II: Uitgave, Bd. III: Regering van Filips van de Elzas (Tweede deel: 1178-1191), bearb. von THÉRÈSE DE HEMPTINNE und ADRIAAN VERHULST (t), m. m. v. LIEVE DE MEY (Koninklijke Academie van België. Koninklijke Commissie voor Geschiedenis. Verzameling van de akten der belgische vorsten 6), Brüssel: Palais des Académies 2009, CXXXI u. 457 S.
Im Jahre 1988 erschien der erste Band der Edition. Er enthielt die Urkunden des Grafen Dietrich von Elsass von 1128 bis 1168 (vgl. diese Zeitschrift 55,1991, S. 406-408). Ihm folgte 2001 Bd. II, der den ersten Teil der Regierung Philipps von Elsass für die Jahre 1168 bis 1177 umfasste[
Zur Erinnerung: Kurz nach der Ermordung Karls des Guten am 2. Mai 1127 und einem Zwischenspiel des Wilhelm Clito trat Dietrich von Elsass im Mai 1128 an die Spitze der Grafschaft. Ihm gelang es, sie dauerhaft und nachhaltig zu stabilisieren und dank mehrerer Maßnahmen, nicht zuletzt durch eine stetige Förderung der aufstrebenden Städte, zu wirtschaftlicher Blüte zu führen. Viermal reiste er ins Hl. Land. Bei der ersten Reise 1138/1139 vertrat ihn seine zweite Frau Sibylla. Sie führte auch die Regentschaft zusammen mit ihrem ältesten Sohn Balduin (t 1150), als Dietrich von 1147 bis 1149 am zweiten Kreuzzug teilnahm. Während die Gräfin den Grafen auf seiner dritten Reise 1157/1159 begleitete, vertraute Dietrich die Grafschaft seinem zweiten Sohn Philipp an, dem er seine Ratgeber an die Seite stellte. Seitdem Dietrich im Januar 1164 zu seiner vierten Reise aufgebrochen war, leitete Philipp die Grafschaft. Nach des Vaters Rückkehr gingen dessen Beurkundungen bis zu seinem Tod am 17. Januar 1168 stark zurück. Da Philipp schon 1156 Elisabeth, die Erbtochter des Grafen Raoul von Vermandois, geehelicht hatte, wurde er, als 1163 Graf Raoul von Vermandois, von der Lepra gezeichnet, aus seinen Ämtern schied[
Das Editionsunternehmen umfasst die Urkundenproduktion zweier Grafen für mehr als sechs Jahrzehnte. Davon entfallen 290 Betreffe auf die Zeit zwischen 1127 und 1168. Zu einem von ihnen (Nr. 153) kam durch Fund eines Chirographs betr. die Benediktinerabtei Hasnon (c. Saint-Amand-les- Eaux, arr. Valenciennes, Nord, Frankreich) eine Originalausfertigung hinzu (Teil II, Bd. II, 13-14, Nr. 153). Der andere Betreff verdient hier Aufmerksamkeit, weil er die erst jüngst publizierte Aufzeich nung von Zolltarifen durch den Grafen Dietrich für einen bislang nicht bekannten Hafen Littersuerua enthält (ebd. 14-16, Nr. 228bis), Vorläufer des späteren Hafens Damme (nördlich von Brügge, Westflandern), der im Zuge einer langsamen Versandung des Meeresarmes Zwin gegen Ende des 15. Jhs. seine Bedeutung verlor. Anlass für sie war eine Klage Kölner Kaufleute (propter querimoniam civium Coloniensium) über Zölle. Der Text wurde unter Hinzuziehung gräflicher Schöffen (scabini terre mee) und Schöffen aus Diksmuide (Westflandern) redigiert. Die Urkunde (zwischen August 1159 und Januar 1164) ist ein weiteres Zeugnis für die Bedeutung des Handels Kölner Kaufleute in Flandern. Da es wegen erhobener Zölle auf Waal und Rhein schon vorher zum Krieg mit dem Grafen Floris III. von Holland gekommen war, verdient die Edition des Vertrages, mit dem der Konflikt am 7. März 1167 in Brügge beendigt wurde, einen Hinweis (Bd. n/I, S. 424-427, Nr. 269). Der zweite Band des zweiten Teiles enthält für die Zeit zwischen März 1168 und der Mitte des Jahres 1177 insgesamt 236 Betreffe, die Nummern 290 bis 525.
Wie die anderen Teilbände umfasst auch Teil II, Bd. III nicht nur die vollständig oder teilweise überlieferten Urkunden, sondern auch Deperdita. Er wird eröffnet mit einem Vorwort sowie einer Liste von Abkürzungen und Sigla (S. XIII-XV). Es folgen eine nach Archiv- und Bibliotheksorten gegliederte Übersicht über die in allen drei Bänden des Teils II herangezogenen archivalischen und handschriftlichen Quellen (S. XVII-LXV1I), eine Bibliographie der hier erstmals benutzten Urkundenausgaben und -Studien (S. LXIX-LXXVI), der erzählenden Quellen (S. LXXVI) und der Untersuchungen und Repertorien (LXXVI-LXXX). Es schließt sich eine Aufzählung aller vermuteten Urkunden aus allen drei Teilbänden mit 44 Betreffen an (S. LXXXI-CV)[
Bei der Menge bemerkenswerter Urkunden auf einzelne Betreffe hinzuweisen, muss notwendig subjektiv bleiben. Dass es bei den Empfängern der Urkunden auch dieser Edition vorwiegend um Kirchen geht, ist verständlich, da es am ehesten bei ihnen zu kontinuierlicher Archivführung kam. Um so erstaunlicher ist, dass eine Urkunde des Grafen für eine Pfarrkirche erhalten ist, an der es seit 1117 ein kleines Stift eines lokalen Herren gab; sie lag in Kemzeke (fünf km nordwestl. Sint-Niklaas, Ostflandern, Diöz. Tournai). Im Spätherbst 1187 machte Philipp, nachdem man ihm auf einer Burg ein mit Siegel der Kirche von Santiago versiegeltes Reliquiar gezeigt hatte, ihrem Lichtergut eine Anniversarstiftung für den jüngsten, 1176 verstorbenen Bruder Peter von Flandern, seit 1175 Graf von Nevers, zuvor Elekt von Cambrai, der sich, nie Diakon und Priester, 1174 vom Papst hatte laisieren lassen. Da nach dem Tod des Grafen Matthäus von Boulogne (1173) außer Peter kein männlicher Spross der Familie mehr lebte, schwand mit seinem Tod die Möglichkeit, die Grafschaft einem männlichen Nachfolger zu vererben.
Ergänzend sei der Hinweis erlaubt, dass zu dem Streitgegenstand einer Urkunde des Grafen von 1177 für die Stiftskirche Sint-Donaas in Brügge, zu dem ein Priester R. aus Dudzele (nördl. Brügge) an den Papst appelliert hatte (Bd. II, S. 274-275, Nr. 446), der Wortlaut zweier päpstlicher Mandate erhalten ist: JL 12000, (1172) März 6 (Migne, PL 200, Sp. 788D-789B, Nr. 879), und JL 12006, (1172) März 5 (Migne, ebd. Sp. 788D-789B, Nr. 884). Mit dem zweiten Mandat musste das erste teilweise revoziert werden, weil dort ein L., Prokurator des Propstes von Sint-Donaas, irrtümlich als Prokurator der Kanoniker ausgegeben worden war[
Am Ende seines Lebens bekräftigte der Graf nochmals seine Verbundenheit mit Clairvaux. Als er schon aufgebrochen war, um sich in Messina dem Kreuzzugsheer Philipps II. Augustus' anzuschließen, urkundete Philipp, dass seine Ehefrau Mathilde, der er seine dingliche capella vermacht hatte, diese der Abtei Clairvaux geschenkt habe, in der beide begraben zu werden wünschten (ebd. S. 451, Nr. 846). Seine Ehefrau hatte schon mit einem Alienationsverbot über ihren Anteil zugunsten der Abtei verfügt (S. 448, Nr. 844). Danach übertrug der Graf auch seine auf die Reise mitgenommene capella an Clairvaux (S. 453, Nr. 848), ehe er am 1. Juni 1191 vor Akkon starb.
Obwohl nunmehr noch Teil I mit einer umfangreichen Rückschau auf die Urkunden und den Indizes für die gesamten Bände aussteht, darf man schon jetzt die Edition als großen Fortschritt werten, für den beiden Herausgebern nachhaltig gedankt werden muss. Die Lücke, die bis dahin zwischen 1128 und September 1191 klaffte, ist jetzt geschlossen. Thérèse de Hemptinne möge das Glück beschieden sein, auch Teil I bald zu vollenden.
Leider hat der Mitherausgeber Adriaan Verhulst die Vollendung der Edition nicht mehr erlebt: er verstarb am 16. November 2002. Seinem Andenken ist der vorliegende Band III des Teils II gewidmet. Sein Name und sein Andenken werden auch außerhalb Belgiens in hohem Ansehen bleiben.
By Ludwig Falkenstein, Aachen