Die Anforderungen an die Technische Gebäudeausrüstung sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Zudem zeigt sich oft, dass Planungsziele im realen Betrieb nicht erreicht werden. Das führt zu erhöhten Energieverbräuchen und CO2-Emissionen im Gebäudebetrieb. Für den Museumsbetrieb kommt noch hinzu, dass die musealen Anforderungen an das Raumklima auch im Jahresgang sichergestellt werden müssen und nachgewiesen sein sollten. Bisher allgemein übliche Verfahren, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen VOB-Abnahmen durchgeführt werden, decken die dafür notwendigen Leistungen (Technisches Monitoring) jedoch nicht ab.
In einer Veröffentlichung über die ersten Ergebnisse eines Projektes zur „Digitales Qualitätsmanagement für Gebäude – Technisches Monitoring nimmt Fahrt auf!!" [[
So stellen sich doch sofort die Fragen:
Was ist, wenn der Verantwortliche für Technisches Monitoring Planungs- und Ausführungsmängel nicht erkennt? Bleibt der Planer in der Hauptverantwortung? Welche Verantwortung trägt dann der Verantwortliche für das Monitoring?Wo ist die Leistungsgrenze zur beauftragten Bauüberwachung LP 8? Gibt es hier eine Doppelhonorierung?Sollen die vom TM erkannten Planungs- und Ausführungsmängel als solche auch bei den beauftragten Planern und Firmen geltend gemacht werden, durch wen?Welche fachlichen Aufgaben haben dann noch der Projektsteuerer und die Bauverwaltung?
Komplizierter wird der Planungsablauf dann noch, wenn man berücksichtigt, dass weitere „Spezialisten", wie die Inbetriebnahmemanager, die Verantwortlichen für die Prüfung der Gesamt-sicherungskonzepte (Brandfallmatrix, Vollprobetest, wie z. B. Wiederanlaufen der TGA-Anlagen nach Netzausfall) und die Sachverständigen, die ebenfalls frühzeitig in die Planung eingebunden werden sollen, tätig werden.
Ist es deshalb nicht besser, Technisches Monitoring (TM) als Optimierungsleistung im Sinne einer Feinparametrierung nach der VOB-Abnahme im realen Betrieb für einen längeren Zeitraum (z. B. min. 2 Jahre) zu verstehen? Sollte nicht zuerst versucht werden, in bestehenden Regelwerken, wie HOAI [[
Projektsteuerer die gewünschte und erforderliche Fachkompetenz nicht aufweisen, wie sie aber oft vertraglich gefordert wird,die Bauverwaltungen personell unterbesetzt sind oder nicht mehr die erforderliche Fachkompetenz besitzen.
Sinnbildlich sitzt ein TGA-Mann (Planer) zahlreichen Prüfern gegenüber. Das kann nicht die Lösung sein, das macht das Bauen nur komplizierter und kostet Zeit. Die technischen Fachplaner fühlen sich durch die Vielzahl der Prüfenden nur noch mehr „gegängelt".
Steigende Energiepreise von Elektro- und Wärmenergie sollten natürlich trotzdem dazu führen, sich ernsthaft Gedanken zu machen, wie und in welcher Weise die Energieverbräuche von TGA-Anlagen insbesondere in Gebäuden der öffentlichen Hand, wie z. B. Museen, optimiert bzw. minimiert werden könnenEin wichtiger Aspekt z. B. bei der Realisierung bzw. beim Betrieb einer raumlufttechnischen Anlage ist das sogenannte „Monitoring". Unter Monitoring wird im Allgemeinen verstanden: „Ein Überbegriff für alle Arten der unmittelbaren systematischen Erfassung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme".In der VDI 6028 Blatt 1 [[
wer sollte das Monitoring vornehmen (Planer, Anlagenerrichter, unabhängiger Dritter), Umgang mit Problemen der Gewährleistungsfristen und der Nachbesserung, wer ist der Auftraggeber für das Monitoring (Anlagenerrichter, Investor), wem sollten die Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden,eventuell zusätzlich notwendige Datenpunkte (Sensoren), Datenauswertung (automatisch, regelmäßige Kontrolle der Daten), Kontrolle der Genauigkeit der Sensoren, regelmäßige Analyse der Nutzungsbedingungen und Vergleich mit den Vorgaben.
Ein Technisches Monitoring (TM) ist erst in der LPH 9 und in einer noch nicht existierenden Leistungsphase „10" sinnvoll und zweckmäßig, wie es auch in der amerikanischen Planungspraxis im sogenannten Commissioning [[
Oft wird jedoch aus abrechnungstechnischen Gründen in Deutschland bei öffentlichen Bauaufträgen nur bis LP 8 und die LP 9, wenn überhaupt, gesondert beauftragt. Im Gegensatz zum deutschen Planungsablauf, der in der HOAI [[
Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand – Durchführen von Verbrauchsmessungen,detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage.
In den Grundleistungen sind lediglich das Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primär-energiebedarf) und Betriebskosten enthalten.
Nach der VOB Teil C – DIN 18379 ist eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen" durchzuführen.Genauso wie Heizungsanlagen sind raumlufttechnische Anlagen (RLT) in technischer, thermischer und raumklimatischer Hinsicht einwandfrei abzustimmen. Diese Anlagen sind bei der Inbetriebnahme im Rahmen einer Abnahmeprüfung dem Betreiber zu übergeben.
Diese Abnahme ist spätestens 12 Werktage nach der Fertigstellung durchzuführen. Danach geht die Gefahr an den Auftraggeber über (BGB § 644). Deshalb sind alle vertraglichen und technischen Vorgaben zu prüfen und schriftlich nachzuweisen.
Diese Abnahmeprüfung besteht aus folgenden Kontroll- und Prüfverfah-ren:
Mit der Funktionsprüfung wird die vertragsgemäße Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Anlage überprüft. Hier werden die Regelungs- und Steuerungsabläufe sowie die Notfallsituationen im Bereich Frostschutz, Brand- und Rauchschutz simuliert.Mit den Funktionsmessungen wird messtechnisch nachgewiesen, inwieweit die in der Planung vorgegebenen Sollwerte erfüllt werden. Die Funktionsmessungen beziehen sich sowohl auf die im Raum als auch auf die in der Zentrale eingebauten Komponenten. Die Messungen umfassen Luftströme, Lufttemperaturen, Luftfeuchten, Raumluftgeschwindigkeiten und Stromaufnahmen der Ventilatoren. Langzeitmessungen sind nicht Bestandteil der Grundleistung!Sondermessungen, wie für das Monitoring erforderlich, sind Messungen, wenn sie in besonderen Fällen auftraggeberseitig gewünscht werden. Dies sind z. B. Luftbilanzanalysen, Luftqualitätsmessungen, Messungen von Temperaturgradienten, Langzeitmessungen von Temperatur- und Feuchteverläufen, Raumströmungsuntersuchungen und ähnliche Sondermessungen. Sie sind also keine Grundleistungen.Energieverbrauchsmessungen einschließlich Vergleich mit den Planungsdaten werden in den Leistungsbildern überhaupt nicht berücksichtigt.Wenn zukünftig dem Technischen Monitoring mehr Bedeutung beigemessen werden soll, sind als erstes die zur Verfügung stehenden Regelwerke anzupassen.
Generalsanierungen bzw. Neubauten von Museen werden überwiegend als öffentliche Baumaßnahmen durch die Baubehörden der Kommunen, der Bundesländer bzw. durch die Bundesbauverwaltungen im Auftrag der Museen realisiert. Der Bauablauf ist in den Vorschriftenwerken der Länder und des Bundes (z. B. RBBAU [[
das Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien,der Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches
sind lt. HOAI [[
Die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit des Monitorings sollten sowohl aus energetischer und nachhaltiger Sicht als auch aus ökonomischer Sicht des Nutzers (Reduzierung der Betriebskosten) als unbestritten gewertet werden. Das ist u. a. an einigen durchgeführten Monitorings belegbar. Nicht zu unterschätzen ist der zeitliche Aufwand, der bei diesen Beispielen trotz umfangreicher Messtechnik und Automatisierungstechnik (z. B. Datenfernübertragung, Datenspeicherung) aufgetreten ist. Diese Erkenntnisse wurden auch in [[
Ein durchgeführtes Monitoring würde für den Betreiber bzw. Nutzer einen nicht zu unterschätzenden Vorteil bringen. Ob das Technische Monitoring schon ab den LP 0, 1, 3 oder erst ab LP 9 der HOAI beginnen sollte, bleibt abzuwarten [[
Mithilfe des Monitorings wird der Betrieb der TGA-Anlagen optimiert, Energieverbräuche unter Berücksichtigung der Einhaltung der klimatischen Nutzerforderungen reduziert. Nach Abschluss des Monitorings würde eine aktuelle, den tatsächlichen Nutzungs- und Betriebsbedingungen angepasste Dokumentation über die TGA-Anlage vorliegen. Das kann dann als Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene energetische Inspektion [[
Quo vadis Wärmepumpe?
HINTERGRUND Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll, müssen auch in der TGA bereits heute viele Investitionsentscheidungen entsprechend bedacht sein. Dreh- und Angelpunkt ist erneuerbarer Strom. Das gilt sowohl für die Elektromobilität als auch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen zur Gebäudeheizung und -kühlung. Bis dato kommt das Stromnetz allerdings an seine Grenzen. Ein Problem ist die „Dunkelflaute". Im Raum steht das Ziel der Politik, jährlich 500.000 Wärmepumpen installieren zu wollen. Doch derzeit schwächelt der Absatz. Für einen großflächigen Umstieg auf die Wärmepumpe fehlen aber auch Fachkräfte. Insbesondere die Verwendung brennbarer – aber dafür natürlicher – Kältemittel verschärft das Problem weiter. Wärmepumpen sind mittlerweile Standardprodukte. Doch bei der Installation gilt es viele unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Welche Gebäude mit welchen Heizungssystemen sind überhaupt geeignet? Hinzu kommen Befürchtungen, dass bei einem Abschalten der Stromversorgung aufgrund einer Netzüberlastung die Wohnung kalt wird. Auch darauf muss der Installateur eine Antwort geben können.Unsere Fragen:1. Sollten heutige Investitionsentscheidungen unter den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit gestellt werden?2. Warum werden aus Ihrer Sicht derzeit so viele Gas- und Ölkessel verbaut? Welche Gründe machen es den Wärmepumpen aktuell so schwer?3. Gibt es genügend Fachpersonal, um die Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln in Deutschland großflächig einzusetzen?4. Welche Wärmepumpe wird sich Ihrer Ansicht nach durchsetzen? Sind es die „einfachen" Systeme mit Luft als Wärmequelle und damit einer etwas geringeren Leistungszahl oder eher die aufwendigen Systeme mit Wärmeentzug aus dem Erdreich oder dem Grundwasser?Redaktionsschluss ist der 14.06.2024Ihre Antworten senden Sie bitte per -E-Mail an: birgit.bakhtiari@huethig-medien.de
Technisches Monitoring. TGA-Anlagen (u.a. Museen). Energieverbrauch. Planungsablauf (HOAI, VOB). kritische Analyse
Die Anforderungen an die TGA sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Zugleich werden Planungsziele im realen Betrieb oft nicht erreicht. Das führt zu erhöhten Energieverbräuchen und CO2-Emissionen im Gebäudebetrieb. Insbesondere in Museen müssen zudem die Anforderungen an das Raumklima auch übers Jahr nachgewiesen werden. Bisher übliche Verfahren, die im Rahmen der VOB-Abnahmen durchgeführt werden, decken dafür notwendige Leistungen wie ein Technisches Monitoring jedoch nicht ab.
Monitoring – the opportunity to reduce the energy consumption of technical building systems, also for museums
Technical monitoring. TGA systems (including museums). energy consumption. planning process (HOAI, VOB). critical analysis
The requirements for TGA have become increasingly complex in recent years. At the same time, planning goals are often not achieved in real operations. This leads to increased energy consumption and CO2 emissions in building operation. In museums in particular, the requirements for the indoor climate must also be proven throughout the year. However, the usual procedures that have been carried out as part of VOB acceptance do not cover necessary services such as technical monitoring.
Gegenüberstellung des Planungsprozesses VDI 6028 und HOAI bzw. -Cx-Prozess nach ASHRAEPlanungsprozess nach VDI 6028 und HOAICx-Prozess nach ASHRAEStrategische VorplanungVorplanungsphaseLP 1: GrundlagenermittlungLP 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)LP 3: Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung)LP 4: GenehmigungsplanungLP 5: AusführungsplanungPlanungsphaseLP 6: Vorbereitung der VergabeLP 7: Mitwirkung bei der VergabeLP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)AusführungsphaseLP 9: Objektbetreuung und DokumentationBetriebs- und NutzungsphaseLP 10: keine langfristige Phase für Betrieb/Nutzung Gegenüberstellung des Planungsprozesses VDI 6028 und HOAI bzw. -Cx-Prozess nach ASHRAEPlanungsprozess nach VDI 6028 und HOAICx-Prozess nach ASHRAEStrategische VorplanungVorplanungsphaseLP 1: GrundlagenermittlungLP 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)LP 3: Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung)LP 4: GenehmigungsplanungLP 5: AusführungsplanungPlanungsphaseLP 6: Vorbereitung der VergabeLP 7: Mitwirkung bei der VergabeLP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)AusführungsphaseLP 9: Objektbetreuung und DokumentationBetriebs- und NutzungsphaseLP 10: keine langfristige Phase für Betrieb/Nutzung
Gegenüberstellung des Planungsprozesses VDI 6028 und HOAI bzw. -Cx-Prozess nach ASHRAE
Planungsprozess nach VDI 6028 und HOAI
Cx-Prozess nach ASHRAE
Strategische Vorplanung
Vorplanungsphase
LP 1: Grundlagenermittlung
LP 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
LP 3: Entwurfsplanung (System und Integrationsplanung)
LP 4: Genehmigungsplanung
LP 5: Ausführungsplanung
Planungsphase
LP 6: Vorbereitung der Vergabe
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Ausführungsphase
LP 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Betriebs- und Nutzungsphase
LP 10: keine langfristige Phase für Betrieb/Nutzung
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Graph: Technisches Monitoring nach VDI 6041
Graph: Aufwand des Technischen Monitorings nach VDI 6041
Graph: Gegenüberstellung von Planungsphasen und Einordnung des Monitorings in unterschiedliche Regularien