichen und technischen Vorgaben zu prüfen und schriftlich nachzuweisen.

Diese Abnahmeprüfung besteht aus folgenden Kontroll- und Prüfverfah-ren:

  • Umfang und Klasseneinteilung2. Vollständigkeitsprüfungen3. Funktionsprüfungen4. Funktionsmessungen5. Abnahmebericht6. SondermessungenMit der Vollständigkeitsprüfung werden alle technischen Details der Anlage hinsichtlich der mit der Planung zugesagten Leistungsparameter verglichen und auf Einhaltung überprüft und die Unterlagen für Betrieb, Wartung und Fehlersuche gesichtet.
  • Mit der Funktionsprüfung wird die vertragsgemäße Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Anlage überprüft. Hier werden die Regelungs- und Steuerungsabläufe sowie die Notfallsituationen im Bereich Frostschutz, Brand- und Rauchschutz simuliert.Mit den Funktionsmessungen wird messtechnisch nachgewiesen, inwieweit die in der Planung vorgegebenen Sollwerte erfüllt werden. Die Funktionsmessungen beziehen sich sowohl auf die im Raum als auch auf die in der Zentrale eingebauten Komponenten. Die Messungen umfassen Luftströme, Lufttemperaturen, Luftfeuchten, Raumluftgeschwindigkeiten und Stromaufnahmen der Ventilatoren. Langzeitmessungen sind nicht Bestandteil der Grundleistung!Sondermessungen, wie für das Monitoring erforderlich, sind Messungen, wenn sie in besonderen Fällen auftraggeberseitig gewünscht werden. Dies sind z. B. Luftbilanzanalysen, Luftqualitätsmessungen, Messungen von Temperaturgradienten, Langzeitmessungen von Temperatur- und Feuchteverläufen, Raumströmungsuntersuchungen und ähnliche Sondermessungen. Sie sind also keine Grundleistungen.Energieverbrauchsmessungen einschließlich Vergleich mit den Planungsdaten werden in den Leistungsbildern überhaupt nicht berücksichtigt.Wenn zukünftig dem Technischen Monitoring mehr Bedeutung beigemessen werden soll, sind als erstes die zur Verfügung stehenden Regelwerke anzupassen.

    Wie sieht es überwiegend in der Praxis aus?

    Generalsanierungen bzw. Neubauten von Museen werden überwiegend als öffentliche Baumaßnahmen durch die Baubehörden der Kommunen, der Bundesländer bzw. durch die Bundesbauverwaltungen im Auftrag der Museen realisiert. Der Bauablauf ist in den Vorschriftenwerken der Länder und des Bundes (z. B. RBBAU [[7]]) geregelt. Mit dem Abschluss der VOB-Abnahmen wird die Baumaßnahme von der Bauverwaltung an den Nutzer bzw. seinem Betreiber übergeben. Der Zeitraum für die Inbetriebnahme mit dem Nachweis der Einhaltung der Anforderungen wird am Anfang der Baumaßnahme meist in den Terminplänen mit einer Zeitspanne zwischen 3–6 Monaten ausgewiesen. Real erweist sich dieser Zeitraum als nicht wirklich vorhanden und schmilzt im Zuge der Baumaßnahme zur Sicherstellung des Übergabetermins immer mehr ab. Auch muss eingeschätzt werden, dass gerade zum Ende einer Baumaßnahme nicht die Umgebungszustände auf der Baustelle herrschen, die einen gesicherten Nachweis zur Einhaltung der musealen Anforderungen ermöglichen, schon gar nicht für einen längeren Zeitraum, der die Übergangszeiten Sommer/Winter und Winter/Sommer einschließt. Nur die Gewährleistungsüberwachung wird in der Regel von der Baubehörde bzw. von dem beauftragten TGA-Planer durchgeführt. Aber schon

    das Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien,der Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches

    sind lt. HOAI [[2]] in der LP 9 eine besondere Leistung.Ziel der Baubehörde ist es, das Gebäude möglichst schnell nach Abschluss der VOB-Abnahmen an den zukünftigen Nutzer und damit auch die Verantwortung für den Gebäudebetrieb zu über-geben. Das Monitoring bleibt damit also in der Verantwortung des Betreibers. Der ist in der Regel damit aber zeitlich und fachlich überfordert!

    Die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit des Monitorings sollten sowohl aus energetischer und nachhaltiger Sicht als auch aus ökonomischer Sicht des Nutzers (Reduzierung der Betriebskosten) als unbestritten gewertet werden. Das ist u. a. an einigen durchgeführten Monitorings belegbar. Nicht zu unterschätzen ist der zeitliche Aufwand, der bei diesen Beispielen trotz umfangreicher Messtechnik und Automatisierungstechnik (z. B. Datenfernübertragung, Datenspeicherung) aufgetreten ist. Diese Erkenntnisse wurden auch in [[1]] bestätigt. Das Fehlen eines Monitorings nach Fertigstellung und Inbetriebnahme einer TGA-Anlage wird und wurde u. a. vielfach bei dem sogenannten „Energiecontracting" genutzt, um z. B. durch Minimierung des Energieverbrauches und der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung im Fall des Modells der Nutzungsüberlassung die jährlichen Betriebskosten für den Nutzer bzw. Betreiber zu minimieren. Ziel ist dabei, einen zu vereinbarenden Anteil der eingesparten Kosten für den Contractor als Gewinn zu erwirtschaften. Hier wurde allein aus wirtschaftlichen Gründen und als Geschäftsmodel die Notwendigkeit erkannt und auch umgesetzt.

    Fazit

    Ein durchgeführtes Monitoring würde für den Betreiber bzw. Nutzer einen nicht zu unterschätzenden Vorteil bringen. Ob das Technische Monitoring schon ab den LP 0, 1, 3 oder erst ab LP 9 der HOAI beginnen sollte, bleibt abzuwarten [[1]]. Wichtig wäre auf jeden Fall die Anpassung der Leistungsbilder der HOAI, der VOB und der damit in Verbindung stehenden Regelwerke (z. B. DIN EN 12599) bzw. könnten zusätzlich eigene Leistungsbilder entwickelt werden.

    Mithilfe des Monitorings wird der Betrieb der TGA-Anlagen optimiert, Energieverbräuche unter Berücksichtigung der Einhaltung der klimatischen Nutzerforderungen reduziert. Nach Abschluss des Monitorings würde eine aktuelle, den tatsächlichen Nutzungs- und Betriebsbedingungen angepasste Dokumentation über die TGA-Anlage vorliegen. Das kann dann als Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene energetische Inspektion [[11],[8]] und für definierte eindeutige Maßnahmen und vertragliche Regelungen für die Wartung und Instandhaltung dienen.n

    Quo vadis Wärmepumpe?

    HINTERGRUND Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll, müssen auch in der TGA bereits heute viele Investitionsentscheidungen entsprechend bedacht sein. Dreh- und Angelpunkt ist erneuerbarer Strom. Das gilt sowohl für die Elektromobilität als auch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen zur Gebäudeheizung und -kühlung. Bis dato kommt das Stromnetz allerdings an seine Grenzen. Ein Problem ist die „Dunkelflaute". Im Raum steht das Ziel der Politik, jährlich 500.000 Wärmepumpen installieren zu wollen. Doch derzeit schwächelt der Absatz. Für einen großflächigen Umstieg auf die Wärmepumpe fehlen aber auch Fachkräfte. Insbesondere die Verwendung brennbarer – aber dafür natürlicher – Kältemittel verschärft das Problem weiter. Wärmepumpen sind mittlerweile Standardprodukte. Doch bei der Installation gilt es viele unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Welche Gebäude mit welchen Heizungssystemen sind überhaupt geeignet? Hinzu kommen Befürchtungen, dass bei einem Abschalten der Stromversorgung aufgrund einer Netzüberlastung die Wohnung kalt wird. Auch darauf muss der Installateur eine Antwort geben können.Unsere Fragen:1. Sollten heutige Investitionsentscheidungen unter den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit gestellt werden?2. Warum werden aus Ihrer Sicht derzeit so viele Gas- und Ölkessel verbaut? Welche Gründe machen es den Wärmepumpen aktuell so schwer?3. Gibt es genügend Fachpersonal, um die Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln in Deutschland großflächig einzusetzen?4. Welche Wärmepumpe wird sich Ihrer Ansicht nach durchsetzen? Sind es die „einfachen" Systeme mit Luft als Wärmequelle und damit einer etwas geringeren Leistungszahl oder eher die aufwendigen Systeme mit Wärmeentzug aus dem Erdreich oder dem Grundwasser?Redaktionsschluss ist der 14.06.2024Ihre Antworten senden Sie bitte per -E-Mail an: birgit.bakhtiari@huethig-medien.de

    Technisches Monitoring. TGA-Anlagen (u.a. Museen). Energieverbrauch. Planungsablauf (HOAI, VOB). kritische Analyse

    Die Anforderungen an die TGA sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Zugleich werden Planungsziele im realen Betrieb oft nicht erreicht. Das führt zu erhöhten Energieverbräuchen und CO2-Emissionen im Gebäudebetrieb. Insbesondere in Museen müssen zudem die Anforderungen an das Raumklima auch übers Jahr nachgewiesen werden. Bisher übliche Verfahren, die im Rahmen der VOB-Abnahmen durchgeführt werden, decken dafür notwendige Leistungen wie ein Technisches Monitoring jedoch nicht ab.

    Monitoring – the opportunity to reduce the energy consumption of technical building systems, also for museums

    Technical monitoring. TGA systems (including museums). energy consumption. planning process (HOAI, VOB). critical analysis

    The requirements for TGA have become increasingly complex in recent years. At the same time, planning goals are often not achieved in real operations. This leads to increased energy consumption and CO2 emissions in building operation. In museums in particular, the requirements for the indoor climate must also be proven throughout the year. However, the usual procedures that have been carried out as part of VOB acceptance do not cover necessary services such as technical monitoring.

    Unser nächstes Diskussionsthema – Diskutieren Sie mit!

    Gegenüberstellung des Planungsprozesses VDI 6028 und HOAI bzw. -Cx-Prozess nach ASHRAEPlanungsprozess nach VDI 6028 und HOAICx-Prozess nach ASHRAEStrategische VorplanungVorplanungsphaseLP 1: GrundlagenermittlungLP 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)LP 3: Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung)LP 4: GenehmigungsplanungLP 5: AusführungsplanungPlanungsphaseLP 6: Vorbereitung der VergabeLP 7: Mitwirkung bei der VergabeLP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)AusführungsphaseLP 9: Objektbetreuung und DokumentationBetriebs- und NutzungsphaseLP 10: keine langfristige Phase für Betrieb/Nutzung Gegenüberstellung des Planungsprozesses VDI 6028 und HOAI bzw. -Cx-Prozess nach ASHRAEPlanungsprozess nach VDI 6028 und HOAICx-Prozess nach ASHRAEStrategische VorplanungVorplanungsphaseLP 1: GrundlagenermittlungLP 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)LP 3: Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung)LP 4: GenehmigungsplanungLP 5: AusführungsplanungPlanungsphaseLP 6: Vorbereitung der VergabeLP 7: Mitwirkung bei der VergabeLP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)AusführungsphaseLP 9: Objektbetreuung und DokumentationBetriebs- und NutzungsphaseLP 10: keine langfristige Phase für Betrieb/Nutzung

    Gegenüberstellung des Planungsprozesses VDI 6028 und HOAI bzw. -Cx-Prozess nach ASHRAE

    Planungsprozess nach VDI 6028 und HOAI

    Cx-Prozess nach ASHRAE

    Strategische Vorplanung

    Vorplanungsphase

    LP 1: Grundlagenermittlung

    LP 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

    LP 3: Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung)

    LP 4: Genehmigungsplanung

    LP 5: Ausführungsplanung

    Planungsphase

    LP 6: Vorbereitung der Vergabe

    LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe

    LP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

    Ausführungsphase

    LP 9: Objektbetreuung und Dokumentation

    Betriebs- und Nutzungsphase

    LP 10: keine langfristige Phase für Betrieb/Nutzung

    1

    Graph: Technisches Monitoring nach VDI 6041

    Graph: Aufwand des Technischen Monitorings nach VDI 6041

    Graph: Gegenüberstellung von Planungsphasen und Einordnung des Monitorings in unterschiedliche Regularien

    REFERENCES 1 Plesser, S. u.a.: Digitales Qualitätsmanagement für Gebäude – Technisches Monitoring nimmt Fahrt auf! 2023, KI – Kälte Luft Klimatechnik, H. 12, S. 49 – 53, Hüthig Medien GmbH, Heidelberg 2 HOAI „Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen", 01-2021 3 Trogisch, A.; Dose, St.; Kappler, A.: Planungs- und Qualitätsmanagement von RLT-Anlagen – Leitfaden für die Planungspraxis. 1. Auflage, VDE-Verlag, 2010. 4 VDI 6041– Facility Management – Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen, 07-2017, Beuth-Verlag GmbH, Berlin 5 AMEV, Empfehlung Nr. 158, Technisches Monitoring 2020 6 VDI 6012 Blatt 1.1 „Regenerative und dezentrale Energiesysteme für Gebäude – Grundlagen – Projektplanung und -durchführung", 02-2018 7 „RBBAU" Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes 8 Trogisch, A.; Mai, R.: Energetische Inspektion in der Technischen Gebäudeausrüstung, 2022, 2. Auflage, ITM InnoTech Medien GmbH; Kleinaitringen 9 Leitfaden für Nachhaltiges Bauen. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), 2011 DIN EN 12599, Abnahme von Raumlufttechnischen Anlagen, 01-2013, Beuth Verlag GmbH, Berlin GEG 2020: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG 2020), 08.08.20 (verb. am 01.11.2020) VDI 6028 Blatt 1, 09-2022, Bewertungskriterien für die technische Gebäudeausrüstung, Beuth Verlag GmbH, Berlin

    Titel:
    Monitoring – die Chance zur -Reduzierung des Energieverbrauchs von TGA-Anlagen, auch für Museen.
    Zeitschrift: KI - Kälte Luft Klimatechnik, 2024-05-15, S. 49-53
    Veröffentlichung: 2024
    Medientyp: serialPeriodical
    ISSN: 1865-5432 (print)
    Schlagwort:
    • ENERGY consumption of buildings
    • SUSTAINABLE construction
    • ENERGY consumption
    • CONSTRUCTION equipment
    • PRODUCTION planning
    • MUSEUMS
    • Subjects: ENERGY consumption of buildings SUSTAINABLE construction ENERGY consumption CONSTRUCTION equipment PRODUCTION planning MUSEUMS
    Sonstiges:
    • Nachgewiesen in: DACH Information
    • Sprachen: German
    • Language: German
    • Document Type: Article
    • Full Text Word Count: 3015

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